Muss ich in eine Dienstwohnung einziehen?
Sommer-Leserfragen: Das Angebot seines Arbeitgebers bringt einen neu angestellten Hausmeister ins Grübeln
In Seminaren und per Mail erreichen uns immer wieder Anfragen von Hausmeistern zu den unterschiedlichsten Themen. Heute geht es um das Thema Dienstwohnung, die einem Hausmeister angeboten wurde.
Dazu schreibt uns ein Leser:
„Vor einem Jahr habe ich als Hausmeister von der Stadt A zur Stadt B gewechselt. Mein Wohnsitz liegt etwa fünf Kilometer von meiner neuen Arbeitsstätte, einem Gymnasium, entfernt. Früher hatte ich etwa 15 Kilometer Entfernung zum Arbeitsplatz. Ich wohne derzeit in Miete. Jetzt hat mein neuer Arbeitgeber gemeint, ich sollte in eine Stadtwohnung direkt neben dem Gymnasium (meiner Arbeitsstätte) einziehen. Die Stadt würde einen Zuschuss zu den Umzugskosten übernehmen, und die Miete wäre nicht teurer als meine jetzige Wohnung.
Mir ist klar, dass ich nicht gezwungen werden kann, schließlich hat der Arbeitsvertrag keine Aussagen zu meinem Wohnsitz und als Wohnadresse ist meine jetzige Wohnung genannt. Aber trotzdem bin ich unsicher, was ich tun soll. Auch meine Familie hat keine einheitliche Meinung.
Wie würden Sie das Angebot beurteilen?
Hausmeister-Infos.de antwortet:
Den richtigen Weg müssen Sie ganz alleine finden und dann vermutlich auch als dauerhafte Lösung – zumindest solange Sie beim jetzigen Arbeitgeber in diesem Gymnasium als Hausmeister tätig sind. Alles hat Vor- und Nachteile, und die Lage ist, wie Sie selbst schreiben: Zwingen kann Sie niemand! Es ist allein Ihre Entscheidung und die Ihrer Familie.
Bevor Sie sich für oder gegen die Wohnung entscheiden, sollten Sie gegebenenfalls die Frage klären „Was ist, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist?“. Kann die Wohnung für Sie und Ihre Familie dauerhaft angemietet werden oder nur während der Beschäftigungszeit als Hausmeister in dieser Schule?