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Erst- und Jahreseinweisung für Hausmeisterinnen und Hausmeister mit Schwerpunkt VstättVo

Termin Details

  • Datum:
  • Ort: Veranstaltungsort in Trier
  • Adresse: 5429. Trier
  • Terminkategorien:

Das Fachpersonal in Gebäuden und Anlagen hat fast immer eine sehr gute Handwerksausbildung und Praxiserfahrung. Aber oft fehlen wichtige Grundkenntnisse über die besonderen Rechte und Pflichten die in öffentlichen Einrichtungen eingehalten werden müssen. Einweisungspflichten und Jahreseinweisungen (Wiederholungseinweisungen) werden öfters vernachlässigt und / oder nicht mit der erforderlichen Struktur umgesetzt. Oft fehlen für Stellvertretungen und Aushilfen die gesetzlichen Einweisungsunterlagen.

Die Seminar-Inhalte

  • Grundlagen der Betriebssicherheit – das sollten Hausmeister und Stellvertretung wissen
  • Gut funktionierende Einrichtungen – Öffentlichkeit ist dort wo sich Menschen begegnen und über die Qualität eines Ortes, einer Region, einer Verwaltung entschieden wird
  • Grundlagen der neuen Versammlungsstättenverordnung – VstättVO
  • Verkehrssicherungspflichten der Betreiber – auch für Personen mit Handicap
  • Kontrollpflichten – und Belegpflichten, Pflichtaushänge etc.
  • Dokumentationsunterlagen
  • Erfassung von Schäden – Eilmeldung – Dienstweg – vor Gericht und Versicherungen mit Unterlagen belegsicher sein
  • Allgemeine und aktuelle Hygiene-Pflichten – Infektionsschutz muss sein
  • Erfahrungsaustausch – wo drückt der Schuh?

Unser Referent

Der Dozent / Referent Christian Betz ist seit über 25 Jahren im Veranstaltungswesen tätig. Auf seine Beratung vertrauen Unternehmen, Verbände und Behörden wenn es um Veranstaltungs- und Besucher-sicherheit geht. Als Dozent und regelmäßiger Gastreferent unterrichtet er an verschiedenen staatlichen und privaten Hochschulen, u. a. auch an der Verwaltungsschule Baden-Württemberg.

Zertifikatslehrgang

Die Teilnehmer erhalten ein persönliches Teilnehmerzertifikat, deshalb ist auch eine Personenangabe (Vor- und Nachname) bei der Anmeldung erwünscht – bitte bei der Anmeldung die entsprechenden Angaben eintragen.
Bei Konflikten und als Teil-Nachweis über die pflichtgemäße Personalauswahl und Personalqualifikation können Sie auf diese Einweisung / Weiterbildung verweisen. Der Veranstaltungsbesuch kann auf die gesetzlichen Erst- und Jahreseinweisungspflichten sowie die persönlichen Weiterbildungsansprüche angerechnet werden. Erst- und Wiederholungseinweisungen sind gesetzlich vorgeschrieben.

Zielgruppen des Seminars

Hausmeister und Gebäudeveralter  in öffentlichen Einrichtungen in

  • Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spiel- und Sportplätze, Schulhöfe
  • Rathaus, Bürgerhaus, Vereins- und Kultur-Einrichtung, Übungs- und Gesellschaftsräume,
  • Heim- und Wohnstätten, Betriebs- und Büro-Einrichtungen, Ver- und Entsorgungsbetriebe u.a.

Hausmeister und deren Stellvertretung (auch nur vorübergehend eingesetztes Personal) müssen eine Erst- und Jahres- bzw. Wiederholungs- Einweisung als Betriebsqualifikation nachweisen können.

Seminargebühr:

Je Teilnehmer 220,- € zuzgl. Gesetzl. MwSt. 16 % = 35,20 €, brutto 255,20 €.
Bei 5 und mehr Teilnehmern des gleichen Arbeitgebers 10 % Preisnachlass. In den Gebühren enthalten sind Seminarunterlagen, Tagesbewirtung (einschl. Mittagessen) und Teilnahmezertifikat. Die Seminargebühren können den Bewirtschaftungs- / Betriebskosten zugeordnet werden.

Kontakt zum Veranstalter

Verlag und Medienhaus Harald Schlecht
Auf dem Schildrain 8
78532 Tuttlingen
Telefon 0 74 61 – 7 59 08
Telefax 0 74 61 – 7 59 18
info@vums.de


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