7. Januar 2019

Raumnutzung und Übergabe (Teil 1): Haben Sie den Plan?

Wer ein Auto zum Gebrauch einer anderen Person überlässt, wird Regeln einhalten. Wenn Sie zum Beispiel eine Probefahrt in einem Autohaus machen, wird man von Ihnen die Vorlage eines gültigen Führerscheins verlangen. Oder sind Sie dort so bekannt, dass Ihnen blind vertraut wird?

Ein Auto einer anderen Person zu überlassen, ohne deren gültige Fahrerlaubnis zu prüfen, hat schon etliche Personen in Bedrängnis und Not gebracht. Doch so weit muss es nicht kommen, man kann auch von Anfang an vorschriftsmäßig handeln! Das gilt auch bei Raumüberlassungen an Dritte.

Raumübergabe an Dritte für Veranstaltungen / Nutzungen

Bei der Raumübergabe an Dritte gelten zwei grundsätzliche Vorgaben:

  1. Wer anderen einen Gegenstand / eine Sache überlässt, darf nicht vorsätzlich täuschen und auch nicht fahrlässig bestehende Mängel verschweigen. Sonst liegt ein Straftatbestand nahe, und dieser kann zur Haftungsfalle werden.
  2. Wenn für eine Nutzung von einem Raum und/oder dort befindlichen Geräten, Einrichtungen Bedienungs- und Nutzungsvorschriften bestehen, dann muss der Eigentümer / Besitzer die Sorgfaltspflicht in der Form ausüben, dass ein Nachfolge-Besitzer oder -Nutzer diese Regeln ebenfalls einhalten kann. Das kann bedeuten, dass ein Folgenutzer / Übernehmer auf die Regeln aufmerksam gemacht und in die Betriebsvorschriften eingewiesen werden muss.

 

 

Regel- oder Sondernutzer?

Eine Stadt oder Gemeinde stellt täglich eine Vielzahl von Räumen, Gebäuden, Anlagen zur Nutzung an Dritte zur Verfügung. Das sind dann teilweise Regelnutzungen / Dauernutzer und teilweise Sondernutzungen. Auch ein Regelnutzer wie der örtliche Sportverein kann neben dem Regelnutzungsverhältnis (Trainings- und Spielbetrieb) ein Sondernutzer werden. Zum Beispiel, wenn er Räume für eine Veranstaltung mietet (wie beispielsweise für eine Weihnachtsfeier, ein Frühlingsfest oder eine Konferenz).

Raum-Regelnutzungen sind gleichsam Nutzungsverhältnisse in einem eigenen und einem gleichbleibenden Kreislauf. Ist ein Nutzer in diese Regelnutzung ordnungsgemäß eingestiegen, obliegt es dem Regelnutzer, diese Raumnutzungen ordnungsgemäß zu übernehmen, zu nutzen und wieder zurückzugeben oder an den Folgenutzer weiter zu geben. Um diesen Wechselzyklus zu kontrollieren und nicht dem Schlendrian zu überlassen, ist ein Belegbuch, zum Beispiel auch Hallenbelegungs-Buch genannt, hilfreich.


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