Wo steht der Müllcontainer richtig?
Leserfragen: Im Brandfall prüft die Versicherung den Standort
Eine im wahrsten Sinne des Wortes brenzlige Situation kann entstehen, wenn ein brennender Müllcontainer zu nah an einem Gebäude steht. Doch wieviel Abstand braucht es bei öffentlichem Gebäuden aus Brandschutzgründen?
Zu diesem Thema schrieb uns kürzlich ein Hausmeister: „Eine Kollegin machte mich darauf aufmerksam, dass unsere Müllgefäße (Container) zu nahe am Gebäude (Kindergarten) stehen würden. Ich habe überall gesucht, aber hier keine Vorschriften gefunden, dass dem so ist. Was ist richtig? Wo kann ich hierzu etwas nachlesen?“
Hausmeister-Infos.de antwortet:
Seit mehreren Jahrzehnten ist bekannt, dass von öffentlichen Müllbehältern immer wieder Brände ausgelöst werden. Die Gründe sind vielfältig: Mutwilliges in Brand setzen, Einfüllen von heißen, glühenden Ascherückständen, Zigarettenstummel usw.
Stehen die Müllgefäße in Gebäudenähe, dann
- sind Brandübergriffe auf das Gebäude leicht möglich
- kann Rauch am Gebäude aufsteigend, durch Gebäudeöffnungen in das Gebäude eindringen
- sind Schadensentwicklungen meistens sehr ungünstig und oft unkontrollierbar.
Deshalb haben zum Beispiel Versicherungsunternehmen (Gebäude-Brand-Versicherungen) schon vor vielen Jahren die Verwaltungen von Landkreisen, Städten, Gemeinden etc. (also die Versicherungsnehmer) auf diese Schadensentwicklungen hingewiesen. Dabei wurde auch meistens darauf hingewiesen, dass der volle Versicherungsschutz bei Schadensentwicklungen wie oben aufgezeigt nur besteht, wenn beispielsweise Müllgefäße mit einem Volumen von 70 Litern und mindestens drei Meter von baulichen Anlagen entfernt aufgestellt sind. Wird diese Entfernung nicht eingehalten, müssen die Behältnisse verschlossen und für Fremdpersonen nicht zugängig sein. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, können im Schadensfall Versicherungsleistungen reduziert werden, weil durch diese Nichtbeachtung der Mindestabstände / Brandschutzvorkehrungen ein Eigenverschulden angerechnet werden kann.
Fragen Sie nach den Unterlagen!
Also im Klartext: Müllbehälter mit einem Volumen von 70 Litern oder mehr müssen mindestens drei Meter Abstand zu Gebäude haben oder so gesichert sein, dass sie für Unbefugte nicht zugänglich sind!
Fragen sie auf dem Dienstweg nach den entsprechenden Unterlagen! Oft ist es so, dass solche Informationen bei den Versicherungsakten, bei den Bauakten oder ähnlichem, aber nicht am Arbeitsplatz des Hausmeisters / Gebäude- Anlagenverwaltung und somit nicht im NOS – Notall-Ordner-System landen. Dort sollte unbedingt eine Kopie abgelegt haben, dass auch Sie Zugriff auf diese Unterlagen haben.
Weitere Infomationen:
https://hausmeister-infos.de/2017/04/22/brandgefahr-durch-muellbehaelter/