Gute Frage: Was tun bei Strom?
Darf ein Hausmeister Elektroarbeiten in öffentlichen Gebäuden ausführen? Das erfahren Sie heute in unserer Serie „Gute Frage“. Das Hausmeister-Infos-Team hat auf die Anfrage eines Hausmeisters die folgende Antwort parat.
Ein Hausmeister kontaktierte uns mit folgender Frage:
Ein Kollege hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich – obwohl ich Elektromeister mit Meisterbrief bin und zehn Jahre lang selbstständig einen Elektrohandwerksbetrieb mit bis zu drei Mitarbeitern geführt habe – an meinem Arbeitsplatz als Schulhausmeister keine Elektroarbeiten durchführen darf. Ist das so richtig?
Antwort des Hausmeister-Infos-Teams:
Wollen – Können – Dürfen = Das sind die Grundlagen für Ihre Arbeit! Beginnen wir mit dem Dürfen: Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag steht „wird als Schulhausmeister beschäftigt“, dann hat Ihr Kollege recht. Steht im Arbeitsvertrag „wird als Schulhausmeister beschäftigt, darüber hinaus werden ihm Aufgaben übertragen, für die er auf Grund seiner Fachausbildung als Elektromeister qualifiziert ist“, dann dürfen Sie das Elektro-Meister-Handwerk auch an Ihrem Arbeitsplatz als Schulhausmeister ausüben. Damit ist ‚Können‘ auch beantwortet.
Das ‚Wollen‘ bringen beide Vertragsparteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) zum Ausdruck, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. Derartige Aufgaben dürfen nicht mündlich geregelt werden. Denn in jedem Arbeitsvertrag steht: „Änderungen bedürfen der Schriftform!“
Bei Arbeitsunfällen und daraus entstehender Schadenshaftung einschließlich etwaigen Rentenansprüchen wegen Erwerbsminderung wird auch gefragt: Wurde die Arbeit ohne Geschäftsauftrag verrichtet? War die / der Geschädigte im Auftrag des Arbeitgebers tätig oder wurde die Arbeit ohne Geschäftsauftrag verrichtet?
Verrichten Sie also nur die Tätigkeiten, die in Ihrem Arbeitsvertrag klar geregelt sind!