9. September 2019

Arbeiten als Hausmeister – Besser mittendrin statt nur dabei!

Langeweile? Für den Hausmeister ist dies ein Fremdwort. Vor allem in kleinen Anlagen ist er mehr als nur der Techniker und Organisator. Er ist derjenige, der die Bürger zusammenbringt. Und im Umgang mit Menschen aller Altersklassen – von den kleinsten über die Jugend bis zu den ältesten Bürgern – braucht es Fingerspitzengefühl.

Die kommunalen Gebäude und Anlagen sind ein Aushängeschild der Stadt oder Gemeinde. Hier wird kommuniziert, gefeiert, gescholten und selten gelobt. Hier sind die Bürger daheim, denn Heimat ist dort, wo sie sich wohlfühlen.

Ankerplätze für Kinder und Jugendliche sind wichtig und vermitteln Werte für die Zukunft. Vereine, offene Jugendarbeit und damit die kommunalen Einrichtungen und Plätze sind neben der Familie die wichtigsten Bezugspunkte für Kinder und Jugendliche. Wer in seiner Gemeinde diese Angebote vernachlässigt, der verpasst die Zukunft!

Der öffentliche Raum als Dorfplatz – Betreibermodelle

Wer beklagt die Schließung der letzten Dorfwirtschaft? Wer würde gerne die einzig noch verbliebene Einkaufsmöglichkeit, vielleicht den Tante-Emma-Laden, in der Gemeinde erhalten? Wir können den Lauf der Zeit nicht stoppen. Aber wir können die Zukunft gestalten.

Es ist eine kommunale Aufgabe, Ersatz-Lösungen anzubieten. Dann ist der Nebenraum in der Mehrzweckhalle als sogenanntes Geburtstagsstüble bald keine Ersatzlösung, sondern ein wichtiger Treff für viele Anlässe:

  • Geburtstagsfeier
  • Kaffeetreff nach Beerdigungen
  • Rentner-Nachmittage usw.

Wenn solche Einrichtungen etabliert sind, dann findet sich meistens auch schnell ein Catering-Betrieb und mehr.

Die Gemeinschaft fördern

Übrigens, wer glaubt, das sind nur Probleme von kleinen Gemeinden, der irrt! In jeder Stadt gibt es ebenfalls kleine Stadtteile, Randgebiete, Ortsteile usw. Diese kleinen Einheiten sollten erhalten bleiben. Es ist sogar wünschenswert, dass in Innenstadtbereichen Straßen- und Gebietsgemeinschaften entstehen – gute Beispiele gibt es.

Wenn private, kirchliche, vereinseigene Treffpunkte schließen, sollte es eine kommunale Aufgabe sein, das Gemeinschaftsleben durch geeignete Lösungen zu fördern. Nur die Besten werden gewinnen – das gilt auch in der Politik und Politik definiert sich darüber, ob die Bürger ins kommunale Leben integriert werden.

Von den Besten lernen: Gute Ideen und Erfolgsmodelle dürfen aufgegriffen und – angepasst an die jeweilige eigene Dorf-, Einwohner- und Baustrukturen – umgesetzt werden.

Begegnungsstätten benötigen Raum und Personal

Beides kann so aufgerüstet werden, dass es für den jeweiligen Ort passt. Wir wollen hier drei kommunale Betreibermodelle vorstellen:

 1. Traditionelles Hausmeister-Modell:
Gemeinde-/Stadt-Mitarbeiter (Hausmeister) übernehmen z. B. folgende Aufgaben:

  1. Raum-Vorbereitung
  2. Schließdienste
  3. Raum-Nachbearbeitung
  4. Belegungsplan aufstellen und Belegungserlaubnisse ausstellen
  5. Betriebs- und Wartungsarbeiten
  6. Ausstattung mit Betriebs- und Verbrauchsmaterialien
  7. Kontrollen und Sicherstellung des Betriebs mit Einhaltung aller Vorschriften

Damit ist nichts über die Kostenverteilung ausgesagt.

2. Eigene Wohnzimmer-Gemeinschaft
Der Raum (mit Nebenanlagen wie Parkplätze, Eingangs- und Flurbereiche, WC, Küche usw.) wird dauerhaft einer Organisation übertragen, die die Anlagen betreibt. Das können Vereine und private oder geschäftliche Organisationen sein. Der Betrieb kann gemeinnützig oder ertragsorientiert gesteuert sein.

Alle Aufgaben werden wie in einem Privat-Haushalt erfüllt. Auch hier sagt das Betreiber-Modell nichts über die vereinbarten beziehungsweise zu vereinbarenden Kostentragungen aus.

HM-Aufgaben werden in diesem Modell im ‚Familien-Verbund‘ erledigt. Das heißt, der Betreiber organisiert alle Hausmeister-Aufgaben eigenständig. Verantwortungen über Betrieb, Sicherheit, Dokumentation etc. liegen beim Betreiber. Die Betriebsvorschriften sind aber deutlich überschaubarer, weil ein geschlossener Besucherkreis (nur eingeweihte Vereinsmitglieder) die Anlagen besuchen. Kein öffentlicher Anlagen-Betrieb! Wenn z.B. eingeladen wird zu einem „Tag der offenen Tür“ sind selbstverständlich die Vorschriften entsprechend den Besucherzahlen erweitert.

3. Wechselnutzung in Partner-Regie
Die Anlagen werden einem „Dritten“ mit Auflagen zur Verfügung gestellt. Ein Dritter kann ein Unternehmen, ein Verein, eine gemeinnützige Zweckorganisation oder auch eine Privatperson sein. Wir gehen davon aus, dass ein gewinnorientiertes wirtschaftliches Unternehmen hier nicht in Frage kommt, weil die Gewinnerwartungen zu gering sind und deshalb dauerhaft der Bestand nicht gesichert werden könnte. Wenn seitens der Gemeinde eine geförderte Betriebsform ermöglicht wird, dann sind die Betriebserleichterungen gegeben und die Existenz könnte stabilisiert werden. Aber die finanzielle / ideelle Gemeindeförderung muss durch einen öffentlichen, am Gemeinwohl orientierten Betrieb bestätigt werden.

Deshalb sollten die Auflagen für diesen Betrieb beinhalten:

  • Erhalt der Anlagen
  • Nutzung / Nutzungsbedingungen – vergleichbar, nachvollziehbar, nachprüfbar
  • Wahrung der öffentlichen Interessen und Sicherheitsstandards

Die Hausmeister-Aufgaben sind vergleichbar mit den Aufgaben bei Ziffer 1. Der Unterschied dürfte bei der Anstellungskörperschaft beziehungsweise beim Unternehmen sein.


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