Welche vielfältigen Aufgaben er als Unternehmer leistet, verdeutlichen verschiedene Beispiele.

Zum Beispiel gehört in vielen Kommunen folgendes zum Alltag des Hausmeisters:

  • Betreibung des Schulkiosk
  • Reinigungsleistungen und Zusatzreinigungen
  • Pflege der Außenanlagen
  • Räum- und Streudienste
  • Veranstaltungsservice

Hier Auszüge aus einer Vertragsregelung:

[Der Hausmeister] ... wird beauftragt, die üblicherweise anfallenden Auf­gaben der Hausmeisteraufsicht, -anweisungen und -arbeiten im Sinne eines ordnungsgemäßen Hausmeis­terdienstes zu erfüllen. Die Vergütung über diese Leis­tungen sind direkt mit dem Veranstalter zu regeln.

Die Aufgaben sind insbesondere:

  • Schlüsseldienste für den gesamten Veranstaltungsver­lauf, beginnend und endend in Abstimmung mit dem Veranstalter
  • Gebäude-Regiedienste, soweit diese nicht durch Mietvertrag / Nutzungsvertrag vom Veranstalter zu übernehmen sind
  • Aufsichtsdienste und Eingriffsdienste, damit die erfüll­baren Sicherheiten für Personen und der schonende und pflichtgemäße Umgang mit dem Gebäude, den dazugehörenden Außenanlagen und den Betriebsein­richtungen sowie Hausmeister-Parkplatz 374-x-226-Pixel klsonstigen Ausstattungsgegenständen erreicht wird, so wie dies üblicherweise mit einem pflichtbewussten und ordnungsgemäß agierenden Hausmeister erreicht würde.
  • Bei außergewöhnlichen Ereignissen und Vorkomm­nissen sind die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit für Personen und Sachanlagen oder zu deren Wiederher­stellung notwendigen Handlungen zu ergreifen beziehungsweise zu veranlassen. Die Übergabe / Rücknahme aller genutzten Anlage­teile zum Veranstaltungsbeginn an den Veranstalter und die Rücknahme zum Ende der Veranstaltung ist unter Vornahme folgender Kontrollprüfungen durchzuführen:
      • Prüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit der Anlagen (Gebäude, Außenanlagen) und Ausstattungen (Betriebseinrichtungen, bewegliche Ausstattungsgegenstände, Hilfsmittel)
      • Reinigungspflichten einschließlich eventuell notwendiger Nachreinigungen, Wiederherstellung der Sauberkeit von Anlagen und Ausstattungen etc.
      • Aufschriebe über Verbrauchswerte und besondere Vorkommnisse werden entsprechend dem hierfür überlassenen Vordruck „Gebäude-Protokoll“ gefertigt
      • Bei erkennbaren Sach- oder sonstigen Schäden ist der Vordruck „Schadensmeldung eilt“ zur Erhebung der Schadensereignisse und deren Folgen auszufüllen. Gegenüber dem Anlagenbetreiber besteht eine Auskunftspflicht über anlagenrelevante Vorkommnisse.

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