Nachdenklicher Mann in gelbem Hemd leht an einer blauen Wand

28. Juni 2022

Wer? Wie? Was?

Hausmeisterfragen: Halten Sie Einweisungspflichten sorgfältig ein?

Zu welchen Zeiten müssen öffentliche Plätze geräumt werden? Mit welchem Reinigungsmittel darf der Boden im Bürgerhaus gereinigt werden? In Lehrbüchern und Betriebsanleitungen finden Hausmeister Antworten auf viele Fragen. Doch manches wird in schlauen Büchern nicht oder nur beiläufig erwähnt.
In dieser Serie werden wir typische Hausmeister-Fragen und Aufgaben aufgreifen, die für Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie die Fachaufsicht und Gesamtverantwortung im öffentlichen Gebäude- und Anlagenbetrieb äußerst wichtig sind. Der heutige Beitrag dreht sich um Einweisungspflichten.

 

Verfahrensfehler vermeiden

Fast täglich werden neue Techniken, neue Produkte, Chemikalien und Verfahren entwickelt. Bedingt durch Ausschreibungsvorschriften werden oft mehrere unterschiedliche Systeme an Gebäude- und Maschinentechniken eingesetzt. Den Durchblick zu behalten und alles zu wissen, ist schon nicht einfach für das Standardpersonal. Wenn Aushilfen im Einsatz sind oder im Fall von Personalwechsel ist es noch schwieriger. Denn meist stehen dann die Erfahrungen des Vorgängerpersonals nicht mehr zur Verfügung. Man kann schlicht keinen fragen, was zu tun ist.

Wenn dann Lücken in den Ablagen von Betriebsunterlagen und Vorschriften, von Arbeitshilfen und Terminüberwachungen etc. bestehen, kann dem betriebsführenden Aufsichtspersonal beziehungsweise der Geschäftsführung Nachlässigkeit und mangelhafte Betriebsführung vorgeworfen werden. Diese schwerwiegenden Vorwürfe können nicht nur Arbeitsplätze gefährden sondern auch Existenzen ruinieren. Immer dann, wenn Schadenshaftungen und Wiedergutmachungen gesucht werden, werden auch Verursacher und Schuldige gesucht!

Bei Personenschäden können Betroffenen- / Angehörigen-Rechte oft lange andauerndes Suchen nach Schuldursachen und Schuldverantwortlichen auslösen. Auf persönliche, frühere Verdienste und sparsames Wirtschaften wird dann keine Rücksicht genommen werden.

 

Im Schadensfall wird’s brenzlig

Werden Verfahrensfehler bei den Einweisungspflichten aufgedeckt, ist das in etwa so, wie Fahrerauftrag an Personen ohne ausreichende Fahrerlaubnis, also ohne Führerschein. Im Verkehrsrecht haben fast alle Menschen Rechtskenntnisse und Vorstellungen über Folgen bei Verkehrsverstößen. Im Verkehrsrecht sind Regeln (meistens) bekannt. Im Gebäude- und Anlagenbetrieb sind meistens nur gewachsene Strukturen verinnerlicht und selbst einfache, tägliche Vorschriften wie zum Beispiel der Dienstweg im Einzelfall funktionieren nur problemlos, wenn keine schlimmen Ereignisse die Kollegialität belasten. Bei Unfällen, Personen- und Sachschäden reicht aber Kollegialität nicht immer aus. Manchmal ist es auch erforderlich, dass Vorschriften und deren Einhaltung nachgefragt und Abläufe rekonstruiert werden. Das soll alle schützen vor Unrecht!

Der Dienstweg kann bei Hausmeistern schwierig sein. Außenstellen haben immer eine Sonderstellung und oft auch eine eingefahrene Eigenart. Deshalb hier ein paar Hinweise zum Dienstweg und den Einweisungspflichten (dies entspricht gleichzeitig den Aufgaben-Verantwortungen in der Kopfstruktur und dem Dienstweg) am Beispiel Schul-Hausmeister.

  • Schulleitung = Weisungsbefugnisse und Weisungspflichten in allen Schulangelegenheiten
  • Fachaufsicht = Weisungsbefugnisse und Weisungspflichten in allen Bereichen von Gebäude- und Anlagenbetrieb

Kompetenzen nicht wahrnehmen oder überschreiten kann als Verfahrensfehler gewertet werden.

 

Wie kann die Einweisungspflicht geregelt werden?

Einweisung als übertragene Dienstpflicht = dem Fachpersonal und dem regelmäßig stellvertretenden Fachpersonal kann die Einweisungspflicht als selbstverantwortliche Dienstaufgabe übertragen werden. Dies ist schriftlich zu belegen.

Einweisung durch Schulleitung und Fach-Aufsicht (Bauamt, Personalleitung) = die Einweisungspflichten können punktuell angeordnet (z. B. Einweisungsseminar anordnen) oder eigenständig durchgeführt werden. Die einzelnen Einweisungen sind nach Thema und Datum schriftlich zu belegen.

 

In unseren Hausmeister-Seminaren (www.kommunaltopinform.de/termine) werden Angebote für Erst- und Wiederholungs-Einweisungsseminare sowohl als Präsenz-Seminare, Online-Schulungen und Inhouse-Veranstaltungen ausgeschrieben. Die Seminar-Inhalte werden regelmäßig an Neues angepasst und jährlich werden veränderte Schwerpunkte bei den Seminarinhalten einbezogen.

Und für ‚Selbst-Einweisungen‘ und als Einweisungshilfe Fach-Aufsicht / Hausmeister-Dienste können NOS – Notfall-Ordner-System / Normalfall-Ordner-System, HM-Info-Sticks und Hausmeister-Handbücher eine gute Unterstützung bieten. Weitere Infos gibt es unter www.vums.de/tuttlinger-verlagsprodukte.

 

Beide Notfallordner im Schuber mit dem aktuellen Hausmeister-Handbuch


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