Das heutige Thema der „Hausmeister-Infos“ betrifft alle Städte und Gemeinden in Deutschland, denn in öffentlichen Gebäuden und Anlagen ist grundsätzlich ein Fluchtwegeplan erforderlich – so schreibt es das Gesetz vor. Und dieser Plan wird regelmäßig, ebenso wie die erforderliche Kennzeichnung für Fluchtwege und deren Beleuchtung, von der Baurechtsbehörde vorgegeben. Doch wissen Sie eigentlich, was im Detail in dem Schriftwerk Ihrer Gemeinde steht und in welchem Turnus Sie sich mit den Verantwortlichen der örtlichen Rettungsorganisationen über das Thema Fluchtwege unterhalten sollten?

 

Experten an einem Tisch

In Schulen, Sportstätten und vergleichbaren Einrichtungen muss alle zwei Jahre eine Besprechung mit Vertretern der Feuerwehr (in der Regel mit dem Kommandanten und seinem Stellvertreter) über Fluchtwege, Einsatzwege und Standplätze der Rettungsfahrzeuge und Rettungshilfen einberufen werden.

Dass der Hausmeister des Gebäudes an diesen Gesprächen teilnimmt, ist selbstverständlich. Schließlich ist er nur dann ausreichend informiert, was es zu beachten gibt. Welche Pflicht-Aushänge sind nötig? Wo sind im Brandfall Stellplätze für Löschfahrzeuge? An welchen Stellen kann die Feuerwehr Löschwasser entnehmen? Auch die Ablaufwege für die Personenrettung und andere wichtige Punkte sollten genau geregelt werden.

Zudem ist es hilfreich, zu dieser Expertenrunde Vertreter der zuständigen Polizeidienststelle und von Personenrettungsorganisationen hinzuzuziehen. Die Ergebnisse ihrer Besprechung müssen protokolliert werden, damit sie jederzeit schriftlich abrufbar sind. Eine Tätigkeit, die sich auszahlt – es geht schließlich um die Sicherheit der Bürger!

Das könnte Sie auch interessieren