Messen, Termine & Veranstaltungen

19. Januar 2022

Erst- und Jahreseinweisung für Hausmeister und Gebäudeverantwortliche

Termin Details

  • Datum:
  • Ort: Veranstaltungsort in Düsseldorf
  • Adresse: Düsseldorf
  • Terminkategorien:

Für das Betriebs- und Funktionspersonal in öffentlichen Einrichtungen z.B. Schulen, Kindergärten, Bürgerhäuser, Rathäuser, Mehrzweckhallen

Wenn besondere Anforderungen anstehen müssen Hausmeister Lösungen und Antworten geben können. Hausmeister sind die legitimen Vertreter des Eigentümers vor Ort, wenn nicht anderes festgelegt wird. Ist der Umfang und die Tragweite dieser Bestimmung bekannt? Gute Einrichtungen benötigen gutes und geschultes / eingewiesenes Personal!

 

Das Seminar richtet sich an Hausmeister und Verwaltung / Gebäude- und Anlagen-Verantwortliche von

  • Schulen und Kindergärten
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Gemeindetreff und Bürgerhäuser
  • Mehrzweckhallen und Spielplätze u.a.

 

Themen im Überblick

  • Grundlagen der Betriebssicherheit – was sollten / müssen
  • Hausmeister*innen (HM*innen) und Stellvertretungen wissen, beachten, dokumentieren?
  • Gut und sicher funktionierende Einrichtungen – Schulen und Kindergärten haben in Sachen Gebäude- und Anlagensicherheit höchste Priorität – HM*innen stehen mit in der Verantwortung
  • Grundlagen der Versammlungsstätten-Verordnung – VStättVO
  • Verkehrssicherungspflichten der Betreiber – auch für bewegungseingeschränkte Besucher und Gäste
  • Kontroll- und Dokumentationspflichten, Pflichtaushänge etc.
  • Erfassung von Schäden – Eilmeldung – Dienstweg – vor Gericht und bei Versicherungen mit Unterlagen rechtssicher handeln
  • Erfahrungsaustausch – wo drückt der Schuh?

Über den Referenten:

Der Fachdozent / Referent Christian Betz ist seit über 30 Jahren im Veranstaltungswesen tätig. Auf seine Beratung vertrauen Unternehmen, Verbände und Behörden, wenn es um Veranstaltungs- und Besuchersicherheit geht. Als Dozent und regelmäßiger Gastreferent unterrichtet er an verschiedenen staatlichen und privaten Hochschulen, u. a. auch an der Verwaltungsschule.

Zielgruppen

Verantwortliche in öffentlichen Einrichtungen / Anlagen z. B. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Sportstätten, Bürgerhäuser, Vereins- und Jugendräume, Friedhöfe, Rathäuser, Wohnheime usw. Hausmeister und deren Stellvertreter, Vorortpersonal, Facility Management-Beauftragte, Gebäude- / Liegenschafts-Verwaltungen (z. B. Vermietung von Räumen und Plätzen).

 

Seminargebühr

Je Teilnehmer 300,- € zuzgl. gesetzlicher MwSt. 19 % = 57 €, brutto 357 €. Zahlungsziel nach der Veranstaltungsteilnahme. Die Seminargebühren können den Bewirtschaftungs- / Betriebskosten zugeordnet werden.
Bei 5 und mehr Teilnehmern des gleichen Arbeitgebers 10 % Preisnachlass. In den Gebühren enthalten sind Seminarunterlagen, Teilnahmezertifikat. Tagesbewirtung (einschl. Mittagessen).

Anmeldeformular zur Seminarveranstaltung

 

Kontakt zum Veranstalter und Anmeldung

Verlag und Medienhaus Harald Schlecht
Auf dem Schildrain 8
78532 Tuttlingen
Telefon 0 74 61 – 7 59 08
Telefax 0 74 61 – 7 59 18
info@vums.de


Weitere Themen


 

Hauseigentümer und Mieter jetzt aufgepasst! Gesetzliche Neuerungen für 2015

Die Energieagentur Tuttlingen unterrichtet über alle gesetzlichen Neuerungen, die im Bereich Heizung und Wärmedämmung bei Häusern ab dem Jahr 2015 greifen werden.

Die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) soll den Energieverbrauch von...

mehr lesen

 

Starten Sie zum Rundgang!

Bewegen – sehen – hören: Der Gesprächsrundgang ist Kommunikation pur. Für den Dialog mit Ihrem Vorgesetzten und Ihren Kollegen ist er ein ausgezeichnetes Instrument. Er belebt das betriebliche Miteinander...

mehr lesen

 

Klare Regeln für die Grillstelle

Der Spielplatz ist ein sehr beliebter Treffpunkt für ganze Familien. Während die Kleinen spielen, sitzen die Erwachsenen gemütlich beisammen und können dabei noch einen Blick auf ihren Nachwuchs werfen....

mehr lesen

 

Gute Frage: Wann gilt die VstättVO?

Gilt die Versammlungsstättenverordnung (VstättVO) bei sämtlichen Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle? Zum Beispiel auch dann, wenn die Besucherzahl auf weniger als 200 reduziert wird? Oder ist das Regelwerk dann außer...

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 2 Person/en)