Legionellen – Gefahr in Trink- und Brauchwasser
Was müssen die Verantwortlichen wissen – worauf sollte besonders geachtet werden?
- Schwachstellen – Temperaturen in Kalt- und Warmwasserleitungen
- Oft werden die Gründe für Temperaturschwankungen und die damit ausgelösten Gesundheitsgefahren in Trink- und Brauchwasserleitungen nicht erkannt
- Forschungsergebnisse beweisen die tödliche Gefahr von Lungenentzündungen die durch Legionellen ausgelöst werden.
- Leitungsdurchfluss – wenn das Wasser länger als 72 Stunden in der Leitung steht, was dann?
- Trinkwasser – das am besten kontrollierte Lebensmittel.
Gefahrenbereiche erkennen & handeln
z.B.: Legionellen – es besteht eine akute Gefahrenquelle wenn Wasser in Leitungen längere Zeit steht mit Zusatz: Hygiene COVID-19 – Legionellen und Corona sind Wirkungszwillinge.
Seminarinhalte
- Trink- und Brauchwasser-Anlagen und Betrieb, Hausmeister-Verantwortung
- Legionellen aus medizinischer Sicht
- Anforderungen und Handlungspflichten der Unternehmer / Betreiber
- Ursachen für das Auftreten von Legionellen in der Trinkwasserinstallation
- Maßnahmen bei Überschreitung des Technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
- Erfahrungsaustausch
Warum sind die Legionellen eine Gefahr?
In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 400 000 Menschen an einer Lungenentzündung. Die Auslöser dafür sind meist Bakterien, seltener Viren oder Pilze. Ein Bakterium, das als Auslöser für eine schwer verlaufende Lungenentzündung bekannt ist, heißt Legionella (ein weiteres COVID-19). Außer einer Lungenentzündung können Legionellen auch noch eine zweite Krankheit auslösen, nämlich das milder verlaufende und häufiger auftretende Pontiac-Fieber.
Seit 2011 sind die Legionellen als verpflichtender Untersuchungsparameter vorgeschrieben wenn Trinkwassererwärmungsanlagen in Betrieb sind in allen öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen mit Duschen oder ähnlichen Anlagen mit Wasser-Verneblungen. Dazu zählen auch Werk- und Betriebsstätten.
Zielgruppen der Veranstaltung
Betriebs-Verantwortliche / Hausmeisterin und Hausmeister in „Öffentlichen Gebäuden und Anlagen“ wie Kindergarten, Schule, Sportstätte, Rathaus, Betriebshof und Wohnanlagen etc.
Zertifikats-Seminar
Die Teilnehmer erhalten ein persönliches Teilnehmerzertifikat, deshalb ist auch eine Personen-/Namensangabe (Vor- und Nachname) bei der Anmeldung erwünscht. Die Fortbildung kann als Erst- und Jahres-Einweisung für den Bereich ‚Hygiene in öffentlichen Einrichtungen‘ und auf gesetzliche Fortbildungsansprüche angerechnet werden. Bei Konflikten kann auf dieses persönliche Einweisungs-zertifikat verwiesen werden.