4. März 2016

Damit keiner zwischen Stühlen sitzen muss …

„Zu-ga-be!“, ruft das völlig begeisterte Publikum in der Stadthalle lautstark, und die hochmotivierte Jazzband stimmt auf der Bühne mit Freude ein weiteres Stück an.

Die Zuhörer scheinen es bei diesem Musikabend nicht eilig zu haben, nach Hause zu kommen.
Warum auch? Dank Ihrer fleißigen Vorarbeit sitzen die Leute bequem in Reih und Glied.
Doch bei der Bestuhlung von Hallen und anderen großen Räumen kommt es nicht nur auf den Komfort der Gäste an. Welche Punkte es zu beachten gilt, regelt die europäische DIN EN 14703.

Bei Reihen-Bestuhlungen in Räumen mit 200 oder mehr Stühlen gelten EU-weit dieselben Kriterien:

  • Alle Stühle in einer Reihe müssen fest verbunden sein (Stuhlketten-Verbund). Das bedeutet, ein einzelner Stuhl kann weder nach links oder rechts und auch nicht nach hinten oder vorne kippen.
  • Die Stuhlbreite muss mindestens 50 Zentimeter betragen, das heißt, zum Beispiel zehn Stühle benötigen fünf Meter Platz im Reihenmaß.
  • Der Abstand zwischen zwei Stuhlreihen muss mindestens 40 Zentimeter betragen, in einigen deutschen Bundesländern 45 Zentimetern. Weitere Infos dazu finden Sie in der Versammlungsstätten-Verordnung (VstättVO) des jeweiligen Bundeslandes.

Viele Gemeinden und Städte wählen einen freiwilligen Reihenabstand von 50 Zentimetern und mehr. Damit wird insbesondere den Personen entgegenkommen gezeigt, die leichtere Geh-, Aufsteh- oder Sitzbehinderungen haben. Wer Besucher auch im hohen Alter von 80 Jahren und mehr bei Veranstaltungen begrüßen möchte, sollte sich freiwillig diesem größeren Reihenabstand anschließen.

Haben Sie bei der Bestuhlung Ihrer Halle diese Vorschriften beziehungsweise Empfehlungen erfüllt? Na dann können die nächsten Besucher Platz nehmen.

Im Beitrag  Auf die Plätze – fertig – los!“  finden Sie Informationen zu verschiedenen Bestuhlungsformen.


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