10. April 2014

Empfehlungen für die Reinigung öffentlicher Gebäude und Bildungsstätten

Da gerade in öffentlichen Gebäuden sehr viele verschiedene Reinigungsarbeiten anfallen und diese dann zusätzlich noch sehr vielfältig sind, erleichtert sich ein Hausmeister seine Pflichten am besten dadurch, dass er sich über die verschiedenen Tätigkeiten im Vorfeld Gedanken macht und diese notiert.

In diesem Beitrag finden Hausmeister Empfehlungen, welche Punkte sie in jedem Fall berücksichtigen sollten. Hausmeister-Infos zeigt dies am Beispiel einer Schulgebäudereinigung auf. Bei der Reinigung von Schulen oder auch Kindergärten (und in ähnlicher Weise auch von anderen öffentlichen Gebäuden) gilt es, folgendes zu beachten:

 

In der Reinigung wird unterschieden:

  • tägliche Reinigung
  • Reinigung alle drei Tage (Dienstag und Freitag)
  • Hauptreinigung in den Sommerferien und Hauptreinigung in den Winterferien
  • Reinigung von Keller- und anderen Nebenräumen
  • Außenanlagen
  • Reinigung auf besondere Anweisung und Sonderreinigungen
  • Räum- und Streudienste

An Schultagen wird tägliche Reinigung empfohlen:

  • Flure, Treppen und Eingänge
  • Aufenthaltsräume (Pausenräume)
  • Toiletten

in den für dreitägliche Reinigung vorgesehenen Räumen sind Sichtkontrollen und gegebenenfalls vorgezogene Reinigungen vorzunehmen

Die Reinigung hat wie folgt zu erfolgen:
Mit Ausnahme der Toilettenräume erfolgt im Wechsel eine Nass- und Trockenreinigung. Toilettenräume und Toilettenvorräume sind grundsätzlich nass zu reinigen.
Es werden Reinigungsgeräte, Hilfsmittel und Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt.
Abfallbehältnisse sind zu leeren und, wenn erforderlich, auszuwaschen.
Der Vorrat an Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier und Handtüchern ist zu prüfen und gegebenenfalls aufzufüllen.
Fensterbänke, Möbel und Heizkörper sind in zweiwöchigem Rhythmus zu reinigen.

An Schultagen wird eine dreitägliche Reinigung empfohlen:

  • Klassenzimmer und Fachräume, Materialräume, Nebenräume
  • Büro- und Besprechungsräume.

Die Reinigung hat wie folgt zu erfolgen: Die Räume werden – mit Ausnahme der Küchenräume – trocken gereinigt. Bei Küchenräumen ist eine Nassreinigung erforderlich. Es werden Reinigungsgeräte, Hilfsmittel und Reinigungsmittel zur Verfügung gestellt.
Abfallbehältnisse sind zu leeren und, wenn erforderlich, auszuwaschen. Der Vorrat an Verbrauchsmaterial wie Toilettenpapier und Handtüchern ist zu prüfen und bei Bedarf aufzufüllen. Fensterbänke, Möbel und Heizkörper sind in zweiwöchigem Rhythmus zu reinigen.

Hauptreinigung in den Sommerferien

Alle Räume und Flure, auch Keller- und Bühnenräume,

  • sollten einer sorgfältigen Sichtkontrolle unterzogen werden, erkennbare Beschädigungen sind schriftlich festzuhalten und zu melden,
  • sollten gründlich gereinigt werden.

In allen Räumen ist die Gebäude-Ausstattung wie Möbel, Heizkörper, Türen und Fenster ebenfalls zu prüfen und zu reinigen.
Die Gebäude-Ausstattung (nicht Lehr- und Lernmittel, Unterrichtsmittel) ist auf vollständigen Bestand und Übereinstimmung mit den Inventarverzeichnissen zu prüfen.
Anmerkung: Die Prüfung, Pflege und Unterhaltung der Schulausstattung wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, PC-Einrichtung obliegt dem Lehrpersonal und nicht dem Hausmeister. Das Lehrpersonal kann seinerseits im Rahmen des Lehrplans die Gerätepflege und Reinigung als Lehrübung vornehmen.


Haup
treinigung in den Winterferien

Es sind alle Räume und Flure, auch Keller- und Bühnenräume,

  • einer sorgfältigen Sichtkontrolle zu unterziehen, erkennbare Beschädigungen sind schriftlich festzuhalten und zu melden,
  • bei Bedarf gründlich zu reinigen.

Reinigung von Keller- und anderen Nebenräumen

Diese Räume sind, soweit sie keiner regelmäßigen Nutzung zugeordnet sind

  • monatlich einem Kontrollgang zu unterziehen.
  • im Rahmen der Hauptreinigung in den Sommerferien zu reinigen.

Außenanlagen

Individuelle Lösungen – Aufgaben individuell festschreiben – Verantwortungsbereich des Hausmeisters

  • Zugangs- und Abgangswege, Verbindungswege zu den Gebäuden – einschließlich Notausgänge
  • Abfallbehältnisse auf den Anlagen
  • Anliegerverpflichtung des Grundstückseigentümers für den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege)
  • Parkplätze – soweit Gebäudezuordnung (nicht öffentlicher Parkraum)
  • Anlagenkontrolle
  • Sichtkontrolle Gebäude (Außensicht)
  • Licht- und Beschilderungsanlagen

Reinigung auf besondere Anweisung und Sonderreinigungen

Zu den Sonderreinigungen zählen: Fenster, Glas-Bausteine sowie Reinigungsarbeiten, die nur mit Gerüst, Arbeitsbühne und/oder Leiter ordnungsgemäß erfüllt werden können.
Auch das Entfernen von Graffiti und anderen vergleichbar starken und mutwilligen Beschädigungen sowie Verschmutzungen wie Ölrückstände, die   Baustellenreinigung, Ungezieferbekämpfung, Kanalreinigungen, Reinigung in geschlossenen Behältnissen (wie Tanks oder Silos) sind als Sonderreinigungen zu werten.
Diese Reinigungen sind nur in Absprache mit der Gebäudeverwaltung vorzunehmen. Nur wenn Gefahr in Verzug beziehungsweise weitere Schädigungen durch ein sofortiges Eingreifen und Reinigen verhindert werden soll, ist ein sofortiges Handeln des Hausmeisters erforderlich.

Räum- und Streudienste

Wenn nichts anderes festgelegt ist, ist der Hausmeister für die Schneeräumung und das Ausbringen von geeignetem abstumpfendem Streumaterial auf dem Grundstück und auf dem Gehweg vor dem Grundstück verantwortlich.
Die Räum- und Streupflicht ist morgens erstmals in der Zeit von 6.30 Uhr bis 7.30 Uhr und abends letztmals in der Zeit von 19 bis 20 Uhr zu erfüllen. Zu übrigen Tageszeiten erfolgt die Räum- und Streudienst je nach Bedarf.
An Tagen, an denen keine Gebäudenutzung vorgesehen ist, reduziert sich die Räum- und Streupflicht auf den Gehweg und etwaige öffentliche Durchgangswege.
Der Räum- und Streudienst auf Flächen und Treppen ist so vorzunehmen, dass unter den zugrunde liegenden üblichen Verkehrssicherheitspflichten auch Unfallgefahren von Nutzern und Gästen wirkungsvoll vorgebeugt werden kann.
Die besonderen Nutzungsverhältnisse (wie zum Beispiel bei Schulgebäuden und Sporthallen) sollen dabei berücksichtigt werden, insbesondere auch hinsichtlich der Notausgänge und Wege zu den Parkplätzen.
Weitere Details zum Einsatz von Geräten und Streumitteln, Hilfskräften und Bauhofmitarbeitern regelt eine besondere Anweisung.

Hilfskräfte

Für die Reinigung des Schulgebäudes werden dem Hausmeister Hilfskräfte zur Verfügung gestellt. Dem Hausmeister obliegen folgende Aufsichtspflichten:

  • Erfolgskontrolle zu den Arbeitsergebnissen (Reinigung)
  • Vollständigkeitsprüfung von allgemeinen Ausstattungen, insbesondere in Mehrzweckhallen-Bereichen: Küchenausstattung (nicht Schulbedarf)
  • schriftliche Niederschrift von „Auffälligkeiten“

je nach individueller Regelung:

  • Bereitstellung der Geräte für Reinigung
  • Bereitstellung von Reinigungsmitteln und anderen Hilfsmitteln
  • Arbeitszeitkontrolle
  • Schlüsselkontrolle gegenüber dem Hilfspersonal

Sonstige wiederkehrende Aufgaben

Je nach individuellen Vorgaben fallen tägliche oder werktägliche Aufgaben sowie Aufgaben an Schultagen an:

  • Schließdienst, Auf- und Abschließen der Anlagen
  • Kurzkontrolle der Raumtemperaturen
  • Kontrollgänge hinsichtlich Verschmutzung / Reparaturen wöchentliche Aufgaben:
  • Kontrollgänge in allen Schul-, und Schul-Nebenräumen
  • Sicherheitskontrollen, Lichtschächte, Seitentüren
  • Abfall-Beseitigung, Behältnisse der Müllabfuhr, Wertstoffcontainer
  • Kontrolle, Funktionen: Durchsage und Alarmierungen, Türöffner, Video-Kontrolle
  • Verbrauchswerte Energie, Wasser und Lagerbestände
  • Reinigungsmittel-Lagerung

monatliche Aufgaben:

  • Schilderkontrolle von Notausgängen und Fluchtwegen
  • Notbeleuchtung
  • Vollständigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
  • Fundsachen-Abgabe an Fundamt

 

Gebäude-Aushang
Reinigung, Vorschriften und Kontroll-Nachweis

Die wichtigsten Vorschriften für die Reinigung sollten in öffentlichen Gebäuden ausgehängt werden.

Allgemeines

Die Einrichtung ist auch während der Nutzungszeiten in sauberem Zustand zu halten. Insbesondere während der Veranstaltungen sind regelmäßige Kontrollen und Zwischenreinigungen in den Sanitärbereichen vorzunehmen. Vor Übergabe der Einrichtung vom Nutzer auf den Eigentümer oder einem anderen Nutzer sind Aufbauten (wie zum Beispiel Sportgeräte) und alle beweglichen Ausstattungsgegenstände (auch im Küchenbereich) ordnungsgemäß abzubauen, zu reinigen und an den dafür vorgesehenen Plätzen zu lagern.

Endreinigung

Nach Veranstaltungen wird eine Endreinigung durch den Nutzer nach folgenden Bestimmungen erforderlich:

  • Eingangsbereiche, Halle (Hallenteil), Geräteräume und andere Räume

Die Böden dieser Räume sind trocken aufzuwischen. Ein Reinigen mittels Geräten oder Waschlaugen und dergleichen ist wegen der Gefahren einer unsachgemäßen Behandlung und gegebenenfalls auftretender Reinigungs-Beschädigungen (zum Beispiel an Bodenmarkierungen) dem Nutzer – ohne direkte Beaufsichtigung beziehungsweise Anweisung durch den Hausmeister – untersagt. Wird wegen außergewöhnlicher Verschmutzung eine Zusatzreinigung durch den Hausmeister oder Dritten erforderlich, können die hierfür entstehenden Kosten dem Nutzer weiterbelastet werden.

  • Sanitärbereich und ähnliche Räume

Verschmutzungen aller Art sind zu beseitigen. Abfallbehälter sind auszuwaschen. Die Böden und Wandfliesen dieser Räume müssen feucht abgewischt werden. Wird wegen außergewöhnlicher Verschmutzung eine Zusatzreinigung durch den Hausmeister oder Dritten erforderlich, können die hierfür entstehenden Kosten dem Nutzer weiterbelastet werden.

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  • Küche, Wirtschaftsräume und ähnliche Räume

Verschmutzungen aller Art sind zu beseitigen. Abfallbehälter sind auszuwaschen. Die Böden und Wandfliesen dieser Räume müssen feucht abgewischt werden. Darüber hinaus ist zu beachten:

  1. Leergut und Restbestände aus dem Wirtschaftsbetrieb sind zu entfernen.
  2. Geräte, Geschirr und ähnliches sind sauber und trocken an den dafür vorgesehenen Abstellflächen einzuordnen. Fehlbestände und Beschädigungen sind unbedingt sofort schriftlich zu melden.
  3. Arbeitsflächen, Regale und Schränke sind zu reinigen und, soweit erforderlich, abzutrocknen.

Anmerkung:

Zur Vollständigkeits-Prüfung der Ausstattung ist eine Ausstattungsliste in jedem Raum ausgehängt. Bedienungsanleitungen für technische Geräte sind unbedingt zu beachten.

Die Bedienungsanleitungen befinden sich im Sichtbereich der jeweiligen Geräte beziehungsweise im Bereich der Ausstattungsliste.


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