Damit alle anstehenden Reinigungsaufgaben problemlos erfüllt werden können, bedarf es einer ständigen Kommunikation mit dem entsprechenden Personal.

12. Juli 2021

Muss das Reinigungspersonal Ausweise tragen?

Sommer-Leserfragen: Ein Hausmeister beklagt mangelnde Kommunikation mit einem Dienstleister und fragt nach dem Umgang mit der Situation

Die Reinigung von öffentlichen Gebäuden ist in vielen Kommunen über einen externen Dienstleister geregelt. Die Verantwortung und auch die Kommunikation mit dem Reinigungspersonal fallen oft ins Aufgabengebiet des Hausmeisters. Zu diesem Thema erreichte uns kürzlich eine Leserfrage.

 

Ein Hausmeister berichtet: „Seit vier Wochen habe ich eine neue Arbeitsstelle. Drei Schulen, ein Sportgelände und ein Kindergarten gehören zu meinem Aufgabengebiet. Von meiner früheren Arbeitsstelle als Hausmeister bin ich es gewohnt, dass alle Reinigungskräfte sichtbare Ausweise mit Passbild und Arbeitgeber-Anschrift und Telefon-Kontakt für direkte und sofortige Fragen umgehängt hatten. Über die Telefon-Kontakt-Adresse konnten kurzfristig Fragen abgeklärt und auch Beschwerden vorgebracht werden.

Jetzt, bei meinem neuen Arbeitgeber, haben wir hauptsächlich Fremdreinigung. Nur in den Bürobereichen von Sekretariat, Schulleitung und  Besprechungszimmern haben wir eigenes Personal für Reinigungs- und Hilfsdienste. Das Fremd-Personal (Fremdreinigung) trägt keine Nachweise und auf meine Fragen bekam ich keine befriedigenden Antworten. Es fehlten die Voraussetzungen für ein Gespräch in deutscher Sprache. Bevor ich jetzt die halbe Welt in Unruhe versetze, möchte ich ihre Meinung hierzu erfahren.“

 

Hausmeister-Infos.de antwortet:

Das schätzen Sie genau richtig ein! Auch ein Arbeitgeber erwartet von neuem Personal, dass gute Praktiken mitgebracht und mangelhafte Zustände beseitigt werden. Also ist Ihr Bemühen um korrekte Ausweise und Gesprächsdialoge absolut richtig. Anzeigen wegen Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen nehmen zu. Fachkenntnisse auch für Reinigungspersonal müssen belegbar sein und entsprechend umgesetzt werden. Sie können die gebotene Aufsicht und gegebenenfalls erforderliche Reklamationen nur umsetzen, wenn Ihnen das Personal und die erforderlichen Ansprech-Kontakte bekannt sind und bei Bedarf zur Verfügung stehen. Sie sollten Reklamationen, Reinigungsnacharbeiten oder fehlerhaften Geräte- oder Reinigungsmitteleinsatz sofort vorbringen und gegebenenfalls einfordern können. Am andern Tag ist wieder Schule, da sind geordnete Verhältnisse gefordert. Informieren Sie hierüber auch ihre Dienstvorgesetzten.

 

Gerade zur Einhaltung von Hygienevorschriften, ist es sinnvoll, dass Hausmeister oder Gebäudeverwalter die Kontaktdaten ihrer Fremdfirmen kennen, um Absprachen zu treffen.


Weitere Themen


 

Weg mit dem Kaugummi!

Igitt, ein Kaugummi! Wer die ausgespuckte Hinterlassenschaft eines anderen an der Schuhsohle kleben hat, reagiert verständlicherweise wenig begeistert. Und festgetretene Kaugummis in Fußgängerzonen oder Eingangsportalen zu öffentlichen Gebäuden geben...

mehr lesen

 

Saubere Sache!

Klassenzimmer, Pausenbereiche, Turnhalle: All diese Räume müssen regelmäßig gereinigt werden. In manchen Kommunen ist städtisches Personal im Einsatz, in anderen übernimmt dies eine Fremdfirma. Und in manchen Fällen hilft...

mehr lesen

 

Glasklare Sache!

Glasflächen sind auch an öffentlichen Gebäuden nur schön, wenn sie regelmäßig und richtig geputzt werden.
Mit den folgenden Tipps sorgt das Reinigungspersonal in Ihrer Kommune für den Durchblick

mehr lesen

 

Gebäudereinigung – Zuständigkeiten und Pläne

Saubere Sache! Wenn alles blitzblank ist, zeigen sich öffentliche Gebäude wie Schulen, Rathäuser oder Museen von ihrer besten Seite. Doch wo viele Menschen ein- und ausgehen, ist es nicht...

mehr lesen

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne

(5,00 bei 1 Person/en)

Das könnte Sie auch interessieren