Pflicht oder Kür – was zählt zu Ihren Aufgaben?
Wie steht’s eigentlich mit den Vorschriften? Haben Sie als Hausmeister eine Arbeitsplatzbeschreibung, eine eindeutige Arbeitsanweisung, auf die Sie sich verlassen können? So manch einer behauptet, wenn man die Vorschriften eines Hausmeisters niederschriebe, würden sie etwa den Umfang der Bibel einnehmen.
Martin Luther hat rund zwei Jahre an seinem Werk gearbeitet. Diese Zeit wird einer Hausmeisterin oder einem Hausmeister nicht eingeräumt – aber er oder sie muss seinen Arbeitsplatz trotzdem umfassend ausfüllen.
Wir versuchen, die wichtigsten Vorschriften kurz und bündig darzustellen.
1. Der Arbeitsvertrag
„Es gibt keine Nebenabreden – jede Veränderung bedarf der Schriftform – so in etwa steht es in jedem Arbeitsvertrag. Wer als Hausmeister eingestellt wurde, ist vor Ort der legitime Vertreter des Gebäude-Eigentümers, des Besitzers beziehungsweise Betreibers! Der Hausmeister handelt im Rahmen der schriftlichen Anweisungen mit dem Geschäftsauftrag eines Vertretungsberechtigten gegenüber Dritten (Dritte in diesem Sinne können zum Beispiel Lieferanten, Handwerker, Gäste, Benutzer oder Passanten sein). Diese können immer davon ausgehen, dass der Hausmeister als Vertreter des Gebäude- und Anlagenbetreibers verbindlich handelt und ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
2. Die Arbeitsplatzbeschreibung – Ihre Dienstanweisung
Besteht eine Arbeitsplatzbeschreibung oder eine Dienstanweisung, so hat der Hausmeister eine konkrete Aufgabenliste, die es zu erfüllen gilt. Probleme gibt es gelegentlich, wenn Vertretungspersonen, Springer oder Aushilfen gefragt sind, und zwar deshalb, weil diese oft eine anders lautende Dienstanweisung haben. Aber Änderungen bedürfen der Schriftform, also handelt jeder Arbeitnehmer nur innerhalb der schriftlichen Aufgabenstellung als „Vertretungsberechtigter“. Steht im Arbeitsvertrag „Hausmeister Schillerschule“, kann es bereits problematisch werden, wenn diese Person jetzt vertretungsberechtigt im Goethe-Gymnasium seinen Dienst verrichten soll. Denn Änderungen bedürfen der Schriftform.
Werden Aufgaben wahrgenommen, die in einer ansonsten umfassenden Aufgabenaufzählung fehlen, kann es sein, dass der Hausmeister ohne geschäftlichen Auftrag handelt. Häufiger ist dies zum Beispiel bei folgenden Aufgaben der Fall: Postannahme, Rapportzettel- und Lieferscheinabzeichnungen, Fundsachen entgegennehmen oder zurückgeben. Das kann im Streitfall zu einem Problem werden! Deshalb können in der Dienstanweisung pauschale Umschreibungen wie zum Beispiel „Hausmeistertätigkeiten im allgemein üblichen Aufgabenbereich eines Schulhausmeisters“ bevorzugt werden.
3. Das Hausrecht – die Hausordnung
„Den Anordnungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten“ – so steht es in vielen Hausordnungen. Das ist auch gut so und richtig, denn wir gehen davon aus, dass der Hausmeister im Rahmen seiner Befugnisse Anordnungen erteilt. Aber was darf er denn anordnen?
Das Hausrecht verteilt sich oft auf mehrere Schultern:
- Schulleitung
- Lehrkräfte, Klassenlehrer, Übungsleiter, Jugendleiter usw.
- Vereinsfunktionäre, Mieter, Hochzeitsgesellschaft etc.
- Sicherheitswache, Feuerwehr
- Sicherheitsfachkräfte eines Veranstalters
- Baurechtsbehörde, Fachvorgesetzte
Mehr zum Thema „Hausrecht“ können Sie im Hausmeister-Handbuch, Ausgabe 2017 – 2019, Lehrsatz 8.6, auf den Seiten 46 bis 51 nachlesen.
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Buchdaten:
„Hausmeister-Handbuch – Gebäude- und Anlagenverwaltung im öffentlichen Bereich – Ausgabe 2017 – 2019“
im Buch-Handel erhältlich
ISBN 978-3-940623-12-6, 104 Seiten
Preis: 28,50 € (inkl. MwSt. und Versand)
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