Ein Hausmeister hat in direkter Nähe zu einem Steindenkmal (Sandstein) Anstricharbeiten für ein Holztor verrichtet. Fußball spielende Kinder haben entweder versehentlich oder auch willentlich ihren Ball in Richtung Hausmeister gestoßen und dabei den Farbtopf getroffen. Die Farbe spritzte dadurch auf Gebäudefassade, Tor und eine in unmittelbarer Nähe stehende Sandstein-Skulptur, die Leihgabe eines Künstlers war. Dadurch gerieten mehrere Personen in eine schwierige Situation.

Der Schöpfer der Skulptur sah sein Werk beschädigt. Er klagte auf Schadenersatz. Der Hausmeister wurde mit Vorwürfen, unprofessionell gearbeitet zu haben, konfrontiert. Man warf ihm beispielsweise vor, nicht für die notwendige Abdeckung der Skulptur gesorgt zu haben. Der Arbeitgeber (Bürgermeister) wurde wegen Wettbewerbsverstoß und mangelhafter Arbeitseinweisung gegenüber seinem Mitarbeiter angefeindet. Ein Gemeinderat und Malerhandwerksmeister, der in öffentlicher Sitzung die Vorwürfe auf den Ratstisch brachte, sah in diesem Falle keine Befangenheit und wollte hierzu Rederecht eingeräumt bekommen.

Noch steht nicht fest, wie entschieden wird. Der Fall ist noch in Verhandlung.

Dieses Beispiel soll hier zu Anschauungszwecken dienen, um aufzuzeigen, in welche Situationen Hausmeister und Gebäudeverwalter geraten können, wenn sie nicht gewisse Vorsichtsmaßnahmen ergreifen. Man kann hierdurch wenigstens aus den Fehlern anderer lernen!

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