Tablet mit der Aufschrift "VstättVO - Wissenswertes über die Versammlungsstätten-Verordnung"

Die Versammlungsstätten-Verordnung ist Richtschnur für alle Gebäudeverantwortliche, wenn es um die Planung und Vorbereitung von Veranstaltungen in entsprechenden Gebäuden geht.

7. Dezember 2023

Das sollten Hausmeister und Gebäudeverantwortliche wissen

Ein Auszug aus der VstättVO

Die Versammlungsstätten-Verordnung (VstättVO) ist ein Landesgesetz, entwickelt aus der Muster-Verordnung (MVVstättVO) des Bundes. Sie wurde in allen Bundesländern sehr ähnlich beschlossen und dient Hausmeistern und Gebäudeverantwortlichen als Leitfaden.

 

In der Praxis kommen für diese Arten immer häufiger Richtlinien, Orientierungsrahmen oder Merkblätter der einzelnen Länder zum Tragen, welche inhaltlich oft ähnliche oder höhere und detailliertere Forderungen stellen.

Die VstättVO gliedert sich im Normalfall in sieben Teile:

Teil 1: Allgemeine Vorschriften

Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften

Teil 3: Besondere Bauvorschriften

Teil 4: Betriebsvorschriften

Teil 5: Zusätzliche Bauvorlagen

Teil 6: Bestehende Versammlungsstätten

Teil 7: Schlussvorschriften und Gastspielbuch

 

Die Teilbereiche 1, 4, 7 sollten intensiver angesehen werden, denn sie regeln unter anderem, wo die VstättVO gilt und welche Betriebsvorschriften für Hausmeister wichtig sind. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Gastspielbuch ist ein unverzichtbares Dokument für Tournee-Theater-Veranstalter und vergleichbare Unternehmen mit wechselnden Spielorten.

 

Die Grundzüge der VstättVO sind jährliche Pflichtthemen bei den Erst- und Wiederholungs-Einweisungen für alle Hausmeisterinnen, Hausmeister sowie Personen, die als Stellvertretung oder auch nur gelegentlich in den öffentlichen Gebäuden als Hausmeister eingesetzt werden.

 

Weitere Informationen zur VStättVO finden Sie unter:

https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsst%C3%A4ttenverordnung

Download der MVStättVO

 


Weitere Themen


Schlüsselbund liegt auf einem Tisch  

Abschließen oder nicht?

In unserem heutigen Beitrag geht es um die Schlüsselverwaltung und auch darum, inwieweit andere Personen Zugang zu den Schlüsseln einzelner Räume haben dürfen. Dazu erreichte uns folgende Anfrage...

mehr lesen

 

Auch Badespaß braucht Regeln

„Der Gute denkt an sich selbst zuletzt“, heißt es. Aber wenn das Badepersonal ausfällt, dann ist es mit dem Badespaß im öffentlichen Frei- und Hallenbad auch vorbei. Also liebes...

mehr lesen

Mann bei Dunkelheit beleuchtet mit Taschenlampe einenSicherungskasten  

Keine Panik bei Stromausfall!

Panik und Hektik sind die Katastrophen-Beschleuniger Nummer eins. Wenn Personen (als Gruppe oder Einzelperson) in Panik geraten, dann sind die Folgeschritte dieser Personen (fast) nicht mehr zu korrigieren und...

mehr lesen

 

Heiß oder kalt?

Sollten öffentliche Gebäude klimatisiert werden?

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(0,00 bei 0 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren