6. September 2017

Oft macht die Kunde schnell die Runde

Facility Manager und Hausmeister sollten unbedingt immer die Dienst- und Kommunikationswege einhalten!

Nirgends im kommunalen Umfeld treffen sich so viele Meinungsmacher von Politik und Gesellschaft wie in den kommunalen Einrichtungen.
Ob Marktplatz, Sportplatz, Sporthalle, Schule oder Bürgerhaus – mitteilungswillige und nach Neuigkeiten suchende Personen tummeln sich überall. Doch wer darf was erfahren und welche Infos sollten Hausmeister an die Gemeindeverwaltung weitergeben?

Auch im Zeitalter der digitalen Kommunikation wird der Bürgertreff nicht überfällig. Im Gegenteil: An kommunalen Treffpunkten werden digitale Nachrichten geradezu tausendfach entwickelt und dann anschließend über die digitalen Netzwerke vervielfältigt. Hier gibt es nicht nur Begegnungen zwischen den Menschen, hier vermehren sich die Mitteilungen an den Rest der Welt inflationär. Und Hausmeister sind immer ein gern angepeilter Informationsgeber – wenn er dieses Spiel mitmacht.

Den Vorgesetzten informieren

Der Hausmeister sollte sich immer an den Dienst- und Kommunikationsweg halten und zunächst seinen Vorgesetzten informieren. An Spekulationen und bei der Verbreitung von Gerüchten nimmt er besser nicht teil, sondern liefert Fakten an seinen Vorgesetzten. Ohne funktionierenden Dienstweg haben die Beteiligten keinen Rückhalt, wenn es diesen Rückhalt braucht. Wer den Dienstweg im Alltag ignoriert, braucht sich nicht zu wundern, wenn im negativen Ereignisfall der Dienstweg nicht funktioniert und negative Informationen oder Beschuldigungen mehrfache Kreise ziehen. Das kann weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen haben – für Hausmeister genauso wie für Vorgesetzte in Schule und Verwaltung.


Weitere Themen


 

Saubere Sache!

Welche Reinigungskraft kümmert sich um die Schulaula, wann wurden zuletzt die Schultoiletten geputzt und wie lange war gestern Frau Müller im Einsatz?

mehr lesen

 

Gewährleistungen und Garantien eintragen und sicher aufbewahren

Soweit hausintern keine anderen Vorgaben gelten, müssen bei Neubeschaffungen und Kundendienstleistungen sowie beispielsweise bei Reparaturen hieraus entstehende Gewährleistungs- und Garantien-Fristen beachtet werden und die Nachweise auch sicher verwahrt werden.

mehr lesen

Anzeige  

Hausmeister-Einweisung – wer macht’s?

Der Hausmeister, das „Mädchen für alles“, heißt es so schön. Das ist aber nicht richtig. Der Hausmeister oder die Hausmeisterin ist für die Aufgaben zuständig, die ihm/ihr übertragen wurden....

mehr lesen

Anzeige  

Das neue Hausmeister-Handbuch liegt vor

Er ist ein brillanter Handwerker, immer mit Rat und Tat zur Stelle und steht innerhalb des kommunalen Lebens oft im Rampenlicht: der Hausmeister. Welche Tätigkeiten sein Job umfasst, haben...

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 1 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren