Messen, Termine & Veranstaltungen

16. November 2023

Legionellen – Gefahr in Trink- und Brauchwasser

Termin Details

  • Datum:
  • Terminkategorien:

Was müssen die Verantwortlichen wissen – worauf sollte besonders geachtet werden?

  • Schwachstellen – Temperaturen in Kalt- und Warmwasserleitungen
  • Oft werden die Gründe für Temperaturschwankungen und die damit ausgelösten Gesundheitsgefahren in Trink- und Brauchwasserleitungen nicht erkannt
  • Forschungsergebnisse beweisen die tödliche Gefahr von Lungenentzündungen die durch Legionellen ausgelöst werden.
  • Leitungsdurchfluss – wenn das Wasser länger als 72 Stunden in der Leitung steht, was dann?
  • Trinkwasser – das am besten kontrollierte Lebensmittel.

Gefahrenbereiche erkennen & handeln
z.B.: Legionellen – es besteht eine akute Gefahrenquelle wenn Wasser in Leitungen längere Zeit steht  mit Zusatz: Hygiene COVID-19 – Legionellen und Corona sind Wirkungszwillinge.

Seminarinhalte

  • Trink- und Brauchwasser-Anlagen und Betrieb, Hausmeister-Verantwortung
  • Legionellen aus medizinischer Sicht
  • Anforderungen und Handlungspflichten der Unternehmer / Betreiber
  • Ursachen für das Auftreten von Legionellen in der Trinkwasserinstallation
  • Maßnahmen bei Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
  • Erfahrungsaustausch

Warum sind die Legionellen eine Gefahr?

In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 400 000 Menschen an einer Lungenentzündung. Die Auslöser dafür sind meist Bakterien, seltener Viren oder Pilze. Ein Bakterium, das als Auslöser für eine schwer verlaufende Lungenentzündung bekannt ist, heißt Legionella (ein weiteres COVID-19). Außer einer Lungenentzündung können Legionellen auch noch eine zweite Krankheit auslösen, nämlich das milder verlaufende und häufiger auftretende Pontiac-Fieber.

Seit 2011 sind die Legionellen als verpflichtender Untersuchungsparameter vorgeschrieben wenn Trinkwassererwärmungsanlagen in Betrieb sind in allen öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen mit Duschen oder ähnlichen Anlagen mit Wasser-Verneblungen. Dazu zählen auch Werk- und Betriebsstätten.

 

Zielgruppen der Veranstaltung

Betriebs-Verantwortliche / Hausmeisterin und Hausmeister in „Öffentlichen Gebäuden und Anlagen“ wie Kindergarten, Schule, Sportstätte, Rathaus, Betriebshof und Wohnanlagen etc.

Zertifikats-Seminar

Die Teilnehmer erhalten ein persönliches Teilnehmerzertifikat, deshalb ist auch eine Personen-/Namensangabe (Vor- und Nachname) bei der Anmeldung erwünscht. Die Fortbildung kann als Erst- und Jahres-Einweisung für den Bereich ‚Hygiene in öffentlichen Einrichtungen‘ und auf gesetzliche Fortbildungsansprüche angerechnet werden. Bei Konflikten kann auf dieses persönliche Einweisungs-zertifikat verwiesen werden.

Seminargebühren

Seminargebühr für einen Einzelblock: je Person: 130,- € zuzgl. gesetzlicher 19% MwSt., brutto 154,70 €.
In den Gebühren enthalten sind Seminarunterlagen und Teilnahmezertifikat.
Rabatthinweis: bei 6 Anmeldungen (Personen oder Termine insgesamt) = 10 % Rabatt.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird nach dem Seminartermin gemeinsam mit dem Teilnahme-Zertifikat zugesandt und ist dann innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

 

Anmeldeformular zum Seminartermin

Veranstalterkontakt

Verlag und Medienhaus Harald Schlecht
Auf dem Schildrain 8
78532 Tuttlingen
Telefon: +49 7461 759 08
Telefax: +49 7461 759 18
info@vums.de

 

 

 


Weitere Themen


 

Oft macht die Kunde schnell die Runde

Facility Manager und Hausmeister sollten unbedingt immer die Dienst- und Kommunikationswege einhalten!

mehr lesen

Mehrere Lautsprecher, die an einem Mast befestogt sind.  

Achtung, Achtung … eine wichtige Durchsage!

In der Schule tummeln sich täglich viele Menschen. Oftmals kommen auch Menschen von außerhalb. Was braucht es im Ernstfall zur Alarmierung der Schüler und Lehrkräfte? Mit dieser Frage haben...

mehr lesen

Mann bei Dunkelheit beleuchtet mit Taschenlampe einenSicherungskasten  

Keine Panik bei Stromausfall!

Panik und Hektik sind die Katastrophen-Beschleuniger Nummer eins. Wenn Personen (als Gruppe oder Einzelperson) in Panik geraten, dann sind die Folgeschritte dieser Personen (fast) nicht mehr zu korrigieren und...

mehr lesen

 

Gute Frage: Gilt an Fasnacht die Ausnahme?

Thema unseres vierten Teils der Serie „Gute Frage“ ist die Versammlungsstättenverordnung. Kürzlich erreichte uns die Anfrage eines Hausmeisters zu diesem Thema, was Regelungen in der fünften Jahreszeit betrifft.

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 2 Person/en)