Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen

In den letzten knapp 20 Jahren hat sich die Zahl der Toten durch Wohnungsbrände halbiert. Während in den Neunzigern noch fast jedes Jahr an die 700, teilweise über 800 Menschen bei Bränden in Deutschland starben, verzeichnet man jetzt nur noch etwa die Hälfte.

Das Ziel ist es, alle privaten Haushalte mit Rauchmeldern auszustatten, um die Zahl der Brandtoten weiter zu reduzieren. Rauchwarnmelder (RWM) sind für den Einsatz in Wohnungen und Wohnhäusern konzipiert. Sie werden innerhalb der Wohneinheit in Wohnräumen, Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen, eingesetzt.

Die Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern ist in der Norm DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ geregelt. RWM schützen ausschließlich Personen, denn im Schlaf werden Gerüche nicht wahrgenommen. In fast allen Landesbauordnungen ist der Einsatz von RWM für Räume wie Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege in der Wohnung zum Treppenhaus führen, vorgeschrieben. Der jeweils aktuelle Stand des geltenden Rechts ist unter  www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/­aus-den-bundeslaendern  als Überblick dargelegt. Moderne Rauchwarnmelder verfügen über eine fest eingebaute 10-Jahresbatterie, um eine Entnahme und Missbrauch der Batterie zu vermeiden.

Eine Brandmeldeanlage (BMA) schützt stets das gesamte Gebäude oder einen Gebäudeteil einschließlich Schächten, Unterböden, Unterdecken und anderen Bereichen, in denen sich die Brandlasten befinden.

Sie alarmiert im Brandfall ganz automatisch eine ständig besetzte hilfeleistende Stelle. In der Regel ist das die Feuerwehr.

Der normale Rauchwarnmelder dagegen tut das jedoch nicht. Per Warnton eines Rauchwarnmelders werden die Anwesenden lediglich auf den Brand aufmerksam gemacht. Doch ihre Rettung müssen sie selbst organisieren und auch die Feuerwehr selbst rufen.

 

 

Eine BMA kann weitere brandschutz- und gebäudetechnische Anlagen ansteuern, z.B.:

  • optische Signalgeber und akustische Alarmierungseinrichtungen
  • Sprachalarmanlagen
  • Feuerschutzabschlüsse
  • Feuerlöschanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • aktive optische und akustische Fluchtwegleitsysteme zur Fluchtweglenkung
  • Aufzugsevakuierungssteuerungen
  • Lüftungsanlagen und andere technische Gebäudeeinrichtungen.

 

Die Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen sind in den Normen
DIN 14675, VDE 0833-1 und VDE 0833-2 geregelt. Für Arbeiten an einer BMA sind besondere Qualifikationen erforderlich, die in den genannten Normen geregelt sind.

 

Kontakt zum ZVEI

ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Geschäftsführer Fachverband Sicherheit und Arge Errichter und Planer
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main

Tel.:       069 / 6302-272
Fax:       069 / 6302-322
Mobil:    0162 / 2664 927

E-Mail:
www.zvei.org


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21. Juni 2017


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