1. März 2016

Die richtige Technik kann Leben retten!

Deshalb sollte sich der Hausmeister gut mit Rauchwarnmeldern und Brandmeldeanlagen auskennen. In öffentlichen Gebäuden sind sie unverzichtbar: Rauchwarnmelder und Brandmeldeanlagen. Denn überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten, können im Brandfall viele in Gefahr geraten.

Eine sichere Technik hat schon so manchen großen Schaden verhindert. Für den Hausmeister ist es daher besonders wichtig, sich mit dem Thema auszukennen und seine Gebäude entsprechend auszustatten. Doch worauf kommt es an? Wo können Sie sich informieren? Das erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Der Hausmeister wird’s schon richten

Wie in vielen anderen Fragen rund um die Gebäudetechnik ist der Hausmeister auch gefragt, wenn es um die Anschaffung von Brandmeldeanlagen und um deren anschließende Wartung geht. Bei der Auswahl der richtigen Technik sollte man einiges beachten:

  1. Brandmeldeanlagen (BMA) müssen vernetzt sein. Das heißt, wenn ein Melder alarmiert, müssen die Meldesignale im gesamten Gebäude-Trakt vernommen werden.
  2. Eine Brandmeldeanlage (BMA) schützt stets das gesamte Gebäude oder einen Gebäudeteil einschließlich Schächten, Unterböden, Unterdecken und anderen Bereichen, in denen sich die Brandlasten befinden. Sie alarmiert im Brandfall automatisch eine ständig besetzte hilfeleistende Stelle, in der Regel die Feuerwehr beziehungsweise die zuständige Rettungsleitstelle.
  3. Rauchwarnmelder haben diese Funktionen der BMA nicht. Sie sind für den Einsatz in Wohnungen und Wohnhäusern konzipiert. Sie werden innerhalb der Wohneinheit in Wohnräumen, Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen, eingesetzt.
  4. Eine Brandmeldeanlage (BMA) kann weitere brandschutz- und gebäudetechnische Anlagen in Betrieb nehmen.
    Möglich sind:

    • das Öffnen von Deckenlüftungen für Rauch- und Wärmeabzug
    • optische Signalgeber und akustische Alarmierungseinrichtungen
    • Sprachalarmanlagen
    • Feuerschutzabschlüsse
    • Feuerlöschanlagen
    • das in Betrieb Setzen weiterer Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
    • aktive optische und akustische Fluchtwegleitsysteme zur Fluchtweglenkung
    • Aufzugsevakuierungssteuerungen
    • das Abstellen beziehungsweise Starten von Lüftungsanlagen und anderen technischen Gebäudeeinrichtungen
  5. Feuerwehr Brand 374 x 226 PixelDie Planung, Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von Brandmeldeanlagen sind in den Normen DIN 14675, VDE 0833-1 und VDE 0833-2 geregelt.
    Für Arbeiten an einer BMA sind besondere Qualifikationen erforderlich, die in den genannten Normen genau beschrieben werden.
  6. Die Planung, Errichtung, der Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern ist in der Norm DIN 14676 „Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung“ geregelt.
  7. Den stets aktuellen Stand finden Sie im Internet unter  >> diesem Link << .

 


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