Gebäudereinigung – Zuständigkeiten und Pläne
Saubere Sache! Wenn alles blitzblank ist, zeigen sich öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser oder Museen von ihrer besten Seite. Doch wo viele Menschen ein- und ausgehen, ist es nicht immer einfach, diesem Anspruch gerecht zu werden. Diese und die nächste Ausgabe der Hausmeister-Infos beschäftigen sich ausführlich mit dem Thema Gebäudereinigung.
1. Bestandserfassung
Die Bestandsaufnahme hat der Hausmeister der Kleinstadt, die in dieser Ausgabe beispielhaft erwähnt wird, wie folgt erledigt:
1.1 Schulräume und Schulnebenräume
Sechs Schulräume der Grundschule (je Schulraum zirka 60 Quadratmeter), sechs Schulräume der Hauptschule (je Schulraum zirka 60 Quadratmeter, acht Räume für Fachbereiche und wechselseitige Nutzungen inklusive Schulverwaltung (je Raum zirka 28 Quadratmeter).
1.2 Flure und Treppen-Flächen
insgesamt zirka 220 Quadratmeter
1.3 kombinierte Eingangshalle
als Aula, Aufenthaltsraum und Veranstaltungsraum zirka 80 Quadratmeter
1.4 Turnhalle
16 mal 28 Meter (zirka 450 Quadratmeter), drei Umkleideräume à zirka 20 Quadratmeter, zwei Duschräume mit jeweils 20 Quadratmetern inklusive einer Toilette bei den Duschräumen, drei Geräte- und Stuhllagerräume mit je rund 30 Quadratmetern, Veranstaltungsküche mit zirka 40 Quadratmetern. Die Turnhalle wird außer dem Schulbetrieb auch von Vereinen und sonstigen Organisationen genutzt. Sie dient der Gemeinde als Saal für Veranstaltungen.
1.5 Toiletten
(Schule und Turnhalle – ohne Toiletten in den Duschräumen) insgesamt drei Toilettenbereiche mit jeweils etwa 26 Quadratmetern
1.6 Außenanlagen Schulgebäude
Schulhof zirka 800 Quadratmeter (davon etwa 200 Quadratmeter mit Steinplattenbelag, 400 Quadratmeter Wiese, 200 Quadratmeter Blumen- und Kräutergarten)
1.7 Außenanlagen Sportbereich
Allwetterplatz mit den Maßen 26 mal 44 Meter Lauf- und Sprung- sowie Hochsprung-Anlage, bestehend aus vier Laufbahnen à 100 Meter, Hochsprung-Sektor mit zirka 40 Quadratmetern, Sprunggrubenbereich mit zirka 30 Quadratmetern
1.8 Außenanlagen
Anliegerbereich öffentliche Straße, Gehwege etwa 400 laufende Meter, Gehwegbreite zirka 1,20 Meter und insgesamt 1.400 Quadratmeter Parkplatzflächen (öffentlicher Parkplatz mit 60 Stellplätzen, davon acht Behindertenparkplätze)
2. Zuständigkeit
Der Hausmeister unserer Beispiel-Stadt hat die Zuständigkeiten in der Reihenfolge ab dem Betreten der Anlage in einer 3-seitigen Tabelle aufgelistet.
3. Übersichtsplan und Anlagenplan
Alle Beteiligten erhalten folgende Pläne und Hinweise. Einzelfallregelungen können von Gemeinde zu Gemeinde beziehungsweise von Einrichtung zu Einrichtung abweichen.