1. Januar 2014 – Anzeige

Verwaltung von Gebäuden und öffentlichen Anlagen

Wir wollen etwas intensiver auf die große Bedeutung unserer ‚öffentlichen Anlagen und Gebäude eingehen. Die „Visitenkarte eines Ortes“ – so werden unsere öffentlichen Plätze oft genannt. Und in der Tat, machen Sie den Selbst-Test:

Rufen Sie sich einen beliebigen Ort ins Gedächtnis, welche Gedanken verbinden Sie mit diesem Ort? Sehr oft werden jetzt ortsprägende Plätze, Gebäude und Veranstaltungen als Antwort genannt werden. Aber: Auch Erlebnisse, Ereignisse jedweder Art haften im Gedächtnis und werden mit dem Gebäude unweigerlich und noch Jahre später in Verbindung gebracht. Wer hier im Notfall richtig und umsichtig handelt und auch Krisensituationen gekonnt entschärft, leistet einen wichtigen Beitrag zum positiven Bild, das von seiner Einrichtung bleibt. Einen kleinen Leitfaden, wie das gelingen kann, gibt unsere aktuelle Hausmeister-Info.

 

Welche Wertschätzung haben diese öffentlichen Anlagen und Gebäude?

Leider verfliegt die Anfangsbegeisterung nach der Einweihung sehr schnell. Was folgt, sind Klagen über Folgekosten, fehlende Details, Baumängel usw.. Wer soll unsere Anlagen gut finden, wenn wir selbst Mängel in den Vordergrund stellen? Wer macht die eigene Visitenkarte schlecht? Wir stehen positiv zu unseren Einrichtungen und wir freuen uns, dass wir diese Anlagen unserer Bevölkerung und unseren Gästen zur Verfügung stellen können. Wir reden positiv über unsere öffentlichen Einrichtungen! Auf allen Ebenen: Hausmeister (HM) und Verwaltung, Nutzer und Gäste sollen positive Bilder mitnehmen!

Gebäude- und Anlagenverwaltung im Wandel

Die Zeiten, in denen ‚Gebäude Jahrhundertinvestitionen waren, sind spätestens seit der Immobilienkrise vorbei. Wir wissen:

  • Technik-Installationen sind prägende und dem Verschleiß unterworfene Ausstattungen
  • Wohlfühleigenschaften können für die Kundenakzeptanz wichtiger als Kostenvergleiche sein
  • Schwachstellen motivieren Kritiker.

Eine Anlage, ein Gebäude muss funktionieren. Dafür ist der Anlagenbetreiber verantwortlich, und bei Unfällen, bei Fehlentscheidungen ist die Kette derer, die nach Schuldigen suchen, lang.

 

Ein Blick – wichtige Fakten im Visier

Wenn der HM-Regieraum betreten wird, fällt der Blick sofort auf die signalfarbenen gelben Ordner ‚Notfall-Ordner I und ‚Notfall-Ordner II. Wer mit öffentlichen Gebäudeverwaltungen etwas am Hut hat, der weiß, in diesen beiden Ordnern sind wichtige und unverzichtbare Informationen, die im Notfall die Rettung sein können.

  • Register 1 bis 5

Was in wenigen Sekunden aufgenommen werden muss, um in einem Notfall richtig zu handeln.

  • Register 6 bis 20

Was jeder HM und Gebäudeverantwortliche von Verwaltung und Technik – egal ob Stellvertreter, Aushilfe oder hauptverantwortlicher Gebäudeverwalter und Anlagenbetreiber – wissen muss und zum Betrieb dieser Anlage, dieses Gebäudes von Bedeutung ist. Ohne diese Fachinformationen kann ein reibungsloser Gebäudebetrieb nicht funktionieren.

  • Register 21 ff.

Spezielles zu Sonderausstattungen, Sonderbauten usw., z.B. Tiefgarage, Schwimmbadeinrichtungen, Hebe- und Arbeitsbühnen, Effektenbeleuchtung usw.

Wichtig: Nicht alle Unterlagen wie Bedienungsanleitungen, Leitungspläne, Ersatzteillisten, Garantiebestimmungen usw. müssen in den Ordnern abgelegtsein – oft reicht ein Hinweis, wo sich die Unterlagen befinden oder auch, dass z.B. keine Bestandspläne über die Elektro-Leitungen vorhanden sind. So werden unnötiges Suchen, Zoffpotentiale zwischen Mitarbeitern und Ämtern minimiert. Auch Informationen über nicht Vorhandenes sind wichtige Informationen.

 

Personalwechsel, Aushilfen, im Notfall eingreifen

Wer im Notfall zum Telefon greift, die Lüftung wegen Rauchentwicklung abschalten oder den Weg zum Sanitätsraum zeigen sollte, wissen wir nicht.

Ist diese Person der HM, ein Schüler, eine Lehrkraft, ein Besucher? Wichtig ist, dass Personen in dieser Verantwortung die richtigen Unterlagen schnellstens ohne aufwändiges Suchen zur Hand haben.

Personaleinweisung leicht gemacht – die gleichen Ablauf-Schritte – die gleichen Unterlagen und, und, und …
Mit dem Notfall-Ordner-System werden Abläufe systematisiert – in jedem öffentlichen Gebäude, in jeder Anlage – bundesweit einheitlich!

 

Was ist ein Notfall?

Für den Grundschüler ist das aufgeschürfte Knie, der Insektenstich ein Notfall.

Im Kindergarten ist der defekte Wasserhahn und die Unwissenheit über den genauen Ort des Hauptabsperrhahns für das Kindergartenpersonal ein Notfall, für die Öffentlichkeit ein Zeichen von mangelnder Aufsicht und vielleicht von fehlender Führungskompetenz.

Jeder wird in den einzelnen Fall-Situationen den ‚Notfall anders beurteilen, anders empfinden. Glücklicherweise haben wir es meistens nur mit Notfällen ohne große Nachwirkungen zu tun – auch Dank eines guten Managements.

Notfall-Ordner und Bearbeitungshinweise

Die Grundausstattung enthält zwei Ordner in der Signalfarbe Gelb, Registereinlagen mit allgemeinen Hilfshinweisen und Mustern. Eine CD mit WORD-Datei ermöglicht die individuelle Ausstattung und Anpassung der Ordner an die jeweilige Einrichtung.

Wichtig: Beschriftungen sollen groß und deutlich erfolgen. Denn unter Stress, bei ungünstigen Lichtverhältnissen etc., ist die Info-Aufnahme besonders wertvoll, und das wiederum erfordert eine deutliche Beschriftung in einem etwas größeren und gut lesbaren Schriftgrad.

 

Register Nr. 1

Die ersten Schritte in einer Notfall-Situation – Notfall ist folgende Situation: Ich kann selbst die Situation nicht bereinigen – also brauche ich Hilfe, Rat ….

Entsprechend sind unter dieser Register-Nr. die wichtigen Notfall-Telefonnummern/Anschriften ersichtlich.

Ganz wichtig: Bedienungszugang für Telefon, Handy, Klingelzeichen, Sirene etc.

Eine Notfall-Situation bedeutet immer „Stress-Situation“ – jeder Mensch hat hier eigene Empfindungsschwellen. Kleinigkeiten wie Telefon-Anrufe können hier Zeitverlust, Zusatzpanik usw. verursachen, wie geht speziell „dieses Telefon“? Z.B. 0 vorwählen? Nur Ortsgespräche usw.? Wer ist zu alarmieren, informieren?

Jeder, der hier die Notfallsituation empfindet, sollte im Normalfall informieren, alarmieren können.

Register Nr. 2

Bedienungs-Schlüssel, Zentralverriegelungen, Aufzüge, Notausgänge, Zutritts- und Austrittswege, Sonderräume usw.

Welches Schließsystem ist im Einsatz – Zentralschließanlage, Einzelschlüsselanlagen, Chip-Systeme etc.

Für welche Bereiche, welche Räume (z.B. Chemieräume, Putzmittel-Lagerräume) sind nur begrenzte Zutrittsmöglichkeiten vorgesehen – gerade diese Räume haben erhöhte Sorgfaltspflichten in Notsituationen (Rauchentwicklungen, Explosionsgefahren, Giftpotentiale).

Welcher Notdienst ist erreichbar, wer kann die Sonderräume öffnen, wer weiß was dort gelagert ist?

Register Nr. 3

Vorkehrungen für Rettungskräfte (abgestimmt mit Feuerwehr)

In jährlicher Pflichtübung mit Feuerwehr (ggf. auch Polizei, DRK) wird festgelegt, wo stehen welche Einsatzfahrzeuge, in welcher Richtung werden Verletzte abtransportiert, wo (an welcher Straßenkreuzung/Abbiegung in der Stadt) sind ggf. Passanten, Neugierige etc. umzuleiten, damit die Massenverstopfungen von Straßen verhindert werden, wenn z.B. Hunderte von Eltern nach ihren Kindern suchen wollen? Welche Rettungswege innerhalb des Gebäudes und der Anlage haben welche Funktionen?

Das HM- und Fachpersonal muss das jederzeit schnell einsehen können.

Hier wird deutlich ersichtlich, die Rettungskräfte z.B. Feuerwehrfahrzeuge kommen von …. die Rettungsfahrzeuge werden abgestellt an diesen …. Plätzen, Wasserentnahmen von … Die DRK-Fahrzeuge für die Rettung und den Abtransport von Verletzten nehmen diese …… Wege, diese Stellplätze etc.

Es gibt die negativen Beispiele, wo im Umfeld von Schulen – auch bei mutwilligem Alarm – völlige Straßenverstopfungen aufgetreten sind. Im direkten Umfeld von Schulen, Sportstätten, Versammlungsstätten sind solche Panikverstopfungen möglichst zu vermeiden!

Register Nr. 4

Zugang „Erste-Hilfe-Ausstattung“ und Sozialraum

Wo ist ein Liegeraum? Befindlichkeiten/Schamgefühle von Personen, die „liegen müssen“, sind zu respektieren. Hier sollten weder Getränkeautomaten noch Rauch- oder Vesperpausen einen Platz haben. Es ist erschreckend, wozu Sozialräume missbraucht werden können!

Wer ist innerbetrieblich als Ersthelfer ausgebildet – wie erreichbar?

Register Nr. 5

Zugang Durchsage-Einrichtung

Leider werden immer wieder Durchsageeinrichtungen außer Betrieb gesetzt, ohne dass dies deutlich ersichtlich wird. Hier kann – ähnlich wie bei der Telefonanlage – wichtige Zeit verloren gehen und die Hektik extrem gesteigert werden, wenn an der Durchsageeinrichtung ‚Fehlversuche gestartet werden. Niemand weiß, wer im Moment einer Notsituation die Durchsageeinrichtung bedienen sollte!

Die Bedienungsanleitung für die Durchsage-Einrichtung – oder eine andere Form der ‚Haus-Durchsagen – ist hier unter dieser Register-Nr. abgelegt und sofort einsehbar!

Mit Register-Nr. 1 bis 5 sind die Sofort-Informationen in Notfällen abschließend aufgezeigt. Jetzt kommen Informationen, die für alle ‚Haus-Verantwortlichen unverzichtbar sind und der pflichtgemäßen Einweisung und stetigen Wissensvermittlung für Gebäude- und Anlagenpersonal dienen.

Register-Nr. 6

Erreichbarkeit Sicherheitskräfte, Notfall-Hilfe

Informationen die deutlich weitergehend sind als bei Register Nr. 1. Dort geht es um die Sofort-Info, jetzt werden Kontakt-Personen, Dienstwege etc. hinterlegt. Hier kann bei Bedarf nachgefragt werden, hier werden Kontakte gepflegt, Übungen geplant etc..

Beispiele: Name des örtlich zuständigen FW-Kommandanten und dessen Stellvertreter. Wer ist innerhalb der eigenen Dienststelle zu informieren, welche Dienstwege sind einzuhalten. Die Vorgesetzten und Kollegen für verschiedene Bereiche (Gebäudeservice, Personalamt, Bau- und Betriebs-Genehmigungsbehörden) Polizeidienststelle, Schulbehörde, THW, DRK, Augenarzt (wenn z.B. Hallenbad angegliedert ist [Chlorreizungen]) usw ….. was ist speziell für diese Anlage wichtig?

Register Nr. 7

Zugang zu Absperrvorrichtungen: Strom, Gas, Wasser, Lüftung, Heizung, Fernheizung etc.

Jede Einrichtung hat zentrale Punkte für Ver- und Entsorgung. Nicht immer ist das Fachpersonal zur Stelle, um z.B. die Hauptleitung für die Wasserversorgung abzusperren. Wenn z.B. das Kindergartenpersonal erst nach Unterstützung von außen rufen muss, um solche kleinen Störfunktionen zu beheben, kann dies blamabel sein, abgesehen von allen anderen Negativbildern.

Andere Leitungen wie Flüssiglagertank, Gebäude, Stromversorgung, Lüftungsschächte, Lüftungsbetrieb, Schließanlagen, Toröffner usw. können zur Falle werden. In einer technikbeherrschten Umgebung werden solche Dinge oft übersehen. Auch bei der Einweisung von neuem Personal, Aushilfen etc..

Teil2 Recht-Paragraph freiRegister Nr. 8

Aufbewahrungsorte gefährlicher Stoffe – Reinigungsmittel, Chemieraum, Betriebsstoffe etc.

Wo befinden sich diese Räume? Was ist in diesen Räumen gelagert, Verfalldaten beachten, Reinigungsmittel-Behälter geschlossen halten und Kontrollen durchführen und protokollartig festhalten. Hier sollte ersichtlich sein, wann und von wem die letzte Kontrolle durchgeführt wurde und wann die nächste (planmäßige) Kontrolle fällig wird. Mindestens halbjährlich sind die Lagerbehälter zu kontrollieren. Von auslaufenden Flüssigkeiten, vergasenden Reinigungsmitteln etc. gehen erhöhte Gesundheitsgefahren – für alle Beteiligten – aus. Auch bei Feuerwehreinsätzen kommt es immer wieder zu erhöhten Gefahrenpotentialen und Vergiftungserscheinungen.

Lagerinventur– die Welt verliert nichts, verdunstete Reinigungsmittel werden über Lungen entsorgt! Atmungswege- und Hautkrankheiten sind häufige Krankheitsbilder bei Gebäudepersonal. Inventarverzeichnisse in Chemieräumen, Putzräumen sind Pflicht auch wegen der Warnung und dem Wissen um Gesundheits- und Explosionsgefahren.

Register Nr. 9

Rettungswege-Pläne, Rettungs-Kette

Für jedes öffentliche Gebäude und jede öffentliche Sportanlage sind in den Baugenehmigungen/Betriebsgenehmigungen Festlegungen über die Vorgehensweise in Notsituationen (z.B. Brandfall) getroffen und planmäßig aufgezeichnet. Diese Aufzeichnungen müssen dem Gebäude-Management-Personal bekannt und jederzeit einsehbar sein!

Jährliche Pflichtübungen mit der örtlichen Feuerwehr sind in der VstättVO vorgegeben. Empfohlen wird im Wechsel ein Jahr der kleine Info-Kreis:
FW-Kommandanten und Stellvertreter, DRK-Einsatzleiter, Polizei

Zweites Jahr, Großübung: Feuerwehr, simulierte Personen-Rettungen, Fahrzeugeinsätze, Funktionen von Fluchtwegen, Notbeleuchtung, Notfall-Aggregat usw..
Erläuterungen zu den weiteren Registern werden wir in künftigen Ausgaben von Hausmeister-Infos veröffentlichen.
Krisengespräche – kleine Hilfe im Umgang mit Problemkunden

Immer öfter kommt es vor, dass in öffentlichen Gebäuden und Anlagen bewusste Provokationen und auch Gewaltanwendungen gegen dort beschäftigte und anwesende Personen angedroht und leider auch praktiziert werden.

Hausmeister-Infos veröffentlicht deshalb nachfolgend einen kleinen Leitfaden für den Umgang mit Problemkunden. In Seminaren/Inhaus-Seminaren wurde in der Vergangenheit mehrfach um Hilfestellungen zu diesem Thema gebeten.

Der Leitfaden verfolgt die Ziele ‚Zeitgewinnen und Abkühlen von Emotionen. Dazu ist wichtig, das Thema auch aus Sicht der Störer zu sehen. Diese stehen oft unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Drogen. Unmut und Ärger haben sich bei diesen Personen oft angestaut und sie haben an verschiedenen Stellen schon über diesen Ärger gesprochen und angekündigt: ‚„Denen werde ich es zeigen“. Wenn dann aus dem Umfeld der Störer Vorwürfe kommen, wie: ‚„Du redest immer davon, aber es geschieht nichts“ – dann stehen diese Personen unter einem gewissen Handlungsdruck.

Jeder „Störkunde“ ist anders, deshalb können hier nur ansatzweise Hilfestellungen gegeben werden. Aber das bewusste Vorgehen und das ‚Wissen um einen Plan gibt dem Personal mehr Sicherheit im Umgang mit Störkunden. Der Weg der geringst möglichen Ansagen und Eingriffe – Versuch der Abkühlungsphase

1. Hinweise zum Thema und Ausfüllen eines Fragebogens

Grundsätzlich sind alle Personen ernst zu nehmen – und das sollen diese Personen auch spüren/erkennen. Dazu kann es helfen, gemeinsam die Probleme aufzuschreiben, ein vorgefertigter Fragebogen kann hilfreich sein.

Der Kunde soll spüren, dass diese Dienststelle und dieser Fall von Vorgesetzten auch überprüft wird, und diese Überprüfung ist nur möglich, wenn die Sachverhalte möglichst sorgfältig aufgezeichnet werden.

Person ausreden lassen – möglichst nicht unterbrechen, aber Äußerungen notieren.

Frage an den Kunden: „Hatten Sie in dieser Sache schon mal Probleme, wer war damals Ihr Ansprechpartner, wer hat diese Sache bei uns im Haus bearbeitet?“ „Haben Sie schriftliche Unterlagen?“ „Können Sie diese holen und uns vorlegen?“ „Haben Sie jemanden, der Ihnen in dieser Sache behilflich ist, einen Rechtsanwalt? Ich wiederhole, um was es ihnen geht.“ Bei Sprach- und Verständigungsproblemen:

a)„Darf ich sprachliche Unterstützung beiziehen?“

b)„Haben Sie jemand, der uns sprachlich helfen kann?“

2. Erfassen der persönlichen Daten der Betroffenen – Gesprächs- und Frage-Dialog erweitern/aufbauen

Die persönlichen Daten des Kunden, ggf. von Zeugen, von sonst Beteiligten zwingt zum Nachdenken, der Kreis‚der Gerechtigkeit wird mit Namen, Zeitangaben und auch mit den Namen der Dienststelle und des Dienststellenpersonals aktenkundig.

Eine einfühlsame Gesprächsführung ist sinnvoll, zum Beispiel durch Sätze wie:

„Die Sache ist auch für uns schwierig, für meinen Vorgesetzten brauche ich eine klare Beschreibung, damit dieser die Angelegenheit prüfen kann.“

„Wenn wir Sie zur Prüfung der Sachverhalte zu Hause erreichen wollen, wie ist Ihre Telefonnummer – wer weiß bei Ihnen zu Hause von der Sache und kann uns Auskunft geben?“ Der Kunde erhält anschließend eine Kopie dieses Protokolls!

3. Beiziehen einer zweiten Person

Wenn in einem Raum mehrere Personen arbeiten, dann ist es nicht hilfreich, wenn sich aus diesem Raum zusätzliche Personen dem Kunden entgegenstellen und in die Sache einwirken. Damit wird dieser Kunde nicht entspannt, sondern zusätzlich unter Druck gesetzt.

Der Hinweis, „ich muss hier eine weitere Person/meinen Vorgesetzten hinzuziehen“ ist hilfreich, wenn diese Person aus einem anderen Zimmer zugezogen wird. Damit kann/wird die ‚Beweisaufnahme nochmals von vorne aufgerollt.

Dem Kunden einen Briefbogen geben, auf den wird der Name des jetzt ‚beigezogenen Vorgesetzten geschrieben – dieser wird als ‚Dritter in den Sachverhalt einbezogen. Es wird Zeit gewonnen, und vielleicht kann eine ‚Besinnungsphase durch die Wiederholungen positiv wirken.

Hinweis an den Kunden: „Prozesshilfe steht Ihnen vermutlich zu – sollen wir einen Anwalt, eine Anwältin rufen?“

Der Kunde sollte jetzt möglichst gehen: „Wir rufen Sie an oder schreiben Ihnen, wie wir die Sachverhalte aufklären und lösen können“.

4. Hinweis auf Verhaltensregeln und Hausfriedensbruch

Wenn die bisherigen Schritte erfolglos waren – spitzt sich die Situation zu. Hinweise auf das ‚strafwürdige Tun dieser ‚jetzigen und heutigen Situation soll Gelegenheit geben, zur ‚Bereinigung, um den Kunden vor ‚größeren Problemen zu schützen. Bitten Sie den Kunden, dass er ggf. einen Rechtsanwalt, seinen Lebenspartner und Berater anruft, damit diese Beistand leisten können.

Verdeutlichen: „Wir wollen eine ehrliche und echte Lösung des Problems. Wenn dies jetzt nicht möglich ist, dann werden wir einen zweiten Termin ausmachen. Dort sind dann auch Vorgesetzte (Personen mit mehr Kompetenz) anwesend, der Kunde kann Berater mitbringen.“

„Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihnen offensichtlich in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen können. Das tut uns leid. Beschweren Sie sich ggf. bei der Rechtsaufsichtsbehörde, beim Landratsamt, beim Bürgermeister, beim Regierungspräsidium“. Die Beschwerde-Adresse darf ruhig hoch angesetzt werden.

5. Hinweis auf Verlassen der Räume und Terminangebot für einen anderen Tag

Jetzt wird es sehr schwierig! Keine Drohungen aussprechen, jetzt muss bewusst werden, dass die Situation auch eskalieren kann.

Der Problemkunde hat bewirkt, dass auch in den angrenzenden Räumen Aufmerksamkeit gegeben ist.

Vielleicht sollte jetzt von einem Nachbarzimmer in dieses Zimmer angerufen werden, um so eine räumliche Distanz zwischen Kunde und Bedienpersonal zu ermöglichen.

Eine Frage muss dann (am Telefon) lauten: „Sollen wir die Polizei anrufen?“

Wir rufen bei ihm zu Hause an, damit von dort jemand kommen kann.

Haus-/Polizeianruf sollten ggf. jetzt und vor dem nächsten Schritt erfolgen – der Störer braucht das jetzt nicht sofort realisieren. Damit kann erreicht werden, dass Hilfe kommt, bevor der Störer völlig explodiert.

Teil3 Polizist kl6. Polizei-Anruf wegen Hausfriedensbruch und Beiziehen von zwei weiteren Personen unterschiedlichen Geschlechts

Dem Störer wird jetzt unmissverständlich mitgeteilt, dass er gebeten wird, das Haus zu verlassen.

Sein Verhalten ist strafwürdig, und wenn den Aufforderungen nicht Folge geleistet wird, dann sind wir gezwungen, die Polizei zu verständigen.

Der Störer wird sich jetzt möglicherweise völlig provoziert sehen.

Vielleicht hat er Vorstrafen, Bewährungsstrafe? Die Zeitspanne bis zum Eintreffen von Uniformierten sollte jetzt möglichst gering sein. Das Verlassen der Räume durch die Bediensteten muss in Erwägung gezogen werden.

Hinweis auf Verhaltensregeln und Hausfriedensbruch

Nochmals ein Versuch der Schlichtung, Hinweis auf Verlassen der Räume und Terminangebot für einen anderen Tag.

Wir versuchen Folgendes festzuhalten:

Das Problem, die Adresse, einen Termin, um nochmals über alles zu reden

a)Wo soll das Gespräch geführt werden? Beim Kunden, hier oder bei einem Rechtsanwalt, Bewährungshelfer

b)Welche Personen sollen zum Gespräch eingeladen werden?

i.   Frau / Freundin / Bekannte / Mutter ….
ii. Rechtshilfe …

 

 

EINRICHTEN DES NOTFALL-ORDNERS UND ZEITVORGABEN

 

Für die Register 1 bis 5 kann der Notfall-Ordner in etwa einer Stunde eingerichtet werden. Für die weiteren Register kann keine Zeitvorgabe angegeben werden. Es hängt von den vorhandenen Unterlagen ab.

Wenn z.B. Bestuhlungspläne vorhanden sind, ist die Arbeit schneller erfüllt. Müssen diese Bestuhlungspläne aber erst erstellt werden, dann wird natürlich ein deutlich größerer Zeitaufwand notwendig werden. Dies ist bei vielen anderen Themen ähnlich. Aber diese Zusatzarbeiten sind ohnehin fällig und keine Folge der Einführung des bundeseinheitlichen Notfall-Ordner-Systems. Allerdings wird mit diesem System aber deutlich, wo eventuelle Mängel sind und unbedingt ergänzende Unterlagen erforderlich werden.

WICHTIGE HINWEISE UND BERICHTE ZUM THEMA BRANDSCHUTZ / BRANDVERHÜTUNG

  1. Abfallbehältnisse nicht direkt an Gebäuden abstellen.
    Mindestabstand drei Meter. Es kann sonst der Versicherungsschutz entzogen werden. Alternative: Abfallbehältnisse in verschlossenen Räumen abstellen. Die Begründung von Versicherern: Brandstiftungen und auch unbeabsichtigte Brandlegung im Zusammenhang mit Abfallbehältern sind unangebracht hoch. Durch den Abstand wird die Gefahr eines Übergriffs der Flammen auf Gebäude reduziert.
  2. Anzünden von Stoff- / Handtuchspendern in Schultoiletten nimmt zu. WGV bittet um Weitergabe dieser Hinweise an die Lehrkräfte. „Den Schülern soll eindringlich klar gemacht werden, dass es sich bei derartigen Brandstiftungen nicht um harmlose Streiche, sondern um schwere Straftaten handelt.“ (WGV-Info November 2013).
  3. Explosionsgefahr im Chemieraum – in einem Gymnasium sind bei einer angeordneten Inventarisierung und Prüfung der Lagerhaltung im Chemieraum hochexplosive Flüssigkeiten sichergestellt worden. Die Flüssigkeiten waren weder ordnungsgemäß gelagert noch entsprechend durch Hinweise im Rauminventarverzeichnis gekennzeichnet. Auch die zulässige Lagerfrist in den jeweiligen Behältnissen war abgelaufen.
  4. Schulküchenbrand – in einer Schulküche ist ein Brand ausgebrochen. Der Grund: Es war nicht ordnungsgemäß aufgeräumt. Herumstehende Behältnisse und Reinigungstücher in der Nähe zu noch heißen Herdplatten haben eine Selbstentzündung ausgelöst. Die Schule musste kurzfristig völlig geräumt werden, durch starke Rauchentwicklungen waren Gesundheitsschädigungen nicht auszuschließen.
  5. Frittierfett in Küche von Mehrzweckhalle verursachte Brand – überschäumendes Frittierfett hat bei einer Vereinsfeier in einer Mehrzweckhalle einen Küchenbrand ausgelöst. Das Küchenpersonal hatte keine Löschdecke zur Hand und so konnte der Brand erst mit Verspätung und mit einer Jacke (von einem Veranstaltungsbesucher) gelöscht werden.
  6. Schwelbrand im Mülleimer – ebenfalls in einer Mehrzweckhalle hat sich einige Stunden nach Ende einer Veranstaltung und nach Abschluss der Reinigungsarbeiten ein Schwelbrand entwickelt. Der Mülleimer hat sich vermutlich durch noch glimmende Zigarettenreste entzündet. Der Ascher für Raucher vor der Halle wurde in den Mülleimer entsorgt. Dieser wiederum war in einem verschlossenen Anbau neben der Halle gelagert. Weil eine Fensterverbindung von diesem Anbau zu den Toiletten in der Halle bestanden hat und dieses Fenster zur Entlüftung offen stand, ist erheblicher Rauchschaden in den Toiletten entstanden.
  7. Adventskerze im Kindergarten entzündet Tischdecke – eine übersehene Adventskerze hat in einem Kindergarten eine Tischdecke entzündet. Erfreulicherweise hat das Feuer nicht auf andere Gegenstände übergegriffen, und so war der Schaden gering. Allerdings waren Eltern sehr aufgebracht, denn durch diese offensichtliche Unaufmerksamkeit hätten auch Personen gefährdet werden können.

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