Heller Erste-Hilfe-Raum mit Krankenbett

In allen Bildungseinrichtungen - wie Kitas, Schulen oder Unis - sowie in allen öffentlichen Gebäuden müssen Gebäudeverantwortliche dafür Sorge tragen, dass es mindestens einen Erste-Hilfe-Raum für Verletzte gibt.

28. April 2023

Bloß keine Zweckentfremdung!

Hausmeister-Fragen: Darf der Erste-Hilfe-Raum als Lager genutzt werden?

Der Erste-Hilfe-Raum ist nicht selten ein Stauraum für alles, was keinen festen Platz hat. In manchen Gebäuden steht in diesem Raum der Getränke-Automat und der Kopierer, dort lagern die Zeitungen für die ‚Pausen-Macher‘ und sogar die Materialien für die nächsten Aktionen wie Flohmarkt oder Stadtfest.

 

Ein Leser schreibt uns: „Auch bei uns wird der Erste-Hilfe-Raum als Lager genutzt. Jetzt bin ich in den Personalrat gewählt worden und man hat mir die Aufgabe übertragen (innerhalb des Personalrats), nach Alternativen zu suchen. Der Erste-Hilfe-Raum soll ‚nur‘ als Erste-Hilfe-Raum zur Verfügung stehen. Wenn ich einen Vorschlag habe, soll dieser der Geschäftsleitung präsentiert werden.“

 

Hausmeister-infos.de antwortet:

In allen Rettungskonzepten von Sicherheitsdiensten und Vorkehrungen für Arbeitssicherheit hat der Erste-Hilfe-Raum eine eindeutige Bestimmung. Im Zweifel steht das Gewerbeaufsichtsamt für Beratungen und auch ‚Anweisungen‘ oder auch für Auflagen und Bußgeldverfahren zur Verfügung!

 

Rettungskräfte müssen den Raum schnell erreichen können

Innerbetrieblich bestehen Verpflichtungen zur Ausweisung / Beschilderung und zur regelmäßigen Kontrolle der Einrichtungen im Erste-Hilfe-Raum. Dabei sind auch Hygiene und Platzangebote / Liegemöglichkeiten zu beachten. Personen mit momentanen Schutzbedürfnissen (Unwohlsein, Schmerzen etc.) müssen auf die Vertraulichkeit und persönliche Rücksichtnahme auf dem Weg und innerhalb des Erste-Hilfe-Raumes vertrauen können.

Rettungskräfte müssen den Erste-Hilfe-Raum schnell und gegebenenfalls mit unterstützenden Geräten (Beatmung, Trage, Schutzdecken etc.) erreichen können. Die Raum- und Ausstattungsprüfungen (zum Beispiel auch Verfalldaten von Materialien im Erste-Hilfe-Bereich (zum Beispiel Pflaster oder Verbandsmaterial) ist zu protokollieren mit Datum und Unterschrift sowie leserlicher Namensangabe des Prüfenden.

 

Darüber hinaus gilt:

  1. Es ist nicht die primäre Aufgabe eines Personalrates, Raumkonzepte auszuarbeiten.
  2. Wenn als ‚Vorschlag‘ ein Raumkonzept eingebracht werden soll, dann wird das ein Vorschlag, eine Anregung nicht mehr und nicht weniger.
  3. Der Erste-Hilfe-Raum ist entsprechend seiner Bestimmung (entsprechend der Baugenehmigungen, Betriebserlaubnisse, Raumkonzepte, Arbeitsschutzgesetze) auszustatten und zur Verfügung zu halten. Alles andere ist unerlaubte Zweckentfremdung!

 

Erste-Hilfe-Set

In einem Gebäude reicht ein Erste-Hilfe-Set allein nicht aus. Für mögliche Verletzte oder Kranke muss wenigstens ein Erst-Hilfe-Raum mit Liegemöglichkeit zur Verfügung gestellt werden.


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