20. November 2014

Ab 1. Januar 2015 sind Rauchmelder Pflicht!

Vermieter aufgepasst: Mit dem beginnenden Jahr 2015 gilt die Rauchmelderpflicht nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsbauten – so schreibt es die Landesbauordnung Baden-Württemberg vor.
Es wird also höchste Zeit, alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Brände entstehen meistens unbemerkt. Hat ein Feuer „Fuß gefasst“, breitet es sich oft sehr schnell aus. Neben dem eigentlichen Brandschaden sind häufig Rauchvergiftungen die schlimmsten Folgen.

Ein Blick in die Statistik: In Deutschland sterben jährlich rund 600 Menschen bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. Nach Angaben des Landes Baden-Württemberg erliegen 95 Prozent einer schweren Rauchgasvergiftung. Rauchwarnmelder könnten diese Gefahr reduzieren, denn „im Schlaf schaltet der Geruchssinn ab“, weiß die Feuerwehr. Bereits zwei bis drei Atemzüge Rauchgas können zum Tod führen. In der Schadensanalyse wird öfters vermerkt: Fluchtwege waren verraucht. Wirkungsvoll gegen die Verkettung unglücklicher Umstände im Zusammenhang mit Feuerausbruch ist unumstritten der Rauchmelder. Insbesondere dann, wenn er so eingebaut und betrieben wird, dass er Rauchentwicklung frühzeitig erkennen kann. Das Gerät muss betriebsfähig gehalten werden und der Signalton überall gehört werden.

Auf Folgendes sollten Sie achten:

  1. Beim Kauf sollte man auf drei Zeichen achten: Ein Q deutet auf Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung hin, das CE-Zeichen bestätigt, dass das Gerät mit den geltenden EU-Richtlinien übereinstimmt, und die DIN-Norm 14604 weist auf Mindestleistungsmerkmale hin wie beispielsweise die Lautstärke.
  2. Ist die Anzahl der Rauchmelder ausreichend und die Deckenmontage mit einem Wandabstand von mindestens 60 Zentimetern erfolgt?
  3. Rauchmelder dürfen nicht durch Deko und andere Gegenstände in ihrer Funktion behindert werden.
  4. Die Luftschlitze an den Rauchmeldern sind regelmäßig von Staub und Fusseln zu reinigen.
  5. Hat der Rauchmelder eine Warnfunktion bei schwachen Batterien? Wenn Sie hochwertige Geräte kaufen, dürfte die Batterie erst nach längerer Zeit schwach sein. Und die etwas teureren Geräte haben zum Teil bis zu zehn Jahre Garantie.
  6. Werden die Geräte regelmäßig (halbjährig) getestet?

In welchen Räumen sollte der Einbau erfolgen?Schlafzimmer 265-Pixel breit

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg sieht eine Installation in folgenden Räumen vor:
Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen, und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Optimal wäre es, wenn in jedem Raum ein Gerät installiert wäre, außer in der Küche und im Bad. Schließlich kann auch beispielsweise Wasserdampf den Rauchmelder auslösen.

 

Wer ist für Einbau und Betrieb zuständig?

Verantwortlich für den Einbau der Rauchwarnmelder ist der Eigentümer des Hauses beziehungsweise der Wohnung. Bei Betrieb und Wartung sieht das allerdings anders aus.

Für die Wartung, also den Batteriewechsel, und regelmäßige Tests des Rauchmelders ist der Bewohner beziehungsweise Mieter verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt. Wenn eine Firma die Wartung übernimmt, können sich die Kosten in der Nebenkostenabrechnung des Mieters niederschlagen.


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