Besonders vor solchen Herbst- und Wintertagen, für die Eisregen angesagt ist, sollten alle begehbaren Wege gestreut und möglichst eis- und schneefrei gehalten werden. Anderenfalls könnte die Gefährdung von Fußgängern beträchtlich sein.

2. November 2021

Ein tragischer Unfall trifft den Ehrenbürger

Leserfragen: Ist der Hausmeister schuld an einem tödlichen Glatteis-Unfall?

In vielen Kommunen ist der Hausmeister auch für den Winterdienst in öffentlichen Gebäuden zuständig. Auch wenn er seinen Job nach bestem Gewissen macht, kann es zu Glatteis-Unfällen kommen. Und anschließend steht häufig die Frage im Raum: Wer trägt die Schuld an diesem Unfall?

 

Ein Hausmeister schildert uns einen Fall, der sich in seiner Kommune ereignet hat: „Eine Abendveranstaltung unseres Heimatvereins hatte die Preisvergaben zum Blumen- und Vorgartenschmuck-Wettbewerb zum Inhalt. Unser Ehrenbürger – ein erfolgreicher Sportler, der auch mit 60 immer noch aktiv ist – wurde wegen seiner Sponsorentätigkeit für diesen Wettbewerb geehrt.

Beim Verlassen der Gemeindehalle hat der Ehrenbürger nicht die Treppe, sondern die Auffahrt für Lieferfahrzeuge benutzt. Der Nieselregen hat im Laufe des Abends in leichten Schneefall umgeschlagen. Die vorsorgliche Salzstreuung auf der Treppe hat eine Vereisung verhindert. Die Auffahrfläche, die nicht gestreut wurde, weil die Auffahrt nur Anlieferungen in bestimmten Zeiten offen ist und der klappbare Sperrpfosten in der Auffahrt senkrecht hochgestellt war, war zum Unfallzeitpunkt vereist und glatt. Der Ehrenbürger, der zu Fuß von der Gemeindehalle über die vereiste Auffahrt gelaufen ist, rutschte aus, fiel auf den Hinterkopf und war sofort bewusstlos. Nach fast zehnmonatiger Bewusstlosigkeit ist er in einer Spezialklinik verstorben.

Jetzt – der Unfall liegt mehr als ein Jahr zurück – wurde ich (und vermutlich weitere Personen) wieder aufgefordert, über den Unfallhergang zu berichten. Vermutlich soll eine etwaige Verschuldungsfrage gerichtlich geklärt werden. Wahrscheinlich geht es um die Bezahlung von Kosten. Allein der fast zehnmonatige Klinikaufenthalt soll rund 800.000 Euro gekostet haben.

Ich mache mir Sorgen um meine Zukunft. Offen hat mir noch niemand eine Schuld angehängt, aber über meine Kinder habe ich erfahren, dass im Dorf die Meinung besteht, wenn der Hausmeister ordentlich gestreut hätte, wäre der Ehrenbürger nicht gefallen und noch am Leben. Als Beispiel wird der gegenüberliegende Gasthof mit Hotel genannt, dort wird immer vorzüglich geräumt und gestreut. Können Sie über die Rechtslage informieren?“

 

Hausmeister-Infos.de antwortet:

Leider schreiben Sie nichts über den Mietvertrag zwischen der Gemeinde und dem Veranstalter, dem Heimatverein. Denn wenn in diesem Vertrag steht, dass zum Beispiel der Nutzer für die Räum- und Streupflichten während der Veranstaltung zuständig ist, hat die Gemeinde und haben Sie als Hausmeister keine Räum- und Streupflichten versäumt.

Schauen wir uns einzelne Punkte genauer an:

  • Die Auffahrt war für ‚Befahren‘ gesperrt, nicht für Fußgänger?
  • Wenn Sie während der Abendveranstaltung Dienst (Arbeitszeit, Bereitschaftszeit) hatten, dann gibt es sicherlich auch Nachweise, welche Aufgaben in dieser Dienstzeit zu erfüllen sind.
  • Der Vergleich mit der Gaststätte ist gut. Wer Gäste einlädt, ist auch für deren Sicherheit mitverantwortlich – auch beim Verlassen bis zum Erreichen der öffentlichen Verkehrswege (meistens Gehweg).
  • Klagen und Schadenersatzforderungen etc. können entweder die Gemeinde als Eigentümer und Betreiber oder den Mieter als Nutzer und zeitweiliger Besitzer der Einrichtung zum Adressaten haben.
  • Fakt ist: Ihnen stehen alle Rechtshilfen, die der Gemeinde zur Verfügung stehen, ebenfalls zur Verfügung.
  • Dass Vorwürfe – egal welcher Art – in diesem Verfahren gegenüber Ihnen rechtens sind, halten wir für unwahrscheinlich.

 

Glatteis kann sich rasch bilden, wenn die Temperaturen sinken und in der kalten Jahreszeit der Regen in Schnee übergeht. Zuweilen überzieht dann eine zentimeterdicke Eisschicht Straßen und Gehwege, sodass diese nicht begehbar sind.


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