20. September 2014

Zeichen für mehr Sicherheit

Die Sicherheits- bzw. Brandschutzzeichen haben sich geändert. Was das für Arbeitsstätten bedeutet und warum sich Unternehmen mit der aktualisierten ASR A1.3 beschäftigen sollten, hat der bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. in seiner neuen Publikation „BrandschutzKompakt Nr. 53 – Brandschutzkennzeichnung“ zusammengefasst

Wenn es brennt, zählt jede Sekunde. Im Gefahrfall muss für jeden sofort ersichtlich sein, wo sich der Feuermelder oder der Notausgang befinden. Um dies zu gewährleisten, gibt es Sicherheits- bzw. Brandschutzzeichen. Doch Achtung: Die Zeichen haben sich geändert.

Beispielsweise tragen die Brandschutzzeichen jetzt ein zusätzliches Flammensymbol als eindeutige Kennzeichnung. Auch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 wurde entsprechend angepasst.

 

Was bedeutet dies für Arbeitgeber und mit welchen Sanktionen ist bei Nichtbeachtung zu rechnen?

Brandschutzzeichen gibt es seit Anfang der 90er-Jahre. Sie sind eine Untergruppe der Sicherheitszeichen, die durch die Kombination von geometrischer Form, Sicherheitsfarbe sowie grafischem Symbol eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage treffen. Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Feuermeldern und Feuerlöscheinrichtungen. Die Piktogramme erleichtern den Menschen die Orientierung im Ernstfall – und der Feuerwehr die Rettung. Klares Erkennungsmerkmal ist die rote Farbe. Um den Weg zu weisen, können sie in Verbindung mit Richtungszeichen verwendet werden. Sicherheitszeichen, zu denen neben den Brandschutzzeichen u. a. auch die Rettungs-, Verbots- oder Warnzeichen gehören, basieren auf DIN- bzw. ISO-Normen, die die Gestaltungsgrundsätze festschreiben und die grafischen Symbole definieren. Im Laufe der Zeit hat jedes Land eigene Sicherheitskennzeichnungen eingeführt, was der Einheitlichkeit nicht förderlich war. Um eine Anpassung zu erreichen, hat die Internationale Organisation für Normung die ISO 7010 entwickelt, die auf europäischer Ebene ohne Änderung übernommen und im Oktober 2012 national als Norm DIN EN ISO 7010 veröffentlicht wurde. Damit wurden die bisherigen Vorgaben für Sicherheitskennzeichnung international angeglichen. Für die Ausgestaltung des Flucht- und Rettungsplans gilt bereits seit Dezember 2010 die Norm DIN 23601. Im nächsten Schritt ging es darum, die aktualisierten Zeichen in die Technischen Regeln für Arbeitsstätten zu übernehmen, um zu definieren, wie die Sicherheitskennzeichnung vor Ort auszusehen hat. Verantwortlich dafür ist der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA). Unter Mitarbeit des Sachgebiets „Sicherheitskennzeichnung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurde die bislang geltende ASR A1.3 vom April 2007 (GMBI 2007) fortgeschrieben und modifiziert. Die neue insbesondere an die DIN EN ISO 7010 angepasste ASR A1.3 (Februar 2013) wurde am 13. März 2013 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI 2013, S 334) bekannt gemacht.

 

Was sich geändert hat

Die Sicherheitszeichen sehen jetzt etwas anders aus als zuvor. Manche Änderungen sind kaum merklich, andere stechen sofort ins Auge. Bei vielen wurde das grafische Symbol modifiziert, wie bspw. beim Symbol für den Brandmelder, das zusätzlich zu dem Knopf noch eine betätigende Hand erhalten hat. Alle Brandschutzzeichen haben zudem zu dem beschreibenden Symbol ein markantes Flammensymbol hinzubekommen. Das macht die Zuordnung zur Kategorie deutlich – und dient der Unterscheidung von den grünen Erste-Hilfe-Zeichen. Denn wenn die Brandschutzzeichen langnachleuchtend ausgerüstet sind, ist die Farbe beim Ausfall der Beleuchtung nicht mehr zu erkennen, und ein optisches Merkmal ist notwendig Wann umzurüsten ist Grundsätzlich gilt: Die neuen Zeichen sollen gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie auch zum Einsatz kommen, denn sie entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Eine Verpflichtung zur Umrüstung besteht jedoch nicht. Vielmehr gilt die sogenannte „Vermutungswirkung“, wie Dr.-Ing. Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ausführt: „Bei bestimmungsgemäßer Verwendung dieser Kennzeichnung kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung diesbezüglich einhält.“

Möchte man die alten Zeichen weiternutzen, ist das möglich, aber nur unter einer Bedingung: „Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (2007) weiterhin angewendet werden können“, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Arbeitgeber muss also durch die im Arbeitsschutzgesetz verankerte Gefährdungsbeurteilung sicherstellen, dass die alten Zeichen noch wirksam sind und mit ihnen dieselbe Sicherheit erreicht wird – ansonsten muss er mit Sanktionen rechnen. Ein Mix aus alten und neuen Zeichen ist zu vermeiden. Zudem müssen sich die verwendeten Zeichen eins zu eins auch im Flucht- und Rettungsplan widerspiegeln.

 

Wie die Praxis funktioniert

Verantwortlich dafür, dass die Schilder optimal wirksam sind, ist der Arbeitgeber. Er muss Sorge tragen, dass die Beschäftigten mit den Zeichen vertraut gemacht werden, also über deren Bedeutung Bescheid wissen, und über Änderungen informiert werden. So ist die Kennzeichnung möglichst bereits während der Planung der Arbeitsstätten durchzuführen – und darf danach nicht ohne Weiteres geändert werden. Auch sind regelmäßige Überprüfungen vorgeschrieben und bei Bedarf Instandhaltungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. Bei der praktischen Umsetzung der neuen ASR A1.3 sehen Experten Nachholbedarf, gerade was die Information anbelangt. So wissen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen oft nicht, was ihre Rechte und ihre Pflichten sind, stellt Michael Becker fest, der als Leiter von Seminaren zu Brandschutzzeichen die Probleme kennt. Nur 41 Prozent aller Betriebe mit 1 bis 9 Arbeitnehmern und 70 Prozent der Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern führen eine Gefährdungsbeurteilung durch, das besagt der Abschlussbericht zur Dachevaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von 2014. Bei Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern hingegen sind es 98 Prozent. Geprüft wird die Einhaltung durch Institutionen wie Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaften. Auch international gibt es Unterschiede in der Umsetzung der neuen ASR A1.3 – entgegen dem Bestreben, die Kennzeichnungen weltweit anzugleichen. So hat Österreich z. B. eine Verordnung dazu erlassen, die die neuen Sicherheitszeichen bindend macht. Deutschland hingegen lässt Optionen offen und verbietet die alten Zeichen nicht. Hintergrund ist die nach wie vor gültige EU-Richtlinie 92/58/EWG, die national abweichend umgesetzt werden kann. Eine Sachlage, die zusätzlich zur Verwirrung beiträgt. Es gibt verschiedene Informationen und Veranstaltungen zum Thema, z. B. von der BAuA am 11. November in Dortmund. Nach Ansicht von Michael Becker wäre jedoch weitere Aufklärung wünschenswert, bspw. durch einen Anhang zur aktualisierten ASR A1.3.

 

Was zu beachten ist

Die ASR A1.3 fordert, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe angebracht und frei zugänglich sind, also die Sicht darauf nicht durch Gegenstände verstellt wird. Für lange Flure oder verwinkelte Räume empfiehlt sich der Einsatz von Winkel- oder Fahnenschildern, denn die Rettungs- und Brandschutzzeichen sollten in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein. Auch müssen sie ausreichend beleuchtet und auch dann gut sichtbar sein, wenn der Strom ausfällt. In allen Flucht- und Rettungswegen ohne Not- bzw. Sicherheitsbeleuchtung sind langnachleuchtende Schilder Pflicht. Es gibt verschiedene Arten von Sicherheitszeichen: So unterscheidet man zwischen festen Schildern und Aufklebern sowie aufgemalten Kennzeichnungen. Die Auswahl des Materials sollte mit Blick auf den Anwendungsbereich erfolgen, sodass die Werkstoffe widerstandsfähig gegen Umgebungseinflüsse wie mechanische Einwirkungen, Feuchtigkeit, chemische Gase oder Flüssigkeiten, hohe Brandgefahr etc. sind.

 

Welche Zeichen existieren

Neben den Brandschutzzeichen gibt es noch viele weitere Sicherheitszeichen, von denen einige mit dem Thema Feuer in Verbindung stehen. Die Rettungszeichen in grüner Sicherheitsfarbe weisen den Flucht- und Rettungsweg, den Notausgang sowie den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung oder kennzeichnen diese. Die Verbotszeichen, zu denen u. a. „Rauchen verboten“ sowie „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ gehören, untersagen gefährliches Verhalten. Warnzeichen sind dreieckige Zeichen in Gelb-Schwarz, die vor einem Risiko oder einer Gefahr warnen, während die blauen Gebotszeichen ein Verhalten vorschreiben. Diese Zeichen kommen bei ständigen Verboten, Warnungen, Geboten und sonstigen generell geltenden sicherheitsrelevanten Hinweisen wie Rettung und Brandschutz zum Einsatz. Ist ein Risiko zeitlich begrenzt, ist es durch Leucht- oder Schallzeichen oder verbale Kommunikation zu übermitteln. Das gilt auch für Notrufe zur Ausführung bestimmter Handlungen wie Brandalarm. Leuchtzeichen haben eine durchsichtige oder durchscheinende Oberfläche, werden von hinten beleuchtet oder leuchten selbst. Ein Schallzeichen

ist ein kodiertes akustisches Signal in Form einer Hupe, Sirene oder Klingel. Wird die menschliche oder eine synthetische Stimme verwendet, spricht man von verbaler Kommunikation. Alternativ können dazu Handzeichen verwendet werden. Die Art der Kennzeichnung ist entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen. Bei gleicher Wirkung dürfen Arbeitgeber zwischen verschiedenen Kennzeichnungsarten wählen, manchmal kann auch der Einsatz von mehreren Sicherheitszeichen nützlich sein.

 

Brandschutztuer 265-Pixel breitWie die Feuerwehr geleitet wird

Darüber hinaus gibt es rechteckige rot-weiße Hinweisschilder nach DIN 4066 mit Informationen für die Feuerwehr und Beschriftungen wie „Brandschutztür“ oder „Feuerwehrzufahrt“. Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 sind Grundrisspläne, in denen u. a. die Brandmelder eingezeichnet sind, um der Feuerwehr das Auffinden zu erleichtern. Das Feuerwehr-Anzeigetableau nach DIN 14675 zeigt die Betriebszustände der Brandmeldeanlage an. Als Teil der Feuerwehr-Peripherie ist es mit der Laufkarte in unmittelbarer Nähe der Feuerwehrzufahrt zu montieren und ausreichend zu beleuchten. Wichtig ist, dass sich Arbeitgeber den Anforderungen der Brandschutzkennzeichnung

stellen und (sich) aktiv informieren. Denn eine Nichtbeachtung kann nicht nur rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen, sondern auch Menschenleben gefährden. Daher sollte jeder ein Zeichen für die optimale Sicherheit setzen.

Weitere Informationen beim bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e. V. unter www.bvfa.de

 

Infos und Veranstaltungen zum Thema (Auswahl):

  • ASR A1.3
  • DGUV Information Nr. 04 „Brandschutzzeichen“
  • DIN SPEC 4844-4: 2014-04, von: Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG)
  • bvfa BrandschutzKompakt Nr. 53 – Brandschutzkennzeichnung (www.bvfa.de)
  • 11. Nov. 2014 in Dortmund: Infoveranstaltung „Neue Sicherheitskennzeichnung: national, europäisch, international und ihre Umsetzung in das Arbeitsschutzrecht“, BAuA/Fachvereinigung Arbeitssicherheit
  • In Arbeit: Neufassung BGI 816 – „Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“, DGUV

Weitere Themen


 

Öltank wurde zur Altöl-Deponie-Belastung

Während in vielen Kommunen moderne Energieformen zur Beheizung der öffentlichen Gebäude genutzt werden, ist auch hier und da noch eine Ölheizung in Betrieb. Wie lange darf Heizöl in den...

mehr lesen

 

Gute Frage: Wann gilt die VstättVO?

Gilt die Versammlungsstättenverordnung (VstättVO) bei sämtlichen Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle? Zum Beispiel auch dann, wenn die Besucherzahl auf weniger als 200 reduziert wird? Oder ist das Regelwerk dann außer...

mehr lesen

Mehrere Leitkegel zwischen beschädigtem Gehweg an einer Straße Anzeige  

„Das hätte schlimm ausgehen können!“

Immer wieder erreichen die Redaktion von Hausmeister-Infos.de Fragen zur Sicherung von Baustellen. Darum geht es auch in folgendem Beitrag. Ein Hausmeister hat uns dazu eine Anfrage geschickt.

mehr lesen

 

Alles planmäßig bei Ihnen?

In der Schulaula, in der Mehrzweckhalle und in anderen Veranstaltungsräumen, in denen sich mehr als 200 Personen aufhalten können, müssen Bestuhlungspläne (Betischungspläne) vorhanden sein, so schreibt es der Gesetzgeber...

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(0,00 bei 0 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren