Feuerwehrzufahrten sollten stets frei bleiben. Das heißt, weder Fahrzeuge noch Fahrräder darf man dort abstellen. Passiert das dennoch, ist der Ärger vorprogrammiert.

Ärger mit Falschparkern

Sommer-Leserfragen: Darf der Hausmeister Fahrräder in der Feuerwehrzufahrt wegräumen?

„Kann ich bestraft werden, weil …?“ So oder ähnlich beginnen die Fragen von Hausmeisterinnen und Hausmeistern, die uns regelmäßig erreichen. Denn Gebäude- und Anlagenverantwortliche sind von Vorwürfen und Angriffen ähnlich betroffen wie andere Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst. In unserem ersten Fall in diesem Sommer geht es um eine blockierte Feuerwehrzufahrt.

 

Achtung, Halteverbot! Das gilt in der Feuerwehrzufahrt für Autos genauso wie für Fahrräder. „Doch immer wieder stehen und liegen Fahrräder in der Feuerwehrzufahrt für unsere Realschule und das Sportgelände“, schildert uns ein Hausmeister das Ärgernis. „Oft habe ich darauf hingewiesen, dass hier keine Fahrräder abgestellt oder abgelegt werden dürfen. Jetzt habe ich mehrere Fahrräder eigenhändig weggeräumt. Angeblich soll ich dabei ein Fahrrad beschädigt haben…“

Von Lehrern und Übungsleitern wurde dem Hausmeister gesagt, das Verbot gelte nur bei Veranstaltungen. „Ich fragte, ob sie einen Führerschein haben und falls ja, wäre es besser, diesen abzugeben, weil sie offenbar die Verkehrsschilder nicht kennen“, erzählt er. „Ein Lehrer hat eine Beschwerde geschrieben, weil ich ihn vor Jugendlichen beleidigt hätte. Vom Schulleiter wurde für übernächste Woche eine gemeinsame Aussprache terminiert.

Was meinen Sie dazu?“

 

Hausmeister-Infos.de antwortet:

„Hand anlegen“ und eigenständig handeln, ist eine pragmatische Lösung, kann aber immer ein schwieriges Thema werden. Hier wurde nicht gegen eine Person sondern gegen Fahrräder „Hand angelegt“. Eine Gefahrenstelle wurde beseitigt, diese Gefahrenstelle kann auch bei ganz normalen Trainingszeiten oder bei Arbeiten im Sportgelände oder am Gebäude etc. die Rettung von Personen und Gefahrenabwehr bei Brand oder Ähnlichem erheblich erschweren. Also hat der Hausmeister zunächst eine Gefahrenstelle beseitigt.
Übungsleiter und Lehrer wollten diese Gefahrenstelle tolerieren, doch das geht überhaupt nicht!
Die anschließenden Diskussionen sind ein eigenes (anderes Thema) – natürlich ist es immer gut, den guten Ton nicht zu verlieren. Bei der Aussprache, zu der wir allen Beteiligten raten, stellen Sie ruhig die Frage in den Raum, ob künftig immer die Polizei gerufen werden sollte, um ein solches Fehlverhalten zu beseitigen. Oder ob die Lehrer und Übungsleiter künftig die Verantwortung und Beseitigung von Falschparkern übernehmen wollen.

 

Fahrräder sollte man am besten am Rand von Wegen an dafür vorgesehene Ständer abstellen und abschließen. Auf öffentlichem Gelände an Schulen sollten daher genügend Fahrradständer zur Verfügung stehen.


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