7. März 2018

Ein Fall für den Hausmeister!?

Auf dem Spielplatz des Kindergartens ist ein Spielgerät defekt, im Park neben dem Rathaus liegt Müll herum, und vor der Sporthalle hat ein Autofahrer den Rettungsweg zugeparkt.
Wer wird aktiv? Ist für jeden dieser Fälle der Hausmeister zuständig?

Nicht generell! In den Kommunen sollte klar geregelt und ausführlich dokumentiert sein, wer sich in welchem Umfang um kommunale Gebäude und deren Außenanlagen kümmert.

Grundsatz

Für Außenstehende ist der Hausmeister beziehungsweise die Hausmeisterin kompetenter Vertreter des Eigentümers, Besitzers oder Betreibers der Einrichtung. Aus dieser Verpflichtung kommt der Hausmeister nur heraus, wenn er beispielweise klar kommuniziert: Diese Tätigkeit fällt nicht in meinen Aufgabenbereich, wenden Sie sich bitte an ….! Der Hausmeister sollte also gut Bescheid wissen, wie die Zuständigkeiten rund um Gebäude und Außenanlagen bei kommunalen Gebäuden geregelt sind.

 

Kompetenz zeigen!

Vor allem neue MitarbeiterInnen sollten möglichst sofort als ‚kompetente Person’ von Nutzern und Gästen des Gebäudes erkannt und anerkannt werden. Daher sollte sich der Hausmeister im Idealfall

  • im sichtbaren Gebäude-/Anlagenbereich oder an seinem HM-Arbeitsplatz aufhalten. So erkennen Fremde auf den ersten Blick: Wer hier ist, hat Kenntnisse und Kompetenzen.
  • Dienstkleidung, Logo und Namensschild tragen. So identifizieren ihn Fremde sofort als Angestellter in dieser Einrichtung.
  • offen auf die Gäste und Nutzer zugehen. Wer sich freundlich mit dem Hausmeister unterhält, wird sich beim nächsten Besuch sicherlich wieder an ihn erinnern.

 

Check: Außenanlagen

Mit Beispielen eines Einweisungs-Rundganges zeigen wir auf, welche Aufgaben mit dem Hausmeister-Job verbunden sind beziehungsweise was der Hausmeister wissen sollte. Der erste Teil dieser Serie konzentriert sich auf die Außenanlagen. In weiteren Veröffentlichungen wird dann auf die weitere Anforderungen und Tätigkeitsbereiche eingegangen.

Mit der Erst-Einweisung und danach mindestens einmal jährlich ist dieser Kennenlern-, Einweisungs- und Besprechungsrundgang zu planen (fester Termin einplanen, keine Zufälle) durchzuführen und zu protokollieren (dokumentieren).

Bei diesen Kontrollgängen werden (außer Handgriff-Erledigungen und Beseitigung von Gefahrensituationen) keine Arbeiten erledigt. Anstehende Arbeiten werden aufgeschrieben und dann später gemeldet oder erledigt.

Als „Handwerkszeuge“ sind ein Übersichtsplan, eine Kamera, Schreibzeug und Meterstab und gegebenenfalls eine Taschenlampe griffbereit, die bei keinem Kontrollrundgang fehlen dürfen. Dann werden folgende Stationen angesteuert:

 

1. Öffentlicher Verkehrsweg / Gehweg / Parkplatz

Der Übergang vom öffentlichen Verkehrsraum (zum Beispiel die Grenze vom Gehweg zum Grundstück) wird aufgezeigt. Es wird die Gesamtanlage erklärt und HM-Aufgaben werden erläutert. Dazu gehören:

  • Anliegerpflichten, zum Beispiel Winterdienst und Gehwegreinigung
  • Bushaltestelle (örtliche Räum- und Streusatzung)
  • öffentliche Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum
  • Parkplätze für Besucher (öffentlich oder zur Einrichtung gehörend)
  • Haus-Parkplätze, reservierte Parkplätze, Behinderten-Parkplätze, Service-Parkplätze für Lieferanten usw.
  • Die regelmäßige Bereitstellung der Müllbehälter für die Müllabfuhr
  • Die Definition des Grenzbereichs: Wo beginnt der öffentliche Raum, wo endet der Grundstücksraum? Es muss klar geregelt sein, wo die Grundstückseigentümer-Aufgaben und Rechte beginnen.

2. Das Grundstück

Ein Übersichtsplan zeigt den momentanen Standpunkt und die Gesamtheit des Grundstücks auf

  • Der Hausmeister erhält einen Übersichtsplan, in die er Notizen eintragen kann
  • Der Plan steht auch als PDF-Dokument (für Mail-Versand) und Fax-Vorlage zur Verfügung. Profis haben die notwendigen Unterlagen parat!

Park 374 x 226 Pixel Rechteck

3. Umzäunung / Hecken / Außenanlagen

Hier geht es um die folgenden Fragen:

  • Wer pflegt welche Anlagen?
  • Wer gibt welche Aufträge an wen weiter?

Denken Sie daran: Der Hausmeister hat regelmäßig Sichtkontrollen der Außenanlagen vorzunehmen. Mindestens zweimal jährlich sollte er eine Intensivkontrolle durchführen.

4. Der Eingangsbereich

Hier sollte Ordnung herrschen, denn schließlich bekommt der Besucher hier den ersten Eindruck vom entsprechenden Gebäude – und dieser zählt! Deshalb sollte klar definiert sein,

  • welche Sicherheitsmaßnahmen im Eingangsbereich gelten.
  • ob zum Beispiel abendliche Fremdnutzungen oder Treffen zugelassen sind.
  • wo Fahnen, Tageshinweise, Schmuck-Ausstattungen angebracht werden.
  • ob und wo Park- und Halteverbote im Eingangsbereich gelten.
  • wo Fahrräder, Rollstühle und Gehhilfen und Schirme etc. abgestellt werden können.

5. Beschilderungen, Markierungen und Hinweise sollten ebenfalls regelmäßig gecheckt werden.

  • Hinweisschilder zur Einrichtung (Straßen- und Fußwegbereiche) sollten gut erkennbar sein. Achten Sie also beim Rundgang darauf, ob diese frei sichtbar, passend und ansprechend oder leider verblasst und eingewachsen sind oder gar schräg hängen.
  • Markierungen sollten ebenfalls erkennbar und eindeutig sein.
  • Behindertenparkplätze sind gesetzlich vorgegeben und müssen gekennzeichnet sein. Das ist in der Baugenehmigung beziehungsweise Betriebserlaubnis festgehalten.
  • Auch Rettungswege, Park- und Haltverbote müssen gut gekennzeichnet und unbedingt überwacht werden. Auch kurzfristige Belegungen mit Fahrzeugen sind Verstöße, die nicht geduldet werden können. Deshalb sollte der Hausmeister monatlich Sichtkontrollen vornehmen und diese dokumentieren.

Kinder klettern 265 Pixel hoch

6. Baumkontrollen

Mindestens zweimal pro Jahr sollten Sie Baumkontrollen durchführen. Vorzugsweise im Frühjahr, bevor das Laub austreibt, und im Herbst, wenn das Laub weitgehend abgefallen ist. Zusätzlich nach jedem örtlichen Sturmereignis oder wenn in den Medien (Zeitungen, Radio) von Sturmschäden berichtet wurde. Die Kontrollen sind ebenfalls zu protokollieren/dokumentieren.

Unterstützende Fachleute für Baumkontrollen sind: Förster, Waldfacharbeiter, Gärtner, Baumologen und Landwirte (wenn ihre Landwirtschaftstätigkeit auch Hochstamm-Baumkulturen beinhaltet). Darüber hinaus sind es Hausmeister und Bauhofmitarbeiter, die mindestens drei Jahre lang bei entsprechenden Kontrollen dabei waren und vom Arbeitgeber eine förmliche Anerkennung als Fachkraft für Baumkontrollen bestätigt erhalten haben. Diese Personen haben die Kenntnisse ‚anderweitig erworben’ – so die Erlaubnisdefinition.

Anmerkungen zu Baumkontrollen: Kein Mensch kann alle Bruch- und Schadensbilder eines Baumes bei Sichtkontrollen erkennen. Aber Jeder kann aufschreiben, dass Kontrollen vorgenommen worden sind, mit Datum, Name und Ergebnis. Falls eine Gefahrenstelle durch brüchiges Holz erkannt worden ist, werden diese Gefahren genannt und die Beseitigung durch Fachleute beantragt. Fotos und Standort-Planeinträge sind dabei hilfreich. Auch der Hinweis „keine Schadensbilder gesehen“, ist ein Kontrollergebnis.

 

7. Wasserläufe, Wasserabläufe, Regenabläufe, Lichtschächte

All diese Punkte sollte an den Gebäude-Außenansichten und in sichtbaren Fundamentbereichen geprüft werden. Hier geht es um die Funktionalität, den baulichen, ordentlichen oder reparaturbedürftigen Zustand. Verstopfungen oder Bruchstellen sind gegebenenfalls zu melden beziehungsweise zu beheben.

 

8. Beleuchtung

Auch in diesem Bereich stehen regelmäßige Tests und bei Bedarf Verbesserungsvorschläge oder Empfehlungen an. Bei der Beleuchtung ist auch auf etwaige Blend- und Schattenwirkungen zu achten. Die Geh-Sicherheit auf Treppen, Schrägflächen etc. kann durch Blend- und Schattenwirkung erheblich eingeschränkt werden. Nicht jeder Mensch hat Adleraugen und die Fitness eines Zehnkämpfers.

 

9. Handläufe, Gehhilfen, Fußabstreifer und andere Hilfsmittel 

sind ebenfalls zu prüfen wie

 

10. Sturz-Vorkehrungen

Sind die Sturzbereiche ausreichend gesichert?

 

11. Abfallbehälter

  • Behälter mit einem Fassungsvolumen von 70 Litern und mehr müssen mindestens in einem Abstand von drei Metern zu Gebäuden stehen (Brandgefahr). Wenn dieser Abstand in besonderen Situationen nicht eingehalten werden kann, sollte der Hausmeister oder der Gebäudeverwalter eine Sondererlaubnis des Feuerversicherers einholen und die Müllgefäße gegebenenfalls in einem verschlossenen Bereich abstellen.
  • Sind die Abfallbehälter gut platziert oder ist gerade im dortigen Umfeld die ‚Sauerei’ am größten? Sollten Verbesserungen angestrebt werden und, wenn ja, welche?

12. Ruhebänke und Sitzgelegenheiten

Gerade für ältere Bürger ist ein Spaziergang durch die Gemeinde beschwerlicher. Deshalb kommen ihnen Sitzgelegenheiten sehr willkommen, die natürlich in einem guten Zustand sein sollten

 

13. Rasenflächen, Spielplätze und Verbindungswege

Hier sollte geregelt sein, wer diese pflegt, welche Geräte für die Pflege zur Verfügung stehen und welche Auftrags- und Kontrollkompetenzen der Hausmeister hat.

 

14. Ergänzungskontrollen 

durch weiteres Fachpersonal: Bei erkennbaren Bau- oder anderen Mängeln sollte der Hausmeister zusätzliches Fachpersonal zu Rate ziehen, mit dem er gemeinsam folgende Überprüfungen vornimmt:

  • Bezeichnung von Ort und Stelle
  • Schadensbild
  • Prüfungsbedarf – gegebenenfalls mit Bild und Planskizze näher bezeichnen
  • Gefahren-Hinweise: eilt – bald
  • Datum, Unterschrift

Anregungen und Umsetzungen

Vom Hausmeister werden Anregungen erwartet. Was er nicht selbst erledigen kann, muss er schriftlich melden. Dienstwege und Kompetenzen geben die Prozedur vor. Auf keinen Fall sollte der Hausmeister enttäuscht oder entmutigt sein, wenn seine Vorschläge nicht oder nicht im erwarteten Zeitraum umgesetzt werden. Nur wenn die Verwaltung von Mängeln weiß, können sie beseitigt werden – auch wenn es manchmal etwas länger dauert…


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