Brandgefahr durch Müllbehälter!
Dass unsachgemäß aufgestellte Müllcontainer zu einem großen Problem werden können, ist seit Jahren bekannt. Bereits vor mehr als zehn Jahren haben die meisten Gebäude- und Brandversicherer in den jeweiligen Kundenmitteilungen von Mühlbehältnissen als außerordentliche Gefahrenquelle berichtet.
Mehrfach kam es zu Bränden, die auf Gebäude übergriffen, weil Mühlbehälter zu nahe an Gebäuden standen. Die Schäden gingen dabei manchmal in die Hunderttausende. Über einen Fall berichteten wir im April 2016.
Um Schlimmeres zu verhindern, aber auch, damit der Versicherungsschutz greift, werden den Versicherungsnehmern folgende Punkte vorgegeben:
- Standplätze für Müll-Behälter mit einem Volumen von ‚70 Litern plus’ müssen mindestens drei Meter Abstand vom Gebäude haben. Gegebenenfalls dürfen die Behälter zur Einhaltung des Abstands angekettet werden.
- In Ausnahmefällen (wenn dies nicht oder nur erschwert möglich ist) sind Sonderbewilligungen möglich, aber hierbei Beratungen durch den Versicherer erforderlich. Ohne vorherige Beratung und schriftliche Zustimmung durch den Versicherer ist der Mindestabstand zwischen Gebäude und Müllbehälter von drei Metern zwingend einzuhalten.
- Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, kann der Versicherungsschutz im Brand- und Schadensfalle ganz oder teilweise entzogen werden. Dem Versicherungsnehmer wird dann ein Eigenverschulden angelastet.
Begründungen der Versicherer:
- Die Brandhäufigkeit öffentlicher Behältnisse ist sehr hoch
- Im Brandfall sind häufig Brand- und Rauch-Übergriffe auf Gebäude aufgetreten
- Im Brandfall verursachen Raucheinzüge ins Gebäude durch Fenster und Lüftungseinrichtungen hohe, aber insgesamt vermeidbare Schäden.
Nach uns zugegangenen Informationen hat vor Kurzem eine Gemeinde 30 Prozent Eigenverschulden bei einem Schadensfall an einer Grundschule akzeptiert.
Es waren weit über 100.000 Euro, die von der betroffenen Gemeinde übernommen werden mussten. Über diesen, wie auch über andere Fälle wird nur sehr widerwillig gesprochen. Aber es unterstreicht die Notwendigkeit der Pflichteinweisungen und entsprechende Schulungen für das Gebäude-, Anlagen- und Hausmeister-Personal!