17. Dezember 2014

Starten Sie den großen Arbeitsmittel-Check!

In öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Sporthallen gibt es jede Menge Arbeitsmittel. Ob Leitern, Maschinen und Werkzeuge, die vom Hausmeister benötigt werden, oder Schultafeln und Reinigungsgeräte – diese Arbeitsmittel müssen bestimmten Vorgaben entsprechen.

Damit die Geräte sicher benutzt werden können, sollten sie laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelmäßig geprüft werden. Diese Prüfung ist eine Maßnahme im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die vom Arbeitgeber veranlasst werden muss. Unterschieden wird dabei zwischen der Prüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte und der sonstigen Arbeitsmittel.

Wichtig dabei ist, dass die ortsveränderlichen Elektrogeräte nur von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person geprüft werden dürfen. Die Prüfung aller anderen Arbeitsmittel kann von einer befähigten Person erledigt werden. Dazu zählen auch Hausmeister, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihrer Erfahrung oder ihrer Tätigkeit über entsprechende Fachkenntnisse verfügen und mit den unterschiedlichen Anforderungen vertraut sind.

 

Tipp: Machen Sie im Vorfeld der Prüfung eine Bestandsaufnahme aller Arbeitsmittel, damit Sie den Überblick bewahren und nichts vergessen. Dabei sollten sie darauf achten, dass die Geräte über eine CE-Kennzeichnung (Siegel für im Europäischen Wirtschaftsraum verwendeten Industrieerzeugnisse) verfügen und eine Bedienungsanleitung vorliegt.

 

Regelmäßig prüfen!

Um sicher zu gehen, dass die eingesetzten Geräte einen sicheren Betrieb ermöglichen, sollte der Arbeitgeber sämtliche Prüfungen regelmäßig vornehmen. Im ersten Schritt werden die Prüffristen, die Prüfart und der Umfang festgelegt. Dann stehen je nach Arbeitsmittel die folgenden Prüfungen an:

  • Sicht- und Funktionsprüfung: Begutachten Sie das Arbeitsmittel sorgfältig, checken Sie das Material und die Funktionalität sowie ob Schutzeinrichtungen mangelfrei und funktional vorhanden sind.
  • Prüfung von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt: Schultafeln und an der Decke oder Wand befestigte Monitore zum Beispiel müssen nach der Montage und vor der Inbetriebnahme geprüft werden.
  • Prüfung von Arbeitsmitteln, deren Sicherheit nicht von den Montagebedingungen abhängt: Vor der ersten Inbetriebnahme oder nach Instandsetzungsarbeiten sollten alle Geräte überprüft werden. Es empfiehlt sich, die Prüfungen regelmäßig in bestimmten Intervallen vorzunehmen.
  • Prüfung von Arbeitsmitteln, die Einwirkungen aufgesetzt sind, die Schäden versuchen oder zu gefährlichen Situationen führen können: Zum Beispiel bei Spielgeräten im Außenbereich, die der Witterung ausgesetzt sind, sollten Materialveränderungen oder -ermüdung rechtzeitig erkannt werden, um Unfälle zu vermeiden. Deshalb ist die Prüfung dieser Arbeitsmittel nicht nur vor der ersten Inbetriebnahme, sondern regelmäßig zwischendurch erforderlich.

Alles dokumentieren, bitte!

Sämtliche Prüfungsergebnisse und Prüffristen müssen ausführlich dokumentiert werden. Dafür ist in vielen Kommunen der Hausmeister zuständig. Die Aufzeichnungen müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung der Arbeitsmittel aufbewahrt werden.


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