4. Oktober 2012

Gebäudereinigung – Zuständigkeiten und Pläne

Saubere Sache! Wenn alles blitzblank ist, zeigen sich öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser oder Museen von ihrer besten Seite. Doch wo viele Menschen ein- und ausgehen, ist es nicht immer einfach, diesem Anspruch gerecht zu werden. Diese und die nächste Ausgabe der Hausmeister-Infos beschäftigen sich ausführlich mit dem Thema Gebäudereinigung.

Dabei geht es um wichtige Themen wie die Bestandserfassung, Reinigungsanforderungen, den Zeitrahmen für Reinigungstätigkeiten, Hilfsmittel und Geräte. Außerdem erfahren Sie Wissenswertes über die Organisation der Fremdreinigung, die Organisation der Eigenreinigung, die Reinigungspflichten für Nutzer, Pflegehinweise, Arbeitssicherheit und den Umweltschutz anhand von Checklisten und Praxisbeispielen.Wer macht was?Über die Arbeitsweise von Beamten heißt es scherzhaft: „Die erste Beamtenpflicht lautet: Prüfe, wer zuständig ist. Und siehe da – die Hälfte der Arbeit hat sich bereits erledigt.“ Ganz so einfach kann man die Reinigungspflichten der Hausmeister natürlich nicht sehen. Schließlich obliegt ihnen auch bei Fremdreinigung eine Aufsichts- und Nachprüfpflicht. Je nach Struktur der Gemeinde und Einrichtung ist die Reinigung oberflächlich bis grundsätzlich geregelt. Um Ihnen hilfreiche Tipps zur Verfügung zu stellen, haben wir in dieser Ausgabe viel Praxiswissen aus einer Kleinstadt eingearbeitet.Gerne nehmen wir auch Ihre Hinweise und Anregungen auf!Unsere Leser tragen in über 100.000 öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Anlagen Verantwortung und sind auch an Einzelfall-Lösungen und positiven Erfahrungen interessiert.

1. Bestandserfassung

Die Bestandsaufnahme hat der Hausmeister der Kleinstadt, die in dieser Ausgabe beispielhaft erwähnt wird, wie folgt erledigt:

 

1.1 Schulräume und Schulnebenräume

Sechs Schulräume der Grundschule (je Schulraum zirka 60 Quadratmeter), sechs Schulräume der Hauptschule (je Schulraum zirka 60 Quadratmeter, acht Räume für Fachbereiche und wechselseitige Nutzungen inklusive Schulverwaltung (je Raum zirka 28 Quadratmeter).

 

1.2 Flure und Treppen-Flächen

insgesamt zirka 220 Quadratmeter

 

1.3 kombinierte Eingangshalle

als Aula, Aufenthaltsraum und Veranstaltungsraum zirka 80 Quadratmeter

 

1.4 Turnhalle

16 mal 28 Meter (zirka 450 Quadratmeter), drei Umkleideräume à zirka 20 Quadratmeter, zwei Duschräume mit jeweils 20 Quadratmetern inklusive einer Toilette bei den Duschräumen, drei Geräte- und Stuhllagerräume mit je rund 30 Quadratmetern, Veranstaltungsküche mit zirka 40 Quadratmetern. Die Turnhalle wird außer dem Schulbetrieb auch von Vereinen und sonstigen Organisationen genutzt. Sie dient der Gemeinde als Saal für Veranstaltungen.

 

1.5 Toiletten

(Schule und Turnhalle – ohne Toiletten in den Duschräumen) insgesamt drei Toilettenbereiche mit jeweils etwa 26 Quadratmetern

 

1.6 Außenanlagen Schulgebäude

Schulhof zirka 800 Quadratmeter (davon etwa 200 Quadratmeter mit Steinplattenbelag, 400 Quadratmeter Wiese, 200 Quadratmeter Blumen- und Kräutergarten)

 

1.7 Außenanlagen Sportbereich

Allwetterplatz mit den Maßen 26 mal 44 Meter Lauf- und Sprung- sowie Hochsprung-Anlage, bestehend aus vier Laufbahnen à 100 Meter, Hochsprung-Sektor mit zirka 40 Quadratmetern, Sprunggrubenbereich mit zirka 30 Quadratmetern

 

1.8 Außenanlagen

Anliegerbereich öffentliche Straße, Gehwege etwa 400 laufende Meter, Gehwegbreite zirka 1,20 Meter und insgesamt 1.400 Quadratmeter Parkplatzflächen (öffentlicher Parkplatz mit 60 Stellplätzen, davon acht Behindertenparkplätze)

 

2. Zuständigkeit

Der Hausmeister unserer Beispiel-Stadt hat die Zuständigkeiten in der Reihenfolge ab dem Betreten der Anlage in einer 3-seitigen Tabelle aufgelistet.

 

3. Übersichtsplan und Anlagenplan

Alle Beteiligten erhalten folgende Pläne und Hinweise. Einzelfallregelungen können von Gemeinde zu Gemeinde beziehungsweise von Einrichtung zu Einrichtung abweichen.


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