2. Januar 2018

Saubere Sache!

Klassenzimmer, Pausenbereiche, Turnhalle: All diese Räume müssen regelmäßig gereinigt werden. In manchen Kommunen ist städtisches Personal im Einsatz, in anderen übernimmt dies eine Fremdfirma. Und in manchen Fällen hilft der Hausmeister sogar mit. Wie auch immer – für die Steuerung und Kontrolle des Reinigungspersonals ist oftmals der Hausmeister zuständig.

Welche Reinigungsorganisation gilt in diesem Gebäude? Fremdreinigung, Eigenreinigung, mit oder ohne aktive Mitarbeit durch den Hausmeister? Wer reinigt die Außenanlagen? Wer ist für Winterdienst wo und wann zuständig? Als Hausmeister müssen Sie von der ersten Stunde an informiert sein, was in Ihrem Zuständigkeitsbereich gilt.

Deshalb hier zunächst einige Grundsätze zur Reinigungs-Aufgabe:

Bei Fremdreinigung:

Hier sind Personal, Geräte und Reinigungsmittel die Angelegenheit des beauftragten Reinigungsunternehmens. Vorgaben sind in der Ausschreibung und Auftragsvergabe enthalten. Dabei gilt Folgendes:

  • Das Reinigungs-Personal hat eine Meldepflicht und Ausweispflicht. Es muss ein Erkennungszeichen tragen, das auf den ersten Blick bestätigt: „Ich gehöre zum Reinigungsteam XY“. Der Hausmeister muss wissen, wer in der Anlage welche Aufgaben übernimmt.
  • Mangelhafte Kenntnisse über Natursteine und andere empfindliche Boden- oder Wandbeläge, Kunstgegenstände, Skulpturen oder Ähnliches können böse Folgen nach sich ziehen. Beim Einsatz falscher Reinigungsmittel oder -geräte wie Bürsten kann ein hoher Schaden entstehen.
  • Datenschutz: In öffentlichen Einrichtungen gibt es keinen datenschutzfreien Raum. In der Schule kann es vorkommen, dass Klassenarbeiten, Zeugnisse, Krankmeldungen oder schlicht Informationen wie die Klassenzugehörigkeit auf Tischen liegen bleiben. Jede eingesetzte Person – auch das Reinigungspersonal – muss sich an Datenschutz-Vorgaben halten!
  • Der Hausmeister benötigt verbindliche Ansprechpartner. Wenn in einem Reinigungsteam Personen eingesetzt sind, die keine ausreichenden Sprachkenntnisse mitbringen, muss der Hausmeister wissen, an welche Ansprechperson er sich wenden kann.
  • Was Reinigungszeiten und Reinigungsumfang betrifft, gibt es eindeutige Vorgaben. Der Hausmeister kontrolliert, dass diese Vorgaben strikt eingehalten werden.
  • Der Hausmeister macht Kontrollen gegebenenfalls in den Bereitschaftszeiten. Sind zusätzliche Einweisungen oder Nacharbeiten notwendig, entstehen hier Arbeitszeiten.

Bei Eigenreinigung:  

Hier muss genau geklärt werden, welche Aufgaben der Hausmeister erledigt. Übernimmt er die Organisation oder hat er lediglich Funktionen wie bei Fremdreinigungen inne? Auch Mischorganisationen sind öfters anzutreffen. Im Folgenden gehen wir davon aus, dass die selbständige Reinigungsorganisation an den Hausmeister übertragen ist. Als Beispiel legen wir ein Schulgebäude zu Grunde:

  • Reinigungsumfang: an Schultagen, immer von 17 bis 19 Uhr; täglich = Eingangsbereiche, Flure, Treppen, Nassbereiche;
    montags – mittwochs – freitags = Klassenzimmer, EG, Lehrerzimmer, Aufenthaltsraum; dienstags – donnerstags = Räume im OG, Chemieraum nur Bodenreinigung
  • Klassenzimmer und Schulräume: Alle Stühle sind hochgestellt, wenn das Reinigungspersonal kommt (sind die Stühle nicht hochgestellt, erfolgt heute keine Reinigung). Am Ende der Reinigung wird vom Reinigungspersonal abgestuhlt.
  • Für Reinigungsmittel, Geräte und Hilfsmittel ist der Hausmeister im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel selbst verantwortlich (Einkauf, Lagerung, Ersatzbeschaffungen).
  • Das Personal wird nach Absprache mit dem Hausmeister von der Stadt zur Verfügung gestellt. Er zeichnet die Stundennachweise für die einzelnen Personen ab und gibt diese am Monatsende, spätestens am dritten Werktag im neuen Monat im Lohnbüro ab.
  • Winterdienste und Außenreinigungen sowie Pflege der Außenanlagen werden vom Bauhof erbracht. Beauftragungen werden durch Auftragszettel direkt zwischen Hausmeister und Bauhof organisiert. Der Winterdienstplan wird jährlich mit dem Hausmeister abgestimmt.
  • Die Fachaufsicht obliegt dem Bauamt, Fachbereich Gebäudemanagement.

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