15. November 2017 – Anzeige

Pflicht oder Kür – was zählt zu Ihren Aufgaben?

Wie steht’s eigentlich mit den Vorschriften? Haben Sie als Hausmeister eine Arbeitsplatzbeschreibung, eine eindeutige Arbeitsanweisung, auf die Sie sich verlassen können? So manch einer behauptet, wenn man die Vorschriften eines Hausmeisters niederschriebe, würden sie etwa den Umfang der Bibel einnehmen.

Martin Luther hat rund zwei Jahre an seinem Werk gearbeitet. Diese Zeit wird einer Hausmeisterin oder einem Hausmeister nicht eingeräumt – aber er oder sie muss seinen Arbeitsplatz trotzdem umfassend ausfüllen.
Wir versuchen, die wichtigsten Vorschriften kurz und bündig darzustellen.

 

1. Der Arbeitsvertrag

„Es gibt keine Nebenabreden – jede Veränderung bedarf der Schriftform – so in etwa steht es in jedem Arbeitsvertrag. Wer als Hausmeister eingestellt wurde, ist vor Ort der legitime Vertreter des Gebäude-Eigentümers, des Besitzers beziehungsweise Betreibers! Der Hausmeister handelt im Rahmen der schriftlichen Anweisungen mit dem Geschäftsauftrag eines Vertretungsberechtigten gegenüber Dritten (Dritte in diesem Sinne können zum Beispiel Lieferanten, Handwerker, Gäste, Benutzer oder Passanten sein). Diese können immer davon ausgehen, dass der Hausmeister als Vertreter des Gebäude- und Anlagenbetreibers verbindlich handelt und ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.

 

2. Die Arbeitsplatzbeschreibung – Ihre Dienstanweisung

Besteht eine Arbeitsplatzbeschreibung oder eine Dienstanweisung, so hat der Hausmeister eine konkrete Aufgabenliste, die es zu erfüllen gilt. Probleme gibt es gelegentlich, wenn Vertretungspersonen, Springer oder Aushilfen gefragt sind, und zwar deshalb, weil diese oft eine anders lautende Dienstanweisung haben. Aber Änderungen bedürfen der Schriftform, also handelt jeder Arbeitnehmer nur innerhalb der schriftlichen Aufgabenstellung als „Vertretungsberechtigter“. Steht im Arbeitsvertrag „Hausmeister Schillerschule“, kann es bereits problematisch werden, wenn diese Person jetzt vertretungsberechtigt im Goethe-Gymnasium seinen Dienst verrichten soll. Denn Änderungen bedürfen der Schriftform.

Werden Aufgaben wahrgenommen, die in einer ansonsten umfassenden Aufgabenaufzählung fehlen, kann es sein, dass der Hausmeister ohne geschäftlichen Auftrag handelt. Häufiger ist dies zum Beispiel bei folgenden Aufgaben der Fall: Postannahme, Rapportzettel- und Lieferscheinabzeichnungen, Fundsachen entgegennehmen oder zurückgeben. Das kann im Streitfall zu einem Problem werden! Deshalb können in der Dienstanweisung pauschale Umschreibungen wie zum Beispiel „Hausmeistertätigkeiten im allgemein üblichen Aufgabenbereich eines Schulhausmeisters“ bevorzugt werden.

 

3. Das Hausrecht – die Hausordnung

„Den Anordnungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten“ – so steht es in vielen Hausordnungen. Das ist auch gut so und richtig, denn wir gehen davon aus, dass der Hausmeister im Rahmen seiner Befugnisse Anordnungen erteilt. Aber was darf er denn anordnen?

Das Hausrecht verteilt sich oft auf mehrere Schultern:

  • Schulleitung
  • Lehrkräfte, Klassenlehrer, Übungsleiter, Jugendleiter usw.
  • Vereinsfunktionäre, Mieter, Hochzeitsgesellschaft etc.
  • Sicherheitswache, Feuerwehr
  • Sicherheitsfachkräfte eines Veranstalters
  • Baurechtsbehörde, Fachvorgesetzte

HM Handbuch 2017 2019 mid

Mehr zum Thema „Hausrecht“ können Sie im Hausmeister-Handbuch, Ausgabe 2017 – 2019, Lehrsatz 8.6, auf den Seiten 46 bis 51 nachlesen.
Für weitergehende Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter über:  .


Buchdaten:
„Hausmeister-Handbuch  –  Gebäude- und Anlagenverwaltung im öffentlichen Bereich  –  Ausgabe 2017 – 2019“

im Buch-Handel erhältlich
ISBN 978-3-940623-12-6,  104 Seiten
Preis: 28,50 € (inkl. MwSt. und Versand)
Bestellung über:
(Rückgaberecht 10 Werktage, Bezahlung innerhalb von drei Wochen nach Lieferung)

 


Weitere Themen


 

Aufgaben und übliche Vergütungssätze TVÖD

So unterschiedlich ihre Aufgaben sind, so unterschiedlich sind auch die Vorstellungen über die Vergütung von Hausmeistern. Über Geld redet man nicht? Das mag sein – aber wir reden heute...

mehr lesen

 

Achtung, Arbeitssicherheit!

Arbeitsbühne, Leiter und Transportwagen sowie diverse Schneidgeräte sind unentbehrliche Helfer im Hausmeisteralltag. Doch passen Sie bei Tätigkeiten mit solchen Hilfsmitteln gut auf sich auf! Der heutige Beitrag dreht sich...

mehr lesen

 

Arbeiten als Hausmeister – Zeit für einen Neustart?

Von Zeit zu Zeit sollten auch die Hausmeister-Dienste auf den Prüfstand gestellt und neu organisiert werden. Die Gründe für eine notwendige Neuorientierung in Ihrem Bereich kennen Sie selbst am...

mehr lesen

 

Hausmeister oder Hallenmeister?

Das ist eine gute Frage. Viele Betreiber von Gemeindehallen und ähnlichen Veranstaltungsräumen kennen den Unterschied zwischen Hausmeister und Hallenmeister nicht. Dabei werden die beiden Tätigkeiten vom Gesetzgeber klar unterschieden.

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 1 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren


Nutzungsanteile definieren

Gemeinsame Nutzung von Fahrzeugen, Räumen, Geräten und anderem zeitlich erfassen

Wenn eine Sache (z.B. eine Sporthalle, ein KFZ, ein Kopiergerät usw.) gemeinsam von mehreren genutzt wird, dann kann der Anteil...

mehr lesen