13. Dezember 2017

Schulhausmeister und Arbeitszeit

Wie bereits im ersten Teil beschrieben, läuft der Arbeitsalltag von Schulhausmeistern etwas komplexer ab als der eines normalen Hausmeisters. Nicht nur umfangreiche Tätigkeiten fallen an, Schulhausmeister müssen sich oft auch mit mehreren Vorgesetzten absprechen.

Hier stellen wir abschließend die Vernetzung eines Schulhausmeisters innerhalb seiner Dienstwege und seine Hauptpflichten und Hinweise zu möglichen Dienstanweisungen vor.

A  Schulhausmeister haben (fast immer) mehrere Vorgesetzte:

  1. die Schulleitung > in Schulangelegenheiten
  2. die Fachaufsicht > in Gebäude- und Anlagenunterhaltung
  3. die Personalleitung > in Arbeitsrecht, Arbeitszeiten, Urlaub, Beförderung, Disziplinarrecht

B  Die Aufgabengebiete sind so breit wie die Gebäude-/Anlagen-Landschaft:

  1. Schulgebäude und Schulanlagen im engeren Sinne: Klassenräume, Nebenräume, Pausenhöfe
  2. Sportanlagen für Schulsport
  3. Sportanlagen für Schul-, Vereins- und Breitensport, mit Lehr-Schwimmbecken etc.
  4. Mehrzweckräume für Vereins- und Gesellschaftsveranstaltungen, Geburtstags- und Hochzeitstube etc.
  5. Kulturzentrum mit Schulveranstaltungen für ’Fremdnutzungen’ wie VHS und andere erwachsenen Bildungseinrichtungen, Kindergarten usw.
  6. Gemeindezentrum mit allen möglichen Gemeinschaftseinrichtungen

 

Nachfolgend noch ein Muster für eine Dienstanweisung. Diese Dienstanweisung steht in der Reihenfolge nach dem Arbeitsvertrag.

Inhalte:

  1. Vertragspartner
  2. Grundsätzliches zur Aufgabenerfüllung
  3. Arbeitszeiten, Anstellung, Aufgabenerledigung, Einweisungspflichten
  4. Aufgaben

 

Die Inhalte im einzelnen:

 

1.  Vertragspartner

Dienstanweisung für Hausmeister / Gebäudetechniker / Hausverwalter

Arbeitgeber …………………………………………………………….

(im folgenden Arbeitgeber genannt)

vertreten durch ……………………………………………………..

Arbeitnehmer / Arbeitnehmerin, Herrn / Frau   ……………………………………………………………………
(im folgenden Mitarbeiter / Mitarbeiterin genannt),

beim Arbeitgeber gemäß Arbeitsvertrag vom …………………………………….

als Mitarbeiter / Mitarbeiterin in folgender Einrichtung ……………………………………………………………..  (zugewiesene Einrichtung)

für folgende Aufgaben angestellt / beschäftigt seit / ab …………………………………….

(kurze Aufgabenbeschreibung laut Arbeitsvertrag)

 

2.  Grundsätzliches zur Aufgabenerfüllung:

Im Zusammenhang mit der Nutzung der kommunalen Einrichtungen hat der Arbeitgeber alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an Personen und Sachen zu vermeiden.
Aufgaben und deren Erledigungen sind, wenn nicht von Vorgesetzten direkt vorgegeben, selbständig zu erkennen und umzusetzen. Dabei sind die Interessen des Arbeitsgebers und die üblichen Sorgfaltspflichten zu wahren.

Die üblichen Sorgfaltspflichten sowie die Allgemeinen Betriebsvorschriften und Unfallbestimmungen sowie die für einzelne Anlagenteile bestehenden besonderen Betriebsvorschriften und Unfallvorschriften sind einzuhalten, auch wenn sie im Folgenden in dieser Dienstanweisung nicht erwähnt werden. Die notwendigen Schulungsmaßnahmen sind eigenständig zu rkennen und die Umsetzung mit den Vorgesetzen und Kollegen abzustimmen.

 

3.  Bezeichnung der Anlage und Abgrenzung

Im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) ist die Gesamtanlage aufgezeigt.

 

4.  Arbeitszeiten, Anstellung, Aufgabenerledigung, Einweisungspflichten

Die Anstellung und Aufgabenerledigung unterteilt sich in

  1. Bereitschaftszeiten – dabei entsprechen zwei Stunden Bereitschaftszeit grundsätzlich dem Zeitumfang von einer Arbeitsstunde.
  2. Arbeitszeiten

Die Gesamtbeschäftigungszeit beträgt ………. Wochenstunden.

Von der Gesamtbeschäftigungszeit entfallen auf:
a) Bereitschaftszeiten   ……………. Stunden    (Faktor 0,5, entspricht ……………. Arbeitsstunden)

b) Arbeitszeiten   …………… Stunden (Faktor 1, ergibt eine wöchentliche Gesamt-Arbeitszeit von …………. Stunden)

(Beispiel:
a) Bereitschaftszeiten:   20 Std. Stunden (wird mit Faktor 0,5 multipliziert, entspricht 10 Arbeitsstunden)
b) Arbeitszeiten   30 Stunden (wird mit Faktor 1multipliziert, entspricht 30 Arbeitsstunden)
zusammen ergibt das eine wöchentliche Gesamt-Arbeitszeit von (30 + 10) 40 Stunden.

 

Schule Schüler 374 x 226 Pixel5.  Aufgaben, Arbeitsumfang

Nicht zu übernehmen sind Aufgaben, die zu den Nutzeraufgaben gehören (Schule und Lehrpersonal, Vereine und Übungsleiter, Veranstalter und Bewirtungspersonal etc.).

Dazu zählen auch Aufgaben, die an Andere / Dritte übertragen wurden. Es bestehen aber in allen diesen Fällen Protokoll- und Informationspflichten, wenn diese die Aufgaben nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen bzw. erfüllt haben. Diesen müssen Schulhausmeister nachkommen.

 

Zu den selbständig zu erfüllenden Aufgaben des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin gehören insbesondere im Bereich der zugeteilten Gebäude und Einrichtungen:
Tägliche Erledigungsaufgaben:

Innerhalb der Bereitschaftszeiten / Bereitschaftsdienste:

  • Öffnungs- und Schließdienste – Überwachung eines ordentlichen, gefahrlosen Gebäudezustandes / Kontrollfunktionen / Kontrollgänge – Heizungs- Klima-, Lüftungsüberwachungen- und Regulierungen – Beaufsichtigung der Reinigungsarbeiten – Postfachkontrolle – Kontrolle von Anrufbeantworter, E-Mail-Adresse und anderer Mitteilungseinrichtungen innerhalb der Einrichtung
  • Verbrauchs- und Bedarfsmittel überwachen und nachfüllen
  • Aufsichtsfunktionen, Sichtkontrollen, Reinigungskontrollen bei Fremdvergabe

Innerhalb der Arbeitszeiten / Arbeitserfüllungen:

  • Programmierarbeiten für Schließanlagen und Zutrittsregelungen, Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung und Vergleichbarem
  • Boten- und Erledigungsgänge zur Erfüllung der Gebäudefunktionen
  • Reinigungsaufsicht und Reinigungseinweisungen bei Eigen-Reinigung (Reinigung mit eigenem Personal)
  • Nachbearbeitungen von Reinigungsdefiziten, soweit diese dem Reinigungsdienst nicht direkt übertragen werden
  • Müll-Management entsprechend den gesetzlichen und örtlichen Bestimmungen
  • Protokollier- und Informationspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
  • Aufgaben zur Gefahrenabwehr
  • Pflege des „Notfall-Ordners“ und der „Erste-Hilfe- und Unfall-Vorkehrungen“ sowie sonstigen Pflicht-Aushänge und Pflichtprüfungen von Unfallvorschriften, Jugendschutzgesetze, Rettungsplan, Bestuhlungs- und Betischungsplan, Hausordnung, Anlagen- und Betriebspläne, Wartungspläne, Datenblättern über gefährliche Stoffe, Reinigungsmittel etc., Betriebsvorschriften von technischen Ausstattungen (Notbeleuchtung).

Periodisch- und im Bedarfsfall anfallende Erledigungsaufgaben

Innerhalb der Bereitschaftszeiten / Bereitschaftsdienste:

  • Räum- und Streu-Erkennungsdienste, Überwachung der Räum- und Streupflichten
  • Planungsdienste für besondere, wiederkehrende Ereignisse wie: Sprechtage, Feiertage, Veranstaltungen, Miet- und Benutzungsregelungen, Hausordnung, Zugangsregelungen, Fundsachen Weitergabe
  • Vorkehrungen im geringen Umfange zum funktionellen Gebäude- und Grundstücksbetrieb

Innerhalb der Arbeitszeiten / Arbeitserfüllungen:

  • Vorkehrungen zum funktionellen Gebäude- und Anlagenbetrieb der gesamten Einrichtungen
  • Vorkehrungen zur Werterhaltung der Gebäude, deren Einrichtung und Grundstücke
  • Pflege-Unterhaltung und Reparaturen an Gebäude und Inventar
  • Verwaltung- und Bestandssicherung, Nachbestellen und Lagern von Inventar und Verbrauchsmaterial
  • Überwachung von Fremdleistungen, Fracht-/Postein- und Ausgänge
  • Überwachung von Garantie- und Gewährleistungen
  • Einweisungsaufgaben gegenüber Vertretungen, Aushilfen, Reinigungskräften. Bei Vergabe von Aufträgen an Handwerker, Reinigungsunternehmen etc. obliegen die Kontrollpflichten im Sinne des Auftraggebers / Arbeitgebers. Keine Aufgabenerfüllungen stehen an bei Erweiterungs- und Neubauten sowie umfassenden Sanierungsbauten, bei denen ein Architekt oder eine Bauleitung beauftragt ist.

Außerhalb der zugeteilten Gebäude und Einrichtungen:

regelmäßige Stellvertretung/Aushilfe für Gebäude/Einrichtungen
unregelmäßige Stellvertretung/Aushilfe für Gebäude/Einrichtung (die Anforderung wird im Einzelfall auf dem Dienstweg mitgeteilt.


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