6. Mai 2019

Kanalverstopfung – und jetzt?

Eine defekte Wasserleitung oder ein verstopfter Kanal können dieselbe Folge haben: Hochwasser. Wenn das Wasser im Keller oder in anderen Teilen des Gebäudes steht, ist es mit auspumpen allein nicht getan. Die Ursachenforschung ist Aufgabe des Hausmeisters, der dann die richtigen Schritte einleiten muss.

In unserer neuen Serie zum Thema Hochwasser erfahren Sie, wie Sie im Falle welcher Ursache vorgehen sollten. „Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt“ – in Sachen Hochwasser und Überflutungen sind die Voraussagen und die Vorkehrungen stetig verbessert worden. Trotzdem überraschen Kellerüberflutungen, Kanalrückstau etc. jedes Jahr Hunderte von Gebäuden und Anlagen, unvorbereitet und mit katastrophalen Folgen. Zu sagen, „bei uns gibt es das nicht“, wäre leichtsinnig. Denn Hochwasser kann viele Ursachen haben und wird in wenigen Fällen durch überflutete Bäche ausgelöst.

Hochwasser in verschiedenen Formen

Plötzlich Wasser im Keller, weil ein Abfluss verstopft ist? Dieses Malheur kennen viele Bürger, und Tausende von Rohrfrei-Dienstleistern haben jeden Tag damit zu tun. Auch Hochwasser in Hanglage, weil das Wasser sturzbachartig über Lichtschächte einfällt, füllt häufig die Nachrichten in Rundfunk und Fernsehen. Bei öffentlichen Gebäuden ist die Ursache häufig ein verstopfter Kanal. Und was ist im Falle des Falles zu tun?

Wenn der Kanal verstopft ist…

… muss zunächst das Ausmaß erfasst werden. Wenn dem Hausmeister die Kanalpläne vorliegen oder er das Gebäude sehr gut kennt, dann kann er relativ schnell eingrenzen, welche Abflussteile von der Verstopfung betroffen sind und wo die nächstgelegenen Kontrollschächte beziehungsweise vorgesehenen Öffnungen für Eingriffe sind. Egal, wie die Situation ist, die Gebäudenutzer wollen

  1. schnellstmöglich wieder geordnete Abflussverhältnisse
  2. nicht Verursacher für die Verstopfung sein
  3. sich keine ‚dreckigen‘ Finger holen

Aber was ist zu tun, wenn eine Kanalverstopfung vorliegt? In öffentlichen Einrichtungen steht meistens die Organisation von Behelfsmaßnahmen im Vordergrund. Denn die Veranstaltung, der Schulunterricht, die verlässliche Kinderbetreuung oder was auch immer gerade stattfindet, sollte möglichst ohne Erschwernisse weitergehen!

Wer hat Handlungskompetenz?

Niemand möchte hinterher Probleme mit seinem Arbeitsplatz oder mit der Kostenübernahme bekommen. Im organisierten Betrieb dürfte geregelt sein, wer welchen Handlungsrahmen hat und wer als nächste Instanz eingebunden werden muss, wenn der Handlungsrahmen nicht ausreicht. Also, gut zu wissen, welche Position und welche Kompetenzen die einzelnen Betroffenen haben.

Die nächsten Schritte könnten so aussehen:

  1. Bei Wiederholungsfällen mit System vorgehen und möglichst die Fehler nicht wiederholen.
    Das „Hauspersonal“ organisiert den möglichst störungsfreien Weiterbetrieb von Gebäude und Anlage. Und an Hand von den sofort auffindbaren (weil einheitlich abgelegten) Fallunterlagen werden die definierten Handlungsabläufe und Fremdeinsätze maßgerecht in Gang gesetzt.
  1. Tritt das Problem in diesem Gebäude zum ersten Mal auf, könnten Sie folgendermaßen vorgehen:
    a.) Die Informationen erfolgt nach dem Dienstweg-Fahrplan (z.B. Schulleitung, Veranstalter, Verwaltung)
    b.) Welche „Kompetenzen“ stehen zur Verfügung / können gerufen werden? Bauhofleitung, Sanitärfachbetrieb, Feuerwehr ….
    c.) Muss ein Teil der Gebäudeanlagen gesperrt werden?

 

Eine Anlage außer Betrieb nehmen?

Oberste Priorität hat es, Unfälle und Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. An weiterer Stelle stehen das Wohl der Nutzer und schließlich die Kosten. Über Letztere wird vermutlich hinterher gestritten, wenn weder die Gesundheit noch das Benutzerwohl beeinträchtigt wurden. Schließlich gibt es immer und überall Personen, die etwas besser und günstiger machen könnten.

Wer darf was außer Betrieb nehmen?

Wenn der Hausmeister ein „Rückstau-Objekt“ erkennt oder vielleicht gerufen wird, dann obliegen ihm die Handlungspflichten: Kann die Anlage in Betrieb bleiben, kann sie es nur teilweise oder überhaupt nicht? Je nachdem, wie diese Frage beantwortet wird, muss der Hausmeister oder die Hausmeisterin angemessen handeln. Dieses Handeln gilt aber zunächst nur für den jeweiligen „Schadensraum“. Die Schließung oder Beendigung einer Unterrichtseinheit, einer Trainingseinheit, einer Veranstaltung, eines Bürotraktes usw. steht nicht in seinem oder ihrem Entscheidungsbereich. Hierfür sind die jeweils dort leitenden Personen zuständig. Entsprechend sind bei diesen Personen auch unverzüglich Informationen über den Kanalrückstau vorzubringen!

Wenn unterschiedliche Meinungen bestehen

Nehmen wir an, beim nachmittägigen Seniorenturnen wird der Hausmeister gerufen, weil die Toilette verstopft ist. Dann kann er die betroffenen WC-Bereiche absperren. Das kann zur Folge haben, dass Frauen und Männer die gleichen (nicht gesperrten) WC-Bereiche benutzen, wenn diese Personen und insbesondere die Übungsleiter hiermit einverstanden sind. Wenn das Einverständnis hierzu fehlt, kann der Hausmeister die Gesamtanlage sperren, weil zu einem ordnungsgemäßen Betrieb auch WC-Anlagen gehören und diese – in diesem konkreten Fall von Meinungsunterschieden – nicht gegeben sind. Die Vorfälle sind zu protokollieren, und über den Dienstweg sind die Vorgesetzten zu informieren.

 


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