20. Mai 2019

Wenn der Keller unter Wasser steht

Eine defekte Wasserleitung oder ein verstopfter Kanal können dieselbe Folge haben: Hochwasser. Wenn das Wasser im Keller oder in anderen Teilen des Gebäudes steht, ist es mit auspumpen allein nicht getan.

 

Die Ursachenforschung ist Aufgabe des Hausmeisters, der dann die richtigen Schritte einleiten muss. In unserer Serie erfahren Sie, wie Sie im Falle welcher Ursache vorgehen sollten. Was die Ursachen betrifft, könnte man jetzt darüber rätseln, welche weniger schlimm ist beziehungsweise, welche man leichter bekämpfen kann.

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  1. eine gebrochene Frischwasserleitung
  2. Wassereintritte durch das Mauerwerk
  3. Wasser- und Schlammeinschwemmungen über Türen bzw. Lichtschächte
  4. Rückstau durch den Kanal, weil das Dachwasser nicht abfließen konnte
  5. Rückstau durch den Kanal, weil das Abwasser aus dem Gebäudebetrieb nicht abfließen konnte

Der Hausmeister sollte möglichst schnell die Ursache des Stauwassers ergründen, damit zusätzliche Folgeschäden reduziert und die richtigen Maßnahmen eingeleitet werden können. Dabei hat er folgende Handlungsmöglichkeiten:

 

Eine gebrochene Frischwasserleitung

Klar, als Erstes sollte der Hausmeister die dazu passende Absperrung betätigen. Danach kann je nach Anlage und Betrieb Folgendes wichtig sein beziehungsweise werden:

  1. Der Wasseraustritt läuft weiter, weil
    1. das Leitungsnetz noch voll ist und erst leerlaufen muss.
    2. eine Ringleitung die Wasserlieferung weiter versorgt. Dann sollte auch diese Ringleitung gesperrt werden.
    3. aktuell niemand weiß, warum das so ist.
  1. Die Information der „Betroffenen“. Bei öffentlichen Gebäuden können das folgende Institutionen oder Personen sein:
    1. die Schulleitung
    2. der Küchenbetrieb
    3. das Chemie-Labor
    4. Sportler im angrenzenden Umkleide/-Sanitärbereich
    5. und, und, und ……
  1. Die Information erfolgt auf dem Dienstweg
    1. Betroffene im Gebäude und in der Anlage
    2. die Fachaufsicht (Bauamt, Liegenschaftsamt …)
  1. Die Handlungsschritte können je nach Zuständigkeit und Arbeitsplatzbeschreibung so aussehen:
    1. Notversorgung sicher stellen
    2. Reparatur
    3. Ersatz-Investition
    4. Versicherungs- bzw. Garantie- / Gewährleistungsansprüche
  1. Erbringen externe Dienstleister Fremdleistungen im Haus, gilt Folgendes:
    1. Wer bestellt, hat die Verpflichtung zur Kontrolle und Nachprüfung.
    2. Diese Kontrolle und Nachprüfung kann auf andere übertragen werden.
    3. zur Kontrolle und Nachprüfung zählen
      • Ausführung und Umfang der Arbeiten
      • Material und Fremdgeräte-Einsätze / Verbrauch
      • Zeitnachweise mit Namen der jeweiligen Personen
      • Lieferscheine und Rapport nachweise unterzeichnen
      • Unterlagen weitergeben bzw. geordnet ablegen
      • Rechnungseingang, -prüfung, -weitergabe

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