8. Juli 2019

Auch Badespaß braucht Regeln

„Der Gute denkt an sich selbst zuletzt“, heißt es. Aber wenn das Badepersonal ausfällt, dann ist es mit dem Badespaß im öffentlichen Frei- und Hallenbad auch vorbei. Also liebes Badepersonal: Schützt euch vor Betriebsausfällen jeglicher Art – auch durch Einhaltung von Arbeitsschutzvorkehrungen!

Die Aufgaben des Badepersonals sind vielfältig. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie und Ihre Kollegen für mögliche Gefahren sensibilisieren und mit praktischen Tipps für den Alltag unterstützen.

Arbeits- und Sicherheitsschuhe

Leider kommen in Hallen- und Freibädern Rutschunfälle häufiger vor. Im Bereich des gesamten Beckenrandes und im Nassbereich besteht erhöhte Rutschgefahr. Durch geeignete Bodenbeläge kann der Bäderbetreiber diese Rutschgefahren in geringem Umfange reduzieren. Das Personal kann durch geeignetes Schuhwerk ganz erheblich zur Vermeidung von Unfällen und mehr Sicherheit in den gesamten Anlagen beitragen:

Bei der Beschaffung / Auswahl / Bereitstellung von Arbeitsschuhen im Bäderbetrieb sollte Folgendes beachtet werden:

  • Griffstabilität auch bei Rettungseinsätzen ist für Bäderpersonal wichtig
  • Sonnenbrandgefahren (z.B. auch auf dem Fußrücken) werden öfters zu spät erkannt, Bäderpersonal ist rund um die Beckenränder oft mehrere Stunden im Einsatz
  • Trittsicherheit auch bei Übergängen von Plattenbelägen – Grünbereichen – Treppen usw. ist wichtig, bei Transport- oder Reinigungsarbeiten ist stabiles Schuhwerk zu tragen.

Bademode für Bädermeisterin und Bädermeister

Die Welt der Bäder ist auch eine Welt der Schönen und Gesunden! Das Bäderpersonal als Teil der Wettbewerbs-Parameter möchte da nicht im Abseits oder anders ausgedrückt in der Schmuddel-Garderobe stecken. Folgende Punkte sind für die Betriebskleidung beim Bäder-Personal bedeutsam:

  1. Das Personal sollte sofort als ‚Betriebs- und Aufsichtspersonal mit „Weisungsbefugnis“ erkennbar sein. Also: Einheitliches Outfit, am besten mit Namen / Logo sichtbar auf Brust und Rücken tragen.
  1. Bequeme Kleidung tragen. Das Personal bewegt sich zwischen dampfenden Innenräumen, sonnigen Außenbereichen und zugig-kühlen Schattenecken.
    Also bequem in diesem Sinne bedeutet: luftige, pflegeleichte, wasser- und schmutzunempfindliche Textilien auswählen – in Stoffen, Schnitt und Farben.
  1. Arbeitseinsätze – je nach Art der Bäder im Schlamm-Sandkasten, an den Solarien oder im Heizungsraum – kommen oft zu unerbetenen Zeiten. Also: Überziehstiefel und andere Arbeitskleidung mit Arbeitshandschuhen und Kopfbedeckung gehören zur Grundausstattung und sind Teil des Werkzeugkastens.
  1. Die Strahlefrau und der Strahlemann – so sehen die Badegäste das Personal am liebsten! Gut gelaunt, sonnengebräunt mit ansteckendem Lachen und Humor – wenn notwendig immer eine passende Anrede oder Antwort auf die Probleme im Badealltag. Also: Gut gekleidet ans Werk gehen, die Bäder-Marke sichtbar getragen und somit Kompetenz auf ganzer Linie zeigen.

 

Die Position – immer im Bilde

Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann!
Dass die Anwesenheit von Respektspersonen ein Gefühl von Sicherheit vermittelt, ist unstrittig.

Wenn mehr Bäderunfälle registriert werden, öfters von rücksichtslosem und belästigendem Verhalten gesprochen wird oder immer wieder Polizeieinsätze in Bädern notwendig werden, weil beispielsweise ungute Gruppendynamiken zur Gefährdung von Badegästen führen können, dann ist nicht nur gefühlte Sicherheit sondern auch objektives Ordnungs- und Aufsichtseingreifen angesagt.

 

 

Für Betriebs- und Aufsichtspersonal in Bäderbereichen gelten die gleichen Grundregeln wie in allen anderen Betriebs- und Vergnügungseinrichtungen:

  • Erkennbares Aufsichtspersonal wirkt:
      • deeskalierend
      • vermittelt Schutz für Hilfesuchende
      • wirkt beruhigend gegenüber negativer Gruppendynamik
      • fördert den ‚gesunden Menschenverstand‘, bevor es zu Eskalationen kommt
  • Ein schriller Pfiff:
    • unterbricht oder beendet Streit und Randale
    • zwingt zum ‚aber Hoppla‘-Bewusstsein
    • zeigt: Hier ist die Chefin / der Chef
  • Eine Namens- und Adressen-Erfassung:
    • ist mehr als ‚eine Gelbe Karte‘
    • zeigt unmissverständlich: so geht’s nicht weiter
    • bedeutet: Das ist jetzt kein anonymes Kräftemessen mehr, das geht in Richtung strafrechtlicher Ahndung
  • Ein Bäderverweis, gegebenenfalls mit schriftlicher Information an Erziehungsberechtigte
    • setzt momentanen Negativverläufen ein Ende
    • schützt vor Wiederholungstaten
    • wirkt abschreckend auf Gruppen- und Einzeltäter

Das Personal tritt als eine Einheit auf

Alle Bemühungen des Bäderpersonals und der politisch Verantwortlichen können ins Leere laufen oder sogar Konterattacken hervorrufen, wenn das Personal nicht als „Einheit“ wahrgenommen wird. Nicht nur, weil einzelne Kolleginnen und Kollegen „im Regen stehen gelassen werden“, sondern auch weil definitiv sichtbar wird: dieser Haufen ist sich selber nicht einig. Längstens Zeit, dass Missstände aufgedeckt werden.

In regelmäßigen Besprechungen sollten solche Probleme auf den Tisch gebracht werden. Die daraus folgenden Anordnungen gemeinsam durchsetzen, ist Kollegenpflicht!

 


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