10. Juli 2020

Gefahren erkennen

Gefahren lauern überall – auch an Ihrem Arbeitsplatz! Richtig bewusst wird uns das dann, wenn etwas geschehen ist trotz scheinbar harmloser Umstände. Sinnvoll ist es daher, mögliche Gefahren auszumachen. Dabei hilft uns die Gefährdungsbeurteilung.

Wir hatten darüber berichtet, dass trotz Steigerung der Produktivität fast in jedem Arbeitsbereich die Zahl der Berufsunfälle rückläufig war. Dieser positiven Entwicklung gingen ein paar Grundgedanken  voraus:

  1. Negativ-Ereignisse / Unfälle an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten wurden erfasst, ausgewertet und zur Verhinderung solcher Vorfälle in der Zukunft wurden entsprechende Regeln aufgestellt: Was sollte gemacht werden, dass derartige Negativ-Ergebnisse vermieden werden können? Vorschriften, Betriebsanweisung und Schulungen wurden entwickelt.
  2. Niemand hat in seinem Leben genügend Zeit, um alle Fehler selber zu machen und daraus zu lernen. Deshalb lerne aus den Fehlern anderer! Hinweisschilder, Verbotsschilder, Gebotsschilder und vieles mehr wurden entwickelt. Neben den Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen wurden Pflichtunterweisungen, Jahres- und Wiederholungsschulungen sowie zum Beispiel Vorschriften zum Tragen von Schutzbrillen verpflichtend eingeführt. Und weil Hinweise alleine nicht ausreichen, wird „Nichtbeachtung“ unter Strafe gestellt. Zum Beispiel die Rentenkürzung nach einem Arbeitsunfall wegen Eigenverschulden, wenn Vorschriften nicht eingehalten wurden. Aber gute Konzepte befassen sich nicht nur mit der Vergangenheit, sie bringen Verbesserungen für die Zukunft!

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein derartiges Zukunftsmodell mit – Sie ahnen es schon – strafrechtlicher Relevanz bei Nichtbeachtung.

 

Welche Inhalte und Ziele hat eine Gefährdungsbeurteilung?

  1. Ermittlung der Gefährdungen, die am jeweiligen Arbeitsplatz beziehungsweise bei der jeweiligen Tätigkeit auf die Beschäftigten einwirken können.
  2. Einschätzung und Beurteilung des Risikos, dass bei dieser Tätigkeit oder auch in Zeiten der Arbeitsruhe etwas Negatives passieren könnte. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unfall passiert, und wie schwer kann die Verletzung sein?
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen
    Dieser Teil regelt die direkte Tagesberührung mit den Bediensteten, Mitarbeitern und ehrenamtlich Tätigen, zum Beispiel
  • Schutzhelm tragen – auch in touristischen Zielgebieten wie Führung durch ein Bergwerk
  • Handschuhe tragen bei Reinigungsarbeiten
  • Hände desinfizieren beim Besuch / Verlassen von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen…
  • Antirutschmatten, Signalstreifen oder Stolperschutz in Eingangsbereichen, auf Treppen und Podesten
  • Maßnahmen zu Gunsten von Menschen mit Handicap und vieles mehr.
  1. Umsetzung der Maßnahmen
    Betriebsverantwortliche stehen in der Pflicht, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Beginnend mit den Informationen, der Bereitstellung von erforderlichem Material und dem Gegenwirken, wenn verpflichtende Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden.
  2. Überprüfung der Wirksamkeit
    Überprüfung, ob die umgesetzten Maßnahmen auch eingehalten werden. Werden die Maßnahmen nicht oder nicht richtig eingehalten, sind gegebenenfalls Korrekturen notwendig – die Gefährdungsbeurteilung ist ein begleitender Prozess! Mit dieser Begleitung wird letztendlich die Akzeptanz erweitert, aber auch die Kontrolle. Wenn einzelne Vorgaben unwirksam sind, umständlich in der Handhabung oder gegebenenfalls zu nicht vorhergesehenen ungünstigen Folgeerscheinungen führen (zum Beispiel Hautallergien durch Schutzhandschuhe oder Kniebeschwerden durch ungünstiges Schuhwerk), dann muss die Maßnahme hinterfragt und durch Alternativmaßnahmen verbessert werden.
  3. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
    Neue Arbeitsschritte, Maschinen, Umgebungsverhältnisse und die Auswertung der bisherigen Entwicklungen machen eine Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Sie muss in regelmäßigen Abständen (Empfehlung: mindestens alle zwei Jahre) überprüft werden. Werden zum Beispiel Arbeitsverfahren geändert, Abläufe umorganisiert oder neue Arbeitsmittel beschafft (zum Beispiel ein Aufsitzrasenmäher), muss sie sofort angepasst werden. Dadurch wird nicht nur die Betriebssicherheit sondern auch das Unternehmensbild bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Kunden und der Öffentlichkeit geprägt.

 

Die Experten von Hausmeister-Infos bieten an:

Gefährdungsbeurteilungen für alle Bereiche im kommunalen Bauhof – Beispiele

  • Winterdienst
  • Baustellen-Management
  • Grünarbeiten
  • Straßenunterhaltung
  • Park- und Baumpflege
  • Spielplätze
  • Grabarbeiten Wasser-, Kanal-, Gas-, Fernwärmeleitungen
  • Friedhofarbeiten u.v.m.

 

Bei Interesse können Sie sich per Mail an info@vums.de an unser Team wenden.

 


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