27. Oktober 2014

Die Raumtemperatur – ein Thema, bei dem viele ins Schwitzen geraten

Mit Start der Heizperiode starten oftmals auch die Diskussionen. Dem einen ist es zu heiß, dem anderen zu kalt. Über die richtige Raumtemperatur wird viel diskutiert – gerade in öffentlichen Gebäuden.

Mehrere Institutionen, wie zum Beispiel der Arbeitskreis Technik im Bau, das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und das Bundesgesundheitsministerium, haben deshalb Empfehlungen veröffentlicht, was Raumtemperatur und Heizverhalten betrifft.

Die Empfehlungen beziehen sich auf die Zeiten der Heizperiode und während der Nutzungszeiten. Außerhalb der Heizperiode können diese Werte kurzfristig unterschritten werden. Nachts- und Wochenendabsenkungen sind so zu gestalten, dass der möglichst geringste Energieverbrauch (einschließlich der Aufheizphase) erreicht wird.

Durch Vergleichs-Absenkungen sind für die einzelnen Einrichtungen diese Niedertemperaturzeiten zu testen und festzuhalten. Mauerbeschaffenheit, Fensteranteile, Sonnenbestrahlungen und Raumausstattung unter anderem beeinflussen die Aufheizphase, deshalb können hier keine Allgemeinempfehlungen gegeben werden.

Ansonsten gilt für:

 

Verwaltungsgebäude und Büroräume:

  • während der Nutzung 20° C
  • bei Nutzungsbeginn 19° C

 

Flure und Treppenhäuser 1*) :

  • üblicherweise 12° C
  • bei zeitweiligem Aufenthalt 9*) 15° C
  • Toiletten 1*) 15° C
  • Nebenräume 1*) 15° C
  • Sitzungssäle:
    während der Nutzung 20° C
    bei Nutzungsbeginn 19° C

 

Schulen, Hochschulen, Universitäten:

  • Unterrichtsräume / Hörsäle
    während der Nutzung 20° C
    bei Nutzungsbeginn 17-19° C
  • Turnhallen 3*) 17° C
  • Umkleideräume 22° C
  • Wasch- und Duschräume 22° C
  • Gymnastikräume 4*) 17° C
  • medizinische Untersuchungsräume 24° C
  • Werkräume (Handwerken etc.) 18° C
  • Werkstätten 17° C
  • Lehrküchen mit Unterricht (bei Nutzungsbeginn) 18° C
  • Lehrschwimmhallen 2° C, über Wassertemperatur jedoch höchstens 30° C
  • Aulen
    während der Nutzung 20° C
    bei Nutzungsbeginn 2*) 17-19° C
  • sonstige Räume 8*)

 

Jugendheime und -tagesstätten:

  • Aufenthaltsräume:
    während der Nutzung 20° C
    bei Nutzungsbeginn 19° C
  • Ruhe- und Schlafräume:
    während der Nutzung 18° C
    bei Nutzungsbeginn 15° C
  • Wasch- und Duschräume 22° C
  • Küchen bei Nutzungsbeginn 18° C
  • sonstige Räume 8*)

 

Säuglingsheime und -tagesstätten:

  • Aufenthaltsräume (Wickelräume etc.) 21-22° C
  • Ruhe- und Schlafräume 20-21° C
  • während der Nutzung
  • sonstige Räume 8*)

 

Alten-, Pflegeheime und Tagesstätten:

  • Aufenthalts- und Wohnräume 22° C
  • Schlafräume 20° C
  • Flure und Treppenhäuser 15° C
  • Toilettenräume 18° C
  • Wasch- und Duschräume 24° C
  • Zentralküchen bei Nutzungsbeginn 18° C
  • sonstige Räume 8*)

 

Büchereien:

  • Leseräume, Handbüchereien:
    während der Nutzung 20° C
    bei Nutzungsbeginn 19° C
    Büchermagazin 15° C
    sonstige Räume 8*)

 

Feuerwachen, Fuhrparks:

  • Fahrzeughallen 5° C
  • Aufenthaltsräume 20° C
  • Ruheräume 20° C
  • Unterrichtsräume:
    während der Nutzung 20° C
    bei Nutzungsbeginn 2*) 17-19° C
  • Wasch- und Duschräume 22° C
  • Werkstätten 17° C
  • Nebenräume (Abstellräume etc.) 10° C
  • sonstige Räume 8*)

 

Museen:

  • Ausstellungsräume 7*) 18° C
  • Werkstätten 17° C
  • Nebenräume (Abstellräume etc.) 10° C
  • sonstige Räume 8*)

 

Theater, Stadthallen:

  • Zuschauerraum (bei Nutzungsbeginn) 20° C
  • Künstlergarderobe 22° C
  • Foyer 18° C
  • Wasch- und Duschräume 22° C
  • Werkstätten:
    bei schwerer körperlicher Arbeit 12° C
    bei nicht sitzender Arbeit 17° C
    bei sitzender Arbeit 19-20° C
  • Probenräume 20° C
  • Nebenräume / Magazine 10° C
  • sonstige Räume 8*)

 

Krankenhäuser:

Es gelten die Mindest-Soll-Temperaturen der DIN 1946, Teil 4, Tabelle 1. In Ergänzung sind folgende Temperaturen empfohlen:

  • Bettenzimmer und Tagesräume 22° C
  • Flure und Treppenhäuser 20°C
  • Aufenthalts-, Dienst- und Laborräume 20° C
  • Behandlungs- und Untersuchungsräume 24° C
  • Toilettenräume 20° C
  • Wasch- und Duschräume 22-24° C

 

Sportstätten und -hallen:

  • Hallen 4*) 15° C
  • Umkleideräume 22° C
  • Wasch- und Duschräume 22° C
  • Gymnastikräume 4*) 17° C
  • Aufsichtsräume / Erste-Hilfe-Räume 17° C
  • Flure und Treppenhäuser 12° C
  • Nebenräume (Geräteräume etc.) 10° C
  • sonstige Räume 8*)

 

Hallenbäder:

  • Schwimmhallen 5*) 2° C über Wassertemperatur
  • Umkleideräume 22° C
  • Wasch- und Duschräume 22° C
  • Toilettenräume 20° C
  • Eingangshallen / Flure 15° C
  • Nebenräume 10° C
  • sonstige Räume 8*)

 

Werkstätten, Bauhöfe:

  • Arbeitsräume:
    bei schwerer körperlicher Arbeit 12° C
    bei nicht sitzender Arbeit 17° C
    bei sitzender Arbeit 19-20° C
  • Umkleideräume 22° C
  • Wasch- und Duschräume 22° C
  • Aufenthaltsräume 20° C
  • Material- und Gerätelagerräume 6*) 5° C
  • Fahrzeughallen, Garagen 10*)  5° C
  • Flure und Treppenhäuser 10° C
  • sonstige Räume 8*)

 

_______________________________________________________________________

Erläuterung der Fußnoten:

1*)    Die Beheizung dieser Räume ist erst erforderlich, wenn die jeweils vorgegebene
Raumtemperatur unterschritten wird, da in der Regel durch den Wärmegewinn
der beheizten Nachbarräume ausreichende Raumtemperaturen erreicht werden.

2*)    In Abhängigkeit von der Anzahl der Benutzer, bei geringer Belegung 19° C.

3*)    Bei außerschulischer Nutzung 15° C, in Sonderfällen wie z. B. für heilpädagogisches
Turnen bis 20° C.

4*)    In Sonderfällen wie z. B. für heilpädagogisches Turnen bis 200° C.

5*)    Nach den Empfehlungen der Beratungsstellen für Sportstättenbau der Länder vom
07.11.1979 sollen die Beckenwassertemperaturen für Hallen- und Freibäder den
unteren Grenzwerten der KOK-Richtlinien (Koordinierungskreis der Deutschen
Gesellschaft für das Badewesen e. V.), des Deutschen Schwimmverbandes e. V.
und des Deutschen Sportbundes e. V. entsprechen. z. B.
– in Hallenbädern 24° C
– für Planschbecken in Hallenbädern 28° C

6*)    Sofern das gelagerte Gut eine Beheizung erfordert.

7*)    Hiervon abweichende Temperaturen können aus konservatorischen Gründen
erforderlich werden.

8*)    siehe Verwaltungsgebäude.

9*)    sofern Sitzgelegenheiten für Wartende (z. B. Finanz- und Arbeitsamt) vorgesehen werden.

10*)  Die angegebene Raumtemperatur gilt für Sondernutzung. Für die Unterstellung von
Spezialfahrzeugen können auch höhere Temperaturen erforderlich sein.
Garagen werden im Regelfall nicht beheizt.

 


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