6. März 2020

Die Aufgaben-Intensität macht den Unterschied

Wer übernimmt welche Aufgaben? Wenn mehrere Personen im Anlagen- und Gebäudemanagement wirken, müssen Zuständigkeiten klar geregelt sein. Natürlich unter der Berücksichtigung von Qualifikationen und Fachwissen.

Im jüngsten Teil unserer Serie wurde hervorgehoben, dass Ortskenntnisse ein Zeichen für Kompetenz und Einsatzbereitschaft sind. Führungskräfte können nicht sofort überall Bescheid wissen. Aber Führungskräfte kennen den schnellen Weg zu stichhaltigen Informationen! Mit unserer Liste haben wir bisher einen Gesamtüberblick und Gruppenübersichten nach Ortsteilen und nach Art der jeweiligen Nutzung der Immobilien und Grundstücke ermöglicht. Jetzt soll eine Gruppierung nach der Arbeitsintensivität für das Betreuungspersonal erstellt werden.

Wobei Arbeitsintensivität gegliedert wird nach

erforderlichem Fachwissen für die Anlagenbetreuung
erforderlicher technischer Ausstattung für die Aufgabenerfüllung
zeitlicher Inanspruchnahme für die Betreuung / den Betrieb der Anlage

Fachwissen und Einarbeitung / Einweisung

Die Betreuung beziehungsweise der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung ist so unterschiedlich wie die Farben in einem Malkasten. Eine Schule mit Lehrschwimmbecken und Sporthalle sowie einer Hackschnitzel-Heizanlage stellt höchste Ansprüche an die bewirtschaftenden Hausmeister und die Verantwortlichen in der Hochbauverwaltung. Dagegen ist eine Leichenhalle in einem Teilort mit vielleicht durchschnittlich einer Bestattungsfeier pro Monat zwar eine sensible und pietätvolle Aufgabe, aber hinsichtlich der Technik und dem Bedienungsaufwand eine einfache Sache!

Wer übernimmt welche Aufgaben? Wenn mehrere Personen im Anlagen- und Gebäudemanagement wirken, müssen Zuständigkeiten klar geregelt sein. Natürlich unter der Berücksichtigung von Qualifikationen und Fachwissen.Im jüngsten Teil unserer Serie wurde hervorgehoben, dass Ortskenntnisse ein Zeichen für Kompetenz und Einsatzbereitschaft sind. Führungskräfte können nicht sofort überall Bescheid wissen. Aber Führungskräfte kennen den schnellen Weg zu stichhaltigen Informationen! Mit unserer Liste haben wir bisher einen Gesamtüberblick und Gruppenübersichten nach Ortsteilen und nach Art der jeweiligen Nutzung der Immobilien und Grundstücke ermöglicht. Jetzt soll eine Gruppierung nach der Arbeitsintensivität für das Betreuungspersonal erstellt werden. Wobei Arbeitsintensivität gegliedert wird nach

  • erforderlichem Fachwissen für die Anlagenbetreuung
  • erforderlicher technischer Ausstattung für die Aufgabenerfüllung
  • zeitlicher Inanspruchnahme für die Betreuung / den Betrieb der Anlage

 

Fachwissen und Einarbeitung / Einweisung

Die Betreuung beziehungsweise der Betrieb einer öffentlichen Einrichtung ist so unterschiedlich wie die Farben in einem Malkasten. Eine Schule mit Lehrschwimmbecken und Sporthalle sowie einer Hackschnitzel-Heizanlage stellt höchste Ansprüche an die bewirtschaftenden Hausmeister und die Verantwortlichen in der Hochbauverwaltung. Dagegen ist eine Leichenhalle in einem Teilort mit vielleicht durchschnittlich einer Bestattungsfeier pro Monat zwar eine sensible und pietätvolle Aufgabe, aber hinsichtlich der Technik und dem Bedienungsaufwand eine einfache Sache!

 

Ein Beispiel

Unser Beispiel-Ort für die folgende Beschreibung hat zirka 20.000 Einwohnern und zählt zehn Ortsteile. Noch heute wird (fast) in jedem Ortsteil darauf geachtet, dass die kommunale Fürsorge in allen Ortsteilen vergleichbar dargestellt wird und jeder Ortsteil seine Identität leben und bewahren kann. Das zeigt sich zum Beispiel daran, dass auf freiwilliger Basis Spielgemeinschaften im Fußball gebildet wurden, aber dem Verwaltungswillen auf Zusammenlegung der örtlichen Feuerwehren erfolgreich widersprochen worden ist. Dabei sollte aber betont werden, dass eine gute Zusammenarbeit auch auf Feuerwehrebene mit allen heute noch acht selbständigen Ortsfeuerwehren gepflegt wird. Unsere Beispiel-Gemeinde hat folgende Gebäude:

Neun Rathäuser und ehemalige Rathäuser, diese ehemaligen Rathäuser werden heute genutzt als Bauhof, Vereinsgebäude und Übungslokal für Musikkapellen und Musikschule.

Aber zunächst der Überblick mit den gebräuchlichen Bezeichnungen dieser Objekte:

Gebaeude Verzeichnis 1 low

 

Für die erforderlichen Personal-Qualifizierungen und Personal-Einsätze (Zeitbedarf) zur ordnungsgemäßen Betreuung dieser Gebäude / Objekte sagt diese Liste nichts aus.

Deshalb enthält die folgende Auflistung auch die Betreuungsklasse.

 

Es bedeuten:

Ziffer 4 =         Betreuung erfordert nur geringe Vorkenntnisse, Tätigkeit kann relativ kurzfristig erlernt werden, Tätigkeit kann auch im Rahmen von ‚geringfügiger Beschäftigung‘ erfüllt werden.

Ziffer 5 =        Betreuung erfordert eine nachprüfbare Erst- und Jahreseinweisung.

Tätigkeit kann in zwei bis sechs Monaten eingelernt werden.

Tätigkeit erfordert Vermittlung / Durchsetzung gegenüber Dritten.

Regelmäßige Zeitvorgaben, teilweise selbstorganisierte Zeit- und Aufgabeneinteilung. Dokumentationspflichten. Personalaufsicht gegenüber

eigenem Reinigungs- und Hilfspersonal und Kontroll- und Reklamationspflicht gegenüber Dienstleistern (z.B. Fremdreinigung), Wartungsfirmen und Lieferanten. Überwiegend direkte Aufgabenerledigung.

Ziffer 6 =         Betreuung erfordert eine intensive, nachprüfbare Erst- und Jahreseinweisung.

Tätigkeit erstreckt sich über mehrere Teilbereiche mit unterschiedlicher Nutzung. Tätigkeit erfordert selbständiges Handeln, Vermittlung und Durchsetzung gegenüber Dritten. Zeitvorgaben und Selbstorganisation in eigenständiger Verantwortung. Aufgabeneinteilung. Dokumentationspflichten. Personalaufsicht gegenüber eigenem Reinigungs- und Hilfspersonal und Kontroll- und Reklamationspflicht gegenüber Dienstleistern, Wartungsfirmen und Lieferanten.

Überwiegend Organisationsaufgaben mit Außen- und Innenwirkung.

 

Gebaeude Verzeichnis 2 low

 

 

Zeitbedarf in Arbeitsstunden

Als weiteres Beurteilungskriterium gibt es Zeitangaben. Nach Einschätzung der Beteiligten und mit Beteiligung des Personalrats und den Vertretern der Fachaufsicht sind regelmäßig die angegebenen Wochenarbeitszeiten in Stunden erforderlich, damit die Aufgaben zur Zufriedenheit der Betroffenen bewältigt werden können. Dass diese Zeitangaben immer auch Schwankungen unterliegen, ist völlig normal. Deshalb wird empfohlen, dass das jeweilige Personal einen Arbeitszeit-Gleitrahmen wie folgt erhält:

  1. Monatlich können bis zu 20 Arbeitsstunden ohne Begründung als Mehrarbeitsstunden in den Folgemonat übertragen werden.
  2. Monatlich können bis zu 20 Arbeitsstunden ohne Begründung als Fehlstunden in den Folgemonat übertragen werden.
  3. Ergänzende und erweiterte Arbeitszeitregelungen bedürfen der vorherigen Zustimmung / Genehmigung durch Vertreter des Arbeitgebers (Leitung der Personalverwaltung).

 

Gebaeude Verzeichnis 3 low

 

 


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