Das sollten Hausmeister und Gebäudeverantwortliche wissen
Ein Auszug aus der VstättVO
Die Versammlungsstätten-Verordnung (VstättVO) ist ein Landesgesetz, entwickelt aus der Muster-Verordnung (MVVstättVO) des Bundes. Sie wurde in allen Bundesländern sehr ähnlich beschlossen und dient Hausmeistern und Gebäudeverantwortlichen als Leitfaden.
In der Praxis kommen für diese Arten immer häufiger Richtlinien, Orientierungsrahmen oder Merkblätter der einzelnen Länder zum Tragen, welche inhaltlich oft ähnliche oder höhere und detailliertere Forderungen stellen.
Die VstättVO gliedert sich im Normalfall in sieben Teile:
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
Teil 2: Allgemeine Bauvorschriften
Teil 3: Besondere Bauvorschriften
Teil 4: Betriebsvorschriften
Teil 5: Zusätzliche Bauvorlagen
Teil 6: Bestehende Versammlungsstätten
Teil 7: Schlussvorschriften und Gastspielbuch
Die Teilbereiche 1, 4, 7 sollten intensiver angesehen werden, denn sie regeln unter anderem, wo die VstättVO gilt und welche Betriebsvorschriften für Hausmeister wichtig sind. Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern geahndet werden. Das Gastspielbuch ist ein unverzichtbares Dokument für Tournee-Theater-Veranstalter und vergleichbare Unternehmen mit wechselnden Spielorten.
Die Grundzüge der VstättVO sind jährliche Pflichtthemen bei den Erst- und Wiederholungs-Einweisungen für alle Hausmeisterinnen, Hausmeister sowie Personen, die als Stellvertretung oder auch nur gelegentlich in den öffentlichen Gebäuden als Hausmeister eingesetzt werden.
Weitere Informationen zur VStättVO finden Sie unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsst%C3%A4ttenverordnung
Download der MVStättVO