21. Februar 2020

Machen Sie eine Bestandaufnahme

Das Anlagen- und Gebäudemanagement – ein vielfältiger Job, den in vielen Kommunen mehrere Personen stemmen. Haben Sie den Überblick, welche Grundstücke der Kommune gehören und wer in Ihrem Team für welche Bereiche zuständig ist?
Unser Tipp: Machen Sie eine Bestandsaufnahme!

In jedem kommunalen GIS-System dürfte es nur Sekunden dauern, um alle kommunalen Liegenschaften herauszufinden. Im System können sie gefiltert werden nach verschiedenen Kriterien.

Hier sind einige Beispiele. Je nach Anbieter und Software sind die Suchkriterien noch wesentlich detaillierter.

Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, getrennt nach

  • verpachteten Flächen
  • eigenen Wirtschaftsflächen
  • Öko- und Ausgleichsflächen
  • Verkehrsflächen
  • Straßen
  • Parkplätze
  • Gehwege
  • Feld- und Waldwege• Leitungsrechte, Leitungsbestand getrennt nach
  • Wasser
  • Gas
  • Abwasser-Kanäle
  • Strom/Energie
  • Straßenbeleuchtung
  • Kabel, getrennt nach Leistungs-Qualität und Anbieter• Bebaute Grundstücke
  • gesamtes Gemeindegebiet
  • gemeinde-eigene Grundstücke / Gebäude

Im Folgenden wollen wir uns auf die ‚Auflistung der bebauten Grundstücke im Gemeindeeigentum‘ konzentrieren.

Weil vermutlich im Rathaus niemand einen spontanen tieferen Über- und Einblick zu allen bebauten Gemeindegrundstücken und Gebäuden haben dürfte, wird folgendes Vorgehen für eine Bestandsaufnahme empfohlen (alle Aufgaben betreffen jetzt immer nur gemeindeeigene Grundstücke/Gebäude):

  • 1.) Liste aller bebauten Grundstücke
    a. Tabellenausdruck
    b. Ausdruck für jedes Objekt mit Angaben: Lageplan, Adresse, Fläche, Leitungen (Hauptleitungen und Haus-Anschlüsse)
  • 2. Ergänzung der Unterlagen mit den Kontaktdaten: Wer ist für den Betrieb dieses Grundstückes / Gebäudes in der Verwaltung / vor Ort zuständig?
  • 3. Ergänzung der Unterlagen mit der Grundstücks-/Gebäudenutzung: Schule, Jugendhaus, Bücherei, Spielplatz usw.
  • 4. Ergänzung der Unterlagen: Besonderheiten

 

 


Weitere Themen


 

Raumnutzung und Übergabe (Teil 1): Haben Sie den Plan?

Wer ein Auto zum Gebrauch einer anderen Person überlässt, wird Regeln einhalten. Wenn Sie zum Beispiel eine Probefahrt in einem Autohaus machen, wird man von Ihnen die Vorlage eines...

mehr lesen

Anzeige  

Das neue Hausmeister-Handbuch liegt vor

Er ist ein brillanter Handwerker, immer mit Rat und Tat zur Stelle und steht innerhalb des kommunalen Lebens oft im Rampenlicht: der Hausmeister. Welche Tätigkeiten sein Job umfasst, haben...

mehr lesen

 

Ein Herz für unsere Kommune

Was macht unsere Kommune aus? In erster Linie sind es die Menschen. Sie begegnen sich täglich in Schulen, Kindergärten, öffentlichen Gebäuden, auf Spielplätzen oder anderen Anlagen. Der Arbeitsplatz des...

mehr lesen

 

Hausmeister oder Hallenmeister?

Das ist eine gute Frage. Viele Betreiber von Gemeindehallen und ähnlichen Veranstaltungsräumen kennen den Unterschied zwischen Hausmeister und Hallenmeister nicht. Dabei werden die beiden Tätigkeiten vom Gesetzgeber klar unterschieden.

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 1 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren


Immer cool bleiben!

Die Blumen vor dem Rathaus lassen die Blätter hängen, der Gemeinderat bittet um die Erarbeitung des neuen Spielplatzkonzepts, die Mehrzweckhalle muss für eine Veranstaltung bestuhlt werden, und jetzt streikt...

mehr lesen