Abschließen oder nicht?
Hausmeister-Frage: Muss der Materialraum für jedermann zugänglich sein?
In unserem heutigen Beitrag geht es um die Schlüsselverwaltung und auch darum, inwieweit andere Personen Zugang zu den Schlüsseln einzelner Räume haben dürfen. Dazu erreichte uns folgende Anfrage...
„Ein Kind wurde versehentlich im Materiallager eingeschlossen. Die Türe hat von außen (Flurseite) einen Türknauf und kann nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Das eingeschlossene Kind hat sich vermutlich im Materialraum versteckt und wurde erst bemerkt, als es gerufen und an die Tür gehämmert hat. Die anwesenden Lehrer hatten keinen Schlüssel zum Materialraum und ich (Hausmeister) war bereits beim Mittagessen zu Hause, als mich der Notruf erreichte. Jetzt wird mir vorgeworfen, dass mein Verhalten in Sachen Schlüsselverwaltung egoistisch wäre, weil im Hausmeisterbüro am Schlüsselbrett kein Schlüssel mit Anhänger ‚Materiallager‘ ausgehängt ist. Nun meine Meinung und Frage: Es kann doch nicht sein, dass alle, die Zugang zum Hausmeisterbüro haben, also alle Übungsleiter und Trainingsbesucher an Abenden, auch Zugang zum Materialraum bekommen! Wo sind die Grenzen der öffentlichen Schlüssel-Präsentation? Wer steht bei Missbrauch am Pranger?“
Hausmeister-Infos antwortet:
Ein Thema, das viele betrifft! In öffentlichen Einrichtungen sind viele Gäste, Nutzer und Fremde unterwegs. Da ist mit Neugier und gegebenenfalls auch mit strafbarer Energie von Unbefugten immer zu rechnen. Sicherheit: ja! Fahrlässig offene Türen: nein! Also kommt dem Schlüssel-Management große Bedeutung bei. In besonderen Situationen, wie oben beschrieben, kann auch eine extreme Gefahrenlage entstehen, wenn Türen nicht schnellstens geöffnet werden können. Schließlich können überall auch Gefahren für Neugierige und Eingeschlossene lauern.
Sechs Ratschläge zur Schlüsselverwaltung:
- Alle Schlüssel müssen in einer jederzeit zugänglichen Übersichts-Liste genannt sein, mit Hinweis; Schlüssel unter Ziffer …. im Schlüsselkasten und / oder anfordern bei Name, Handy (Erreichbarkeit: mindestens zwei Adressen). Damit gibt die Liste Auskunft über alle vorhandenen Schlüssel.
- Der Schlüsselkasten ist zugänglich für ‚Befugte‘ – Missbrauch ist strafbar! Alle Schlüssel haben eine Ziffer von 1 bis ….und eine namentliche Nennung der Zugangsbereiche. Nicht bei jeder Ziffer ist ein Schlüssel, denn Bereiche, die nur für besonders autorisierte Personen zugänglich sein sollten, sind mit einem Hinweis versehen: Schlüsselverwaltung bei ……. (Name, Tel./Handy, eMail)
- Chip ersetzen Schlüssel: Elektronische Datenträger werden entsprechend verwaltet. Der Chip am …. ersetzt eine allgemeinen Schlüssel- / die Zutrittsverwaltung nicht. Der Unterschied ist, dass Personen mit ‚Chip‘ für diesen Bereich verantwortlich sind, genau in dem Umfang, wie sie auch für persönliche Schlüsselaushändigungen Verantwortung übernehmen.
- Schlüssel-Ausgabe – immer mit Datum und Unterschrift – Schlüssel-Rückgabe ebenso.
- Schlüsselverlust – unverzügliche schriftliche Meldung erforderlich (Dienstweg)
- Schlüssel-Info im NOS: Im Gebäude / auf dem Grundstück erreichbare Türen mit Verschluss sind unter Rubrik 2 im NOS aufgelistet mit Hinweis, wo der Schlüssel hierfür gelagert ist beziehungsweise angefordert werden kann. Das NOS ist im Regieraum für ’Befugte‘ zugänglich!