Viele werfen ihre Zigarettenasche oft noch glimmend in den Restmüll-Container. Das hat zuweilen katastrophale Folgen.

11. März 2021

Brandgefährliche Asche

Feuerwehreinsätze aufgrund falscher Entsorgung

Wenn der gemütliche Kamin erloschen ist und die lustige Grillparty zu Ende geht, bleibt nicht nur die Erinnerung zurück. Ein weiteres Andenken an entspanntere Zeiten ist die übriggebliebene Asche. So mancher steht dann vor der Frage nach der richtigen Entsorgung. Eines steht fest: Überstürzen sollte man diese Aufräumarbeiten auf keinen Fall. Asche kann, wenn sie nicht ordentlich abgekühlt ist, in der Mülltonne oder später in den Entsorgungsanlagen verheerende Feuer auslösen.

 

So meldete die Zeitung „Schwarzwälder Bote“ Anfang 2019 ein Feuer mit einem Sachschaden von 5000 Euro, weil sich Asche in einer Tonne entzündet hatte und das Feuer anschließend auf das Carport übergriff. Es war nur eine von zahlreichen Meldungen der letzten Jahre. Im bayerischen Adelzhausen brannte ebenfalls erst eine Tonne, dann eine Garage. Anfang März 2021 kam es in einer Kompostanlage in Villingen zu einem Brand. Er wurde ausgelöst, weil Asche zusammen mit Grüngut entsorgt worden war.

 

Die Auswertung einer Schadendatenbank hat laut der Zeitschrift „Schadenprisma“ – ein Fachorgan für Schadenverhütung der öffentlichen Versicherer – ergeben, dass bei ca. 1,5 Prozent aller Brände heiße Asche der auslösende Faktor war. Bei dieser Untersuchung wurden gleich eine ganze Reihe von Entsorgungsfehlern deutlich. So entstehen Brände, weil die Asche zusammen mit Grüngut in der braunen Tonne landete. Sie entstanden auch, weil sie in Pappkartons im Keller gelagert wurde. Einmal entstand ein Feuer, weil ein Verein die Asche vom Grillabend in einen Plastikeimer kippte, ein andermal schüttete eine Frau die Kaminasche in eine Tüte und stellte sie auf den Balkon. Und eine ganz ordentliche Person nutzte den normalen Haushaltsstaubsauger, in dem sich später ein Schwelbrand entwickelte, der einen Wohnungsbrand auslöste. All diese Entsorgungsmethoden sind im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich.

 

Asche richtig abkühlen und entsorgen

Wie lange sich Asche nach dem Feuer wieder selbst entzünden kann, hängt vom Brandgut und von der Dauer des Feuers ab. Deshalb gilt als Faustregel: Asche muss vor einer Entsorgung mindestens drei Tage abkühlen. Bei größeren Mengen sollte man sogar fünf Tage warten. Die bei Schadenprisma veröffentlichte Untersuchung zeigt, dass in 8 Prozent aller Asche-Brände die Asche bereits drei Tage alt war. In 62 Prozent der Fälle war sie nur 24 Stunden alt.  Das Alter der Asche spielt gerade bei Versicherungsfragen eine wichtige Rolle, da hier sogar grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann.

Für das Abkühlen sollte man spezielle Metallbehälter oder gute massive Metalleimer verwenden. Nach dem gründlichen und tagelangen Abkühlen wird die Asche über den Restmüll entsorgt. Sie darf auf keinen Fall in die braune oder gelbe Tonne!

Falls Holz oder einfaches schwarz-weißes Zeitungspapier verbrannte, eignet sich die Asche hervorragend zum Düngen oder zum Kompostieren. Holzasche ist basisch und neutralisiert saure Böden. Vor allem bei lehmhaltiger Erde sorgt sie für ein gutes Wachstum der Pflanzen. Nur bei sandigen Böden sollte man darauf verzichten. Wichtig: das gilt nur für unbehandeltes Holz. Falls es lackiert oder gestrichen war, gelangen mit der Asche Giftstoffe in den Boden. Das gleiche gilt für die Entsorgung über den Kompost. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Asche auf jeden Fall mit dem Restmüll entsorgen.

 

Brandschaden eines Restmüllbehälters: Dass die Feuerwehr zu brennenden Müllcontainern gerufen werden muss, kommt häufiger vor als man denkt.


Weitere Themen


Krötenpaar mitten auf der Straße. Im Hintergrund kommt ein Auto angefahren.  

Achtung! Kröten auf Wanderschaft!

Während des Frühjahrs machen sich Amphibien wie Kröten und Frösche auf den Weg von ihren Winterquartieren zu ihren Laichgewässern. Dieses Verhalten ist genetisch bedingt und für ihr Überleben von...

mehr lesen

 

Polizei + VdS: Warnung vor „Druck-Alarmanlagen“

„Einfach dieses Wundergerät in eine Ecke stellen und das ganze Gebäude ist vor Einbrechern geschützt“ – solche Anzeigen überschwemmen derzeit den Markt. In einem gemeinsamen Infoblatt warnen die Polizei,...

mehr lesen

 

Ein Fall für die VstättVO?

Bei Stadthallen und Gemeindesälen ist klar geregelt: Hier gilt die Versammlungsstätten-Verordnung. Doch wie ist die Lage bei anderen Gebäuden? Wir zeigen auf, wo welche Bestimmungen gelten.

mehr lesen

 

Gute Frage: Sicherheitsrisiko melden?

Bei Veranstaltungen oder einer jahreszeitlich bedingten Dekoration in öffentlichen Gebäuden ist die Einhaltung der Fluchtwege ein Muss. Ob nun die hübsche Weihnachtsgirlande am Notausgang in der Toilette oder der...

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 1 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren