1. März 2019

Machen Sie den Sandkasten-Check!

Auf der sicheren Seite sind Kommunen, wenn ihre öffentlichen Spielplätze top gewartet sind.

Was Sie als Hausmeister bei der Wartung von Sandkästen beachten müssen, erfahren Sie im heutigen Teil unserer Serie „Sicherer Spielplatz“.

Jetzt wird es erst mal ernst, wir zitieren aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

§ 823 Schadensersatzpflicht

1.  Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

2. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Daraus ergibt sich folgende Logik:

Wer einen öffentlichen Spielplatz betreibt und dort die Sorgfaltspflichten für den Betrieb fahrlässig oder vorsätzlich verletzt, der haftet, wenn in der Folge Unfälle oder Schäden entstehen. Die Sorgfaltspflicht besteht zum Beispiel darin, dass bei der Einrichtung und beim Betrieb eines Spielplatzes die hierfür geltenden Vorschriften eingehalten werden. Diese lauten zum Beispiel wie folgt:

  1. Spielplatz und Geräte werden nach Baugenehmigungen, Betriebsvorschriften, Vorgabe der Versicherungen, Dienstanweisungen betrieben
  2. Geeignetes Betriebspersonal für Prüfung einweisen und einsetzen
  3. Instandhaltungen durchführen und bei Gefahren gegebenenfalls den Zugang oder Betrieb sperren

In unserer Serie „Sicherer Spielplatz“ informieren wir heute über den Sandkasten

In Kindergärten, auf Sportanlagen, bei Vereinsheimen und natürlich (fast) auf jedem frei zugänglichen Spielplatz ist mindestens ein Sandkasten aufgestellt. In Verbindung mit anderen Spieleinrichtungen ist er ein beliebter Ort für Kinder und Erwachsene. Hier kann man alleine spielen, Freunde treffen und Informationen austauschen. Rund um den Sandkasten ist meistens eine entspannte Atmosphäre erkennbar.

Die folgenden Punkte sollten beim Betrieb und bei der Sicherheitsprüfung beachtet werden:

  1. Die Umrandungen: keine Absplitterungen, scharfen Kanten an Holz und anderen Materialien zulassen. Die Sitzhöhe nach außen darf maximal 60 Zentimeter betragen, sonst ist ein zusätzlicher Fallschutz (nach außen) erforderlich.
  1. Der Sand sollte bindig bis feinkörnig sein (Korngröße: maximal 2 Millimeter). Die Sanderneuerung hängt vom Verschmutzungsgrad ab. Verunreinigungen durch Hunde, Katzen oder Wildtiere und auch durch Mülleimer-Überfüllung, Laubvermengungen können einen Sandwechsel erfordern.
  1. Der Untergrund / Sandkastenboden sollte wasserdurchlässig sein.
  1. Eine mechanische Reinigung (zum Beispiel mit einem Rechen) sollte regelmäßig (wöchentlich) vorgenommen werden (speziell Glasscherben und Drogenspritzen können zu einer Gefahr für spielende Kinder werden!).
  1. Das Personal muss in der Lage sein, den Zustand des Sandkastens zu beurteilen und Reinigungsarbeiten und Sandwechsel eigenverantwortlich vorzunehmen. Sandkästen sollten (wenn überhaupt) nur kurzfristig gesperrt bleiben. Dieser Treffpunkt ist den regelmäßigen Nutzern wichtig.

 

Prüfpflichten

1. Mindestens eine Sichtprüfung pro Monat / in Kindergärten wöchentlich.

  • Ist der Sandkasten gut einsehbar und die Sicht von Bänken für Eltern oder andere Begleitpersonen nicht durch Büsche versperrt?
  • Ist der Spielsand locker?
  • Sind Glasscherben im Sandkasten oder in seinem Umfeld?
  • Gibt es Beschädigungen an den Umrandungen?

    … das Prüfergebnis wird protokolliert: es wurden keine Mängel festgestellt  oder folgende Mängel müssen behoben werden …

2. Mindestens vierteljährlich sollte eine Intensivkontrolle durchgeführt werden:

  • Der Sand wird intensiv mechanisch (mit Rechen) durchgearbeitet oder erneuert.
  • Die Umrandungen werden durch Stoßprüfungen auf ihre Haltbarkeit und Absplitterungen geprüft.
  • Wie unter Punkt 1. erklärt, wird die Umgebung sorgfältig überprüft.
    Schilder im Straßenbereich, die auf den Spielplatz hinweisen, müssen für Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein und dürfen nicht durch Büsche, Bäume verdeckt sein.

    Hier besteht Protokollpflicht. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, den Zustand am besten durch ein Foto dokumentieren. Achtung: Wenn in Ihrer Dienstanweisung oder Arbeitsplatzbeschreibung zusätzliche Aufgaben aufgeführt sind, gelten diese zusätzlich.


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