Heizöl ist ein Naturprodukt und entsprechend natürlichen Entwicklungen unterworfen. Daher ist hier auch die richtige Lagerung wichtig.

17. März 2022

Öltank wurde zur Altöl-Deponie-Belastung

Leserfragen: Wie lange darf Heizöl gelagert und wie muss es entsorgt werden?

Während in vielen Kommunen moderne Energieformen zur Beheizung der öffentlichen Gebäude genutzt werden, ist auch hier und da noch eine Ölheizung in Betrieb. Wie lange darf Heizöl in den Tanks eigentlich gelagert werden?

 

Zu diesem Thema schrieb uns ein Leser:

„Wir haben in unserer Kommune schon vor Jahren die Heizungen auf Hackschnitzel umgestellt. Eine zentrale Hackschnitzelanlage versorgt Rathaus, Schule und Gemeindezentrum mit Sporthalle (Nah-Wärme-Konzept).  Als Notfall-Lösung und für besonders kalte Wintertage haben wir in der Schule noch die alte, aber etwas modernisierte zentrale Ölheizung und einen Außen-Tank mit einem Fassungsvolumen von 40.000 Litern. Zuletzt wurde im Juli 2007 vollgetankt und immer wieder wurde in den vergangenen Jahren betont, wie günstig wir damals noch eingekauft haben – aber wir haben (fast) nichts von dem damals noch billigen Heizöl verbraucht.

Jetzt kam ein böses Erwachen: Eine Tankinspektion hat aufgezeigt, dass das Heizöl

  1. nicht mehr nutzbar ist
  2. als Altöl entsorgt werden muss
  3. und dass sich im unteren Drittel des Tanks Schlammablagerungen gebildet haben. Vermutlich muss die gesamte Tankanlage entsorgt werden.

Ich schreibe dies, weil ich weiß, dass Kollegen teilweise ähnliche Anlagen haben. Vielleicht kann mein Schreckenserlebnis dazu beitragen, dass irgendwo ein ähnlicher Schaden verhindert wird. Man sagt bei uns heute, wir den Heizölvorrat deutlich kleiner halten und möglichst innerhalb von drei Jahren verbrauchen müssen. Der jetzt vorliegende Schaden bei uns beträgt mehr als 100.000 Euro.“

 

So beurteilt Hausmeister-Infos.de diese Angelegenheit:

Heizöl ist ein Naturprodukt und entsprechend natürlichen Entwicklungen unterworfen. Es können sich nach längerer Lagerzeit Ablagerungen am Boden des Heizöltanks bilden. Damit wird deutlich und dokumentiert, dass ein Prozess der Veränderung eintritt. Schlammteile und Wasser am Heizölboden können eine Ölheizung lahmlegen, der Heizungsbetrieb ist gestört, das Heizöl muss abgepumpt und der Heizöltank gereinigt werden. Das alles geht nur mit einer Fachfirma.

Zum Thema Heizöllagerung möchten wir auf die Veröffentlichungen des IWO – Institut für Wärme und Mobilität – auf www.zukunftsheizen.de  verweisen. Die dortigen Texte übernehmen wir hier ausschnittsweise im Wortlaut zum Thema Heizöl-Lagerung und Heizöl-Tank:

 

Konstante Temperatur

Die ideale Lagertemperatur für Heizöl liegt zwischen 5 und 15 Grad Celsius. Der Öltank sowie die Ölleitungen sollten in jedem Fall frostfrei installiert sein. Nur so ist sichergestellt, dass es nicht zu einer Paraffinausscheidung im Heizöl kommt, was zu Anlagenstörungen führen kann.

 

Die Entstehung von Kondenswasser

wird durch eine möglichst konstante Temperatur weitgehend verhindert. Kondenswasser entsteht beispielsweise bei stark schwankenden Temperaturen an den Innenwänden von Stahltanks. Da Wasser schwerer ist als Öl, sinkt es zu Boden und kann in größeren Mengen ebenfalls den Betrieb stören sowie zu Korrosion führen.

 

Ein sicherer Heizöltank

ist das beste Energielager für Ihre Heizung. Wer seinen Tank im Auge behält und ihn regelmäßig warten und instand setzen lässt, hat viel für einen sauberen und zuverlässigen Betrieb seiner Ölheizung getan. …. Die Erneuerung einer veralteten Ölheizung mit Brennwerttechnik etwa, senkt den Energiebedarf um bis zu 30 Prozent. Dann kann es sinnvoll sein, den vorhandenen Tank gegen einen deutlich kleineren auszutauschen.

 

Betreiber von Heizöltanks:

Für Hausbesitzer mit einer Tankanlage gelten die sogenannten Betreiberpflichten, die abhängig von Größe und Art der Anlage sind. Hauptsächlich umfassen die Betreiberpflichten folgende Aufgaben:

  • Bei Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung von Ölanlagen muss der Betreiber einen Fachbetrieb nach §62 AwSV beauftragen.
  • Vor Errichtung einer Öllageranlage muss der zukünftige Betreiber die Anlage seiner zuständigen Behörde melden. Sie erteilt die Genehmigung zur Errichtung und bei Öltanks mit über 1.000 Liter Volumen die Aufforderung zur Inbetriebnahmeprüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen für Heizöl-Tankanlagen.
  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, seine Anlage regelmäßig zu überprüfen. Welche Kontrollen in seiner Region obligatorisch sind, erfährt er bei der zuständigen Behörde.
  • Bei wiederkehrend prüfpflichtigen Tankanlagen muss der Betreiber rechtzeitig einen Sachverständigen beauftragen.

Die genauen Pflichten erfährt der Betreiber bei der zuständigen Behörde, durch welche die Sicherheit aller Öllageranlagen formal überwacht wird.

 

Techniker überprüft die Heizanlage

Da ein Techniker ohnehin regelmäßig kommen muss, um die Heizung zu warten, empfiehlt es sich, bei dieser Gelegenheit auch gleich den Heizöltank und das Heizöl überprüfen zu lassen.

 

Zum Schutz der Umwelt überwachen Behörden die Heizöllagerung. Dabei sind je nach Bundesland entweder die Untere Wasserbehörde, das Landratsamt, das Bezirksamt oder das Umweltamt zuständig.

Wenn eine Tankanlage wiederkehrend prüfpflichtig ist, erfolgt die Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen und umfasst hauptsächlich:

  • eine Sichtkontrolle, die einen Eindruck vom allgemeinen Zustand der Ölanlage vermittelt.
  • die Durchsicht der vorhandenen Unterlagen inklusive des Ergebnisses der vorherigen Prüfung.
  • einen Abgleich der in den Dokumenten angegebenen mit den tatsächlich eingesetzten Bauteilen.
  • die vorgeschriebenen technischen Prüfungen der Bauteile mit speziellen Prüfgeräten.

 

Einzelne Ergebnisse sowie das Gesamtergebnis der Prüfung werden schriftlich protokolliert, dem Betreiber erklärt und ihm abschließend in Form eines Prüfprotokolls ausgehändigt. Innerhalb von 14 Tagen sendet der Sachverständige eine Kopie des Prüfprotokolls an die zuständige Behörde.

Eine Übersicht der Kontaktadressen aller in einer Region zugelassenen Sachverständigen erhalten Betreiber auf Anfrage bei Ihrer Behörde.


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