
Ausgetanzt! – An den Stillen Feiertagen ist leider nicht alles erlaubt !
Hoch die Hände – Wochenende! Ob Konzert, Theater, Sportveranstaltung oder Vereinsfest, auch in Ihrer Kommune sind von Freitag bis Sonntag sicherlich eine Reihe von Veranstaltungen geboten.
Eine beliebte Location ist die Gemeindehalle, wo Bürger und Gäste oft bis in die frühen Morgenstunden tanzen und feiern. Beliebte Party-Termine sind auch Abende vor Feiertagen. Doch Vorsicht: An manchen Feiertagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten.
Als stille Feiertage (auch stille Tage) werden Feiertage bezeichnet, an denen gewisse Einschränkungen gelten. So müssen zum Beispiel der Schankbetrieb oder musikalische Darbietungen eingestellt werden. Zu den Auflagen, mit denen der ernste Charakter dieser Tage hervorgehoben werden soll, zählt auch das Tanzverbot. Die bekanntesten stillen Feiertage sind der Karfreitag und die Trauertage im Herbst.
Informieren Sie sich!
Was in Berlin gilt, muss jedoch nicht in Bayern gelten, denn eine bundeseinheitliche Regelung für stille Feiertage gibt es in Deutschland nicht. Die Feiertagsgesetze und Verordnungen werden in den Bundesländern geregelt, und auch die Auflagen sind länderabhängig. Stille Tage müssen auch nicht notwendigerweise gesetzliche Feiertage sein. Auch der Aschermittwoch zu Beginn der Fastenzeit und der Gründonnerstag sind in manchen Bundesländern als stille Tage definiert. Am besten Sie informierten sich, welche Feiertagsgesetze in Ihrem Bundesland gelten. So können Sie externen Veranstaltern und Vereinen jederzeit Auskunft geben und sichergehen, dass in „Ihrer“ Halle nicht „illegal“ gefeiert wird …
Ein Hinweis zum Reformationstag (31. Oktober) 2017:
Da sich im Jahr 2017 zum 500. Mal Martin Luthers Thesenanschlag an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg jährt, sprach sich aufgrund dieses Jubiläums die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember 2012 dafür aus, den Reformationstag 2017 bundesweit als gesetzlichen Feiertag zu begehen.
Weitere Informationen zu den Stillen Feiertagen finden Sie beispielsweise >>hier<< oder >>hier<< auf Wikipedia.