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Allg. Geschäftsbedingungen

  1. Bannerschaltungen sind innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln, wenn kein anderer Erscheinungstermin vereinbart wird.
  2. Die in den Mediadaten bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einem Online-Medium erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen des ersten Banners, wenn nicht bei Vertragsabschluss ein anderer Beginn vereinbart wird.
  3. Der Werbungstreibende erhält rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Bannern innerhalb von Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
  4. Für die Bannergrößen gelten nur die in diesem Tarif festgelegten Formate. Anzeigen, die den festgelegten Formaten nicht entsprechen, werden entsprechend der Größe preislich angepasst.
  5. Bei jeder Änderung der Bannerpreise gelten die Bedingungen der jeweils neuen Preisliste ab deren Gültigkeitsdatum. Für laufende Aufträge wird eine Karenzzeit von drei Monaten eingeräumt.
  6. Voraussetzung für eine Provisionszahlung an Werbungsmittler ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Text- bzw. Unterlagen auch von ihm geliefert werden.
    Die Abrechnung des Auftrages wird ausschließlich mit dem Werbungsmittler vorgenommen.
  7. Für die Aufnahme von Bannern an bestimmten Plätzen im Onlinemedium wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
  8. Textanzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung als solche nicht erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Die Annahme eines Bannerauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  9. Der Verlag gewährleistet die einwandfreie Wiedergabe der Banner. Ungeeignete oder beschädigte Bannerunterlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückgesandt.
  10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem oder unvollständiger Online-Veröffentlichung – wenn diese durch den Verlag zu vertreten ist – Anspruch auf Zahlungsminderung oder eines Ersatzbanners, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Banners beeinträchtigt wurde. Fehlerhafte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Unterläuft bei der Wiederholung eines Banners der gleiche Fehler wie in der ersten Veröffentlichung, so sind weitere Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nach der ersten Veröffentlichung nicht unverzüglich reklamiert.
  11. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. Änderungen oder Stornierungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes und des Banners spätestens bis zum Anzeigenschlusstermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen ggf. bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.
  12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zur Veröffentlichung als erteilt.
  13. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben oder stimmt die gelieferte Vorlage mit dem bestellten Anzeigenformat nicht überein, so wird die tatsächliche Größe und Preisberechnung zugrunde gelegt.
  14. Online-Veröffentlichungen werden mit dem Datum der ersten Freischaltung als veröffentlicht (Erscheinungsdatum) gewertet. Für Verzögerungen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, wird nicht
    gehaftet.
  15. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg spätestens am fünften Tag des auf die Veröffentlichung der Anzeige folgenden Monats erteilt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart
    ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  16. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind gesetzliche Zinsen gemäß § 288 BGB sowie gegebenenfalls Einziehungskosten zu zahlen. Der Verlag kann die weitere Ausführung des Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei Klagen und Insolvenzen entfällt jeglicher Nachlass.
  17. Der Verlag liefert auf Wunsch jeweils sofort nach Erscheinen des Banners einen Veröffentlichungsbeleg. Eine vollständige Belegnummer wird geliefert, sofern Art und Umfang
    des Anzeigenauftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
  18. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt dem Verlag zurückzuvergüten.
  19. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Anfertigungen von Filmen und umfangreichen Satzarbeiten hat der Auftraggeber zu bezahlen.
  20. Ein Besucherrückgang der Internetseite ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Besucherhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 v.H. sinkt. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  21. Haptische Unterlagen und elektronische Datenträger werden nur auf ausdrücklichen Wunsch an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht der Aufbewahrung dieser Unterlagen endet nach drei
    Monaten.
  22. Wichtige Informationen für den Auftrag: Der Auftraggeber garantiert, dass die Werbeinhalte und Verlinkungen nicht auf Seiten erscheinen werden, die
    • gewaltverherrlichend sind
    • als kinder- und jugendgefährdend eingestuft werden,
    • Glücksspiele und Lotterien enthalten,
    • radikales politisches Gedankengut beinhalten oder verherrlichen,
    • pornographische Inhalte vermitteln
    sollten sich derartige Inhalte in den Werbemedien oder Verlinkungen finden, wird der Auftrag mit sofortiger Wirkung storniert und nicht weiterfolgt. Für einen dadurch entstandenen Schaden, wird nicht gehaftet.
  23. Gerichtsstand ist 78532 Tuttlingen.
    Ausführliches zum Datenschutz und zu den Informationspflichten
    finden Sie unter:
    https://hausmeister-infos.de/datenschutz/
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