26. August 2019

Das Hausmeister-Praktikum – Die Schlüsselfrage

Als Verantwortlicher für öffentliche Gebäude trägt der Hausmeister auch dafür Sorge, wer sich wann und wie lange in welchen Räumlichkeiten aufhält.

Als Verantwortlicher für öffentliche Gebäude trägt der Hausmeister auch dafür Sorge, wer sich wann und wie lange in welchen Räumlichkeiten aufhält.

Eigentum sichern

Beamte sind unbestechlich, kleinlich und äußerst genau – Karikaturen mit diesen Aussagen finden in der Bevölkerung meistens Zustimmung. Aber es erstaunt, wenn dann plötzlich berichtet wird, dass Kunst, Bilder oder Skulpturen nicht ausreichend gesichert, nicht als Gemeindeeigentum gekennzeichnet und auch nicht in den Inventarverzeichnissen aufgeführt wurden und deshalb Diebstählen nicht ausreichend vorgebeugt wurde.

Es kommt leider häufig vor, dass

  • Garantie- und Gewährleistungsansprüche zum Beispiel wegen Personalwechsel nicht beachtet wurden
  • Bedienungsanleitungen nicht auffindbar sind und Bedienungsfehler Schäden verursachen
  • Fehlende Nachweise über die genaue Lage von Leitungen Mehrkosten bewirken
  • und, und, und … Die Liste könnte lang und für Betroffene auch peinlich werden.

Öffentliche Anlagen und Ausstattungen stellen Millionenwerte dar. Zu deren Entstehung wurden öfters Fördervereine gegründet, Werbetrommeln gerührt, bei der Einweihungsfeier Lobreden gehalten über die gut gelungenen Bauten und bestmöglichen Ausstattungen und Einrichtungen. Nach kurzer Zeit werden nur noch die Kosten beklagt. Nicht mehr erwähnt wird die Freude darüber, dass den Bürgern Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die Millionen-Werte darstellen und Zeichen eines vorbildlichen Gemeinwesens sind. Unsere öffentlichen Einrichtungen sind Treffpunkte und Vorzeigeobjekte von unserem Ort – wir sind Stadt!

Bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen

Um solche Einrichtungen erhalten zu können und den bestimmungsgemäßen Betrieb sicherzustellen, ist es notwendig, dass

  • Inventarverzeichnisse geführt werden. Wir können immer kurzfristig nachweisen, was zu unseren Anlagen zählt.
  • Bestandspläne, Schaltpläne und Leitungspläne einsehbar sind (NOS-Register 22). Wenn diese fehlen, dann legen wir einen Zettel mit dem Hinweis ein, dass Bestandspläne fehlen. So kommt niemand auf den Gedanken, dass der Hausmeister diese verbummelt hat.
  • Wartungs-, Garantie-, Gewährleistungsregelungen und Termine sind unter NOS-Register 23 abgelegt und werden nicht vergessen.
  • Bedienungsanleitungen finden sich unter NOS Register 24, auch Aushilfspersonal, Nachfolger etc. können diese wichtigen Betriebsunterlagen kurzfristig einsehen und deshalb fehlerfrei arbeiten.
  • Kundendienst-Anschriften sind unter Register 24 zu finden. So kann der letzte Kundendienst kurzfristig ohne langes Suchen rekonstruiert und kontrolliert werden.
  • Das Schlüsselverzeichnis mit jeweiliger Unterschrift derjenigen Person, die einen Schlüssel für unsere Anlage erhalten hat, ist unter NOS-Register 26 nachzulesen. Der Hausmeister muss wissen, wer zu den Anlagen berechtigten Zugang hat. Wenn das Schlüsselverzeichnis fehlt oder bei der Verwaltung abgelegt ist und geführt wird, dann findet man dort den entsprechenden Hinweis.

Werden all diese Punkte berücksichtigt, steht der Schulung eines Praktikanten oder eines neuen Mitarbeiters nichts mehr im Weg.


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