Wer aktualisiert den Flucht- und Rettungsplan?
Leserfragen: Hausmeister beklagt zu Recht Versäumnisse des Bauherrn
Wenn’s brennt, muss es schnell gehen. Deshalb ist der Flucht- und Rettungsplan ein wichtiges Dokument zur Orientierung in öffentlichen Gebäuden. Und natürlich muss er regelmäßig aktualisiert werden.
Zu diesem Thema schreibt uns ein Leser: „Unser Flucht- und Rettungswegeplan unserer Schule ist mehrfach im Gebäude gut sichtbar und großflächig ausgehängt. Wie in Ihren Seminaren empfohlen, haben wir diese Pläne nicht im Miniformat sondern in DIN-A-2 gut leserlich erstellt beziehungsweise durch einen Dienstleister herstellen lassen. Vor zwei Jahren wurde ein Anbau mit drei Klassenzimmern und einem Schülerarbeitsraum fertiggestellt und in Betrieb genommen. Das Gebäude gleicht jetzt einem Winkelbau in L-Form. Diese Schul-Erweiterung ist in den Flucht- und Rettungswegeplänen noch nicht aufgeführt. Auf meine schriftliche Reklamation, dass nach mehr als zwei Jahren immer noch keine Flucht- und Rettungsweg-Pläne im angebauten Winkel-Trakt ausgehängt sind, bekam ich die mündliche Antwort: ‚Ich dachte, das hast du längst erledigt. Fertige diese Pläne schleunigst, dann können sie schon morgen ausgehängt sein.‘ Auf mich wirkte das beleidigend. Wer ist für diese Aufgabe zuständig – ich als Hausmeister sicherlich nicht?“
Hausmeister-Infos.de antwortet:
Sie sind verärgert und das ist absolut verständlich. Diese Antwort war und ist alles andere als professionell und schon überhaupt nicht gesetzmäßig! Für die von Ihnen richtig angemahnte Ausstattung der Rettungs- und Fluchtwege sind verantwortlich:
- Bauleitung und Bauabnahme für den Erweiterungsbau
- die Schulleitung und Bau- / Gebäude- und Anlagenaufsicht
- Eigentümer und Bauherr
Die Aufgabe von Hausmeistern besteht darin, die ordnungsgemäße (gut sichtbare) Beschilderung zu überwachen und gegebenenfalls Mängel wie Beschädigungen zu beheben beziehungsweise in diesem Falle auf dem Dienstweg den Mangel an korrekten Plänen schriftlich zu melden / reklamieren. Die schriftliche Mängelmeldung sollten Sie unbedingt in Ihren Akten aufbewahren.
Rettungsplan in großer Ansicht: >> klick <<
und zwei Muster von Rettungsplänen: >> Muster 1 << und >> Muster 2 <<
Weitere Informationen:
www.hausmeister-infos.de/2016/03/08/der-fluchtwegeplan-ein-absolutes-muss