Ein Gang voller Rauch mit Feuermelder an er Wand und Fluchtwegbeschilderung

Das A und O in Gebäuden ist die Sicherheit. Im Brandfall müssen alle Wege zugänglich und Fluchtwege frei bleiben.

15. Dezember 2022

Achtung, Notausgang!

Hausmeister-Fragen: Was es bei Rettungswegen und Co. zu beachten gilt

Dass Notausgänge freigehalten werden müssen, nicht erschwert oder gar versperrt werden dürfen, ist „Grundschul-Wissen erstes Schuljahr“. Und trotzdem wird im Kommunalalltag immer und immer wieder gegen dieses Wissen und diese Vorschriften verstoßen.

Erschreckend ist, dass öfters Betriebs- und  Aushilfspersonal keine Einweisungen über die Lage, Verschlussmechanismen, Hinweiszeichen, Schneeräumverpflichtungen etc. zu Notausgängen haben. Eine grob fahrlässige Betriebsführung kann in diesen Fällen den verantwortlichen Betriebsführern unterstellt werden.

 

Für Übungsleiter von Vereinen, die öfters als Fachaufsicht bei Trainingszeiten in den Anlagen sind, Hausmeisterinnen und Hausmeister, Reinigungskräfte haben wir heute ein paar wichtige Hinweise zum Thema Notausgänge parat:

1. Unfälle kommen unangemeldet
zu allen Tages- und Nachtzeiten, unabhängig ob viel oder wenig Teilnehmer bei einer Veranstaltung, einem Trainingseinsatz oder auch bei einer Besichtigung dabei sind.

2. Bitte keine Ausnahmen!
Aussagen wie „Ich bin doch nur ein paar Minuten im Gebäude / in der Anlage nebenan“ sind kein Freibrief für das Parken auf oder das Versperren von freihaltungspflichtigen Rettungswegen. Wer so etwas macht, würde bei jeder entsprechenden Prüfung durchfallen.

3. Rettungswege freihalten
Der schön geschmückte Christbaum, die fein aufgebaute Info-Tafel oder der liebevoll gedeckte Kuchentisch im Eingangsbereich einer Schule dürfen auf gar keinen Fall die in der Baugenehmigung aufgezeigten Flur-Flächen für Not- und Rettungswege verengen – auch wenn das seit zig Jahren so gehandhabt wurde. Als verantwortliche Betriebsperson sollten Sie im Falle eines Verstoßes immer auf eine schriftliche Anweisung (z. B. von der Schulleitung) bestehen, dass ein Tisch, eine Ausstellungswand, ein Blumen- und Pflanzengebinde  oder was auch immer in diesen Flurbereichen / an dieser Stelle abgebaut werden soll. Wetten, es wird dann eine andere Lösung gefunden!?

4. Winterdienst hinter den Notausgangtüren ist grundsätzlich erforderlich.
a) Loser Schnee in wenigen Zentimetern Höhe (zirka acht bis zehn Zentimeter Schneehöhe) kann toleriert werden und braucht nicht geräumt werden. Liegt der Schnee höher, besteht Räumpflicht und zwar
b) auf der gesamten Breite der Notausgang-Türe und in der Länge abhängig von der Personenzahl die gemäß Baugenehmigung / Betriebsgenehmigung auf diesen Notausgang angewiesen sein könnten. Sind dies bis zu 100 Personen, beträgt die räum- und streupflichtige Länge zehn Meter. Sind dies bis zu 200 Personen, beträgt die räum- und streupflichtige Länge 20 Meter usw. Wenn nicht vorher ein öffentlicher Verkehrsweg (ein Fuß- oder Gehweg) erreicht wird. Also je 100 Personen braucht es eine geräumte Fläche von zehn Metern Länge.
c) Bei Glatteis besteht immer eine Streupflicht, wenn sich Personen in dem Gebäude / den Veranstaltungsräumen befinden.

5. Der Winterdienst – wer übernimmt ihn?
Im Muster-Vertrag vom ‚Handbuch für Hausmeister und Gebäudeverwalter‘, wird hierzu folgendes aufgeführt (auf USB-Sticks zum Herunterladen)
Ziffer 5: Besondere Verpflichtungen des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich
Ziffer 5.3       zur Übernahme des gesetzlichen / örtlichen Räum- und Streudienstes auch auf den Wegen, die für die Benutzung der Notausgänge notwendig sind.
Fehlt eine solche (schriftliche) Verpflichtung, dann übernimmt der Vermieter (die Gemeinde / das Gemeinde-Personal) diese Verpflichtung als Fürsorgepflicht und für die Anlagen verantwortliche Institution.

 

Winterdienst mit Schneeschaufel

Besonders an Notausgängen müssen auch im Winter die Wege frei sein.

 

6. Notausgänge bei Ausstellungen, Märkten usw.
Egal, ob eine Veranstaltung in geschlossenen Räumen, in einem gesamten Gebäude-Komplex oder in einer offenen Platzanlage stattfindet: Not-Ausgangs-Lösungen müssen immer offen sein, weil:

  • Panik und Hektik sind die Gefahrenbeschleuniger Nr. 1. Wenn mehrere Menschen (oder auch Tiere) gleichzeitig / an einem Ort in Panik verfallen, entsteht (fast) automatisch eine unübersichtliche und nicht vorhersehbare Entwicklung. Die Situation gerät außer Kontrolle, und niemand kann das weitere Verhalten der ‚Betroffenen‘ vorhersagen. Deshalb: Gib Hektik und Panik keine Chance – zeige immer Wege ins Freie offensiv und auffällig auf!
  • Marktbeschicker, Verkäufer, Darbietungs-Akteure usw. haben immer einseitig „ihre“ Auftritte und Ziele im Visier. Wo etwas abgestellt wird, wo welche Fahrzeuge und Anhänger geparkt werden, wo welche Kabel verlegt und Hingucker aufgestellt werden, wird nach den optimierten Gedanken dieser Anbieter erfolgen > wenn die Ordnungskräfte versagen!
  • Der schnelle (wetterbedingte) Umzug vom Freigelände ins Rauminnere führt manchmal dazu, dass wichtige Sicherheitsaspekte (wie Freihalten von Notausgängen) übersehen werden. Die Veranstaltungsorganisation ist hier ganz besonders gefordert und sollte wachsam sein.

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