29. April 2014

Schimmelpilze können Gesundheit gefährden

Feuchte und verschimmelte Innenräume können Allergien hervorrufen.
„Häufig sind die von einem Schimmelpilzbefall in ihrer Wohnung Betroffenen sehr verunsichert“, so Dr. Thomas Gabrio vom Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart (LGA). „Damit die Betroffenen endlich eine kompetente und umfassende Beratung zu diesem Thema angeboten bekommen, haben sich unter dem Dach des LGA verschiedene Gremien und Verbände zu dem Netzwerk Schimmelpilzberatung zusammengeschlossen.

 

Ziel des Netzwerkes ist es, zu einer Versachlichung des Themas Schimmelpilzbefall beizutragen. Am Netzwerk „Schimmelpilzberatung Baden-Württemberg“ sind neben dem LGA, Vertreter der Mieter- und Vermieterverbände, die Fachverbände der Handwerker sowie die Baubiologen beteiligt. „Wenn Schimmelpilze zum Beispiel in einer Mietwohnung auftreten, kann es zu gegenseitigen Schuldzuweisungen kommen, die oft in gerichtlichen Auseinandersetzungen enden“, weiß Gabrio. „Dies könnte vermieden werden, wenn alle Beteiligten objektiv und umfassend über die Entstehung und Beseitigung informiert sind. Dann könnten viele Unternehmen ihre Dienstleistungen besser anbieten und die Kunden die angebotenen Leistungen besser einschätzen.“

Die zunehmende Dichtigkeit unserer Gebäude aufgrund verbesserter Dämmung, das häufig fehlerhafte Heizungs-, Lüftungs- und sonstige Nutzungsverhalten (zum Beispiel Möblierung, Wäschetrocknen in der Wohnung), Fehler der Baukonstruktion und – ausführung (zum Beispiel unzureichende Wärmedämmung, ungeeignete Baumaterialien, Pavillonbauten und Ständerbauten mit Flachdach, Souterrainräume) sowie eine unzureichende Bauerhaltung, Havarien und Bauschäden, sind häufige Ursachen für Feuchteschäden in Wohnungen, Kindergärten, Schulen und Büros.

 

Schimmelpilz-Frau 265-Pixel hoch klSchulträger muss informiert werden

„Wenn Innenräume über längere Zeit feucht sind, kann es zu einem Befall mit Schimmelpilzen und anderen Mikroorganismen kommen“, so Gabrio weiter. „Und diese Organismen können Allergien hervorrufen.“ Zudem besitzen sie eine toxische und infektiöse Wirkung. Hinzu kann ein unangenehmer Geruch kommen. Die gesundheitliche Wirkung von Schimmelpilzen ist vorwiegend vom Gesundheitszustand der betroffenen Person und von der Art der vorliegenden Schimmelpilze abhängig. Daher ist eine konkrete Abschätzung des von einem Schimmelpilzbefall ausgehenden individuellen gesundheitlichen Risikos nur durch einen Arzt möglich.

Allgemein anerkannter Stand des Wissens ist, dass feuchte, verschimmelte Räume eine gesundheitliche Gefährdung darstellen. Zur Eingruppierung der Größe eines sichtbaren Schimmelpilzbefalls haben das Umweltbundesamt und das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg eine Einteilung in drei Kategorien aufgestellt. Liegt ein Schimmelpilzbefall vor, müssen die Betroffenen dies dem Vermieter beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft mitteilen. Tritt in Kindergärten oder Schulen ein Schaden auf, ist der Träger der Einrichtung zu informieren. Dieser sollte das zuständige Gesundheitsamt und den zuständigen betriebsärztlichen Dienst bei der Behebung des Schadens einbinden.

 

Die drei Stufen des Schimmelpilzbefalls:

1. Hat der Schimmelpilzbefall eine flächige Ausdehnung von weniger als 20 Quadratzentimetern, wird der Schaden als gering eingestuft, er sollte gelegentlich behoben werden.

2. Bei einer flächigen Ausdehnung des Befalls von 20 Quadratzentimetern bis zu einem halben Quadratmeter spricht man von einem mittleren Befall, der in absehbarer Zeit behoben werden sollte.

3. Ist die Ausdehnung des Befalls größer als ein halber Quadratmeter, liegt ein großer Schaden vor, der zeitnahe von einer qualifizierten Fachfirma zu beheben ist. Liegt ein sichtbarer Befall vor, ist es in der Regel nicht notwendig, die Art der Schimmelpilze zu bestimmen.

Liegen Indizien (Feuchteschaden oder geruchliche Beeinträchtigung) für einen verdeckten Schaden vor, kann die Durchführung zum Beispiel einer Luftkeimsammlung oder Partikelsammlung sinnvoll sein. Eine solche Messung dient der Überprüfung der Wahrscheinlichkeit eines aktiven Befalls, ermöglicht aber günstigstenfalls eine halbquantitative Abschätzung des vorliegenden gesundheitlichen Risikos, die durch einen Arzt vorzunehmen ist.

 

Was tun bei der Sanierung?

Folgende allgemeinen Kriterien sollten beachtet werden:

  • Ermittlung der Ursache für die Feuchtigkeit als Grundlage für den Schimmelpilzbefall und dessen Ausdehnung
  • Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Schutzmaßnahmen bei der Sanierung
  • Gegebenenfalls Übergangsmaßnahmen zur Überbrückung unvermeidbarer zeitlicher Verzögerungen
  • Planung der Sanierung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes
  • Praktische Durchführung der Sanierung:
  1. Entfernung des mit Schimmelpilzen befallenen Materials, Beseitigung der Ursache (Feuchtigkeitsursache) des Befalls
  2. im Bedarfsfall desinfizierende Reinigung der Bauteile, die vom Schimmelpilz befreit wurden
  3. gegebenenfalls Trocknung feuchter Bausubstanz
  4. Wiederaufbau
  5. Feinreinigung des Objektes
  6. Abnahme des Bauwerks

Unter dem folgenden Link können im Internet weitere Informationen abgerufen werden:
www.gesundheitsamt-bw.de unter „Netzwerke, Schimmelpilzberatung“


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